Beschlussvorlage - 0570/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Generalversammlung der Fleischversorgung Hagen eGhier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen genehmigt
folgenden Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW des Haupt- und
Finanzausschusses vom 16.06.2005:
Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss
Herrn Arndt
Hartmann
als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in die
ordentliche Generalversammlung der Fleischversorgung Hagen eG zu entsenden.
Er wird beauftragt,
1.
über
den Jahresabschluss 2004 zu beschließen und diesen festzustellen,
2.
den
Beschluss über den Verlustvortrag auf neue Rechnung zu fassen,
3.
die
Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu entlasten,
4.
bei
den Wahlen zum Aufsichtsrat den eingereichten Vorschlägen zuzustimmen,
5.
der
Änderung der Satzung in § 40 (Aufhebung der Nachschussverpflichtung)
zuzustimmen,
6.
der
Auflösung der Genossenschaft per 31. August 2005 zuzustimmen,
7.
den
Antrag über die Fortsetzung der Genossenschaft abzulehnen,
8. der Bestellung des Liquidators
zuzustimmen.
Sachverhalt
Die Fleischversorgung Hagen eG, an der die Stadt Hagen mit 0,595 %
beteiligt ist, hält am 21.06.2005 ihre Generalversammlung ab. Hierfür ist ein/e
Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.
Die Tagesordnung umfasst die Punkte:
1.
Eröffnung
und Begrüßung
2.
Bericht
des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2004 und Vorlage des Jahresabschlusses
2004
3.
Bericht
gemäß § 33 GenG
4.
Bericht
des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit
5.
Bericht
über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrates
hierzu
6.
Beschlussfassung
des Jahresabschlusses 2004
7.
Feststellung
des Jahresabschlusses 2004
8.
Beschlussfassung
über die Verwendung des Verlustes
9.
Entlastung
a) der Mitglieder des Vorstandes
b) der Mitglieder des Aufsichtsrates
10. Wahlen zum Aufsichtsrat
11. Änderung der Satzung in § 40
(Aufhebung der Nachschussverpflichtung)
12. Beschlussfassung über die Auflösung
der Genossenschaft zum 31. August 2005
13. Bestellung der Liquidatoren
14. Verschiedenes
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den ausdrücklich
unterbreiteten Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung bzw. des
Aufsichtsrates zuzustimmen.
Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die
Stellungnahmen der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.
Der Rat der Stadt Hagen wird um
einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Die
Fleischversorgung Hagen eG hält am Dienstag, 21. Juni 2005, 15.00 Uhr in der
Schlachthofkantine, Schlachthofstr. 3, 58089 Hagen, ihre Generalversammlung
ab. Hierzu ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu
benennen.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1.
Eröffnung
und Begrüßung
2.
Bericht
des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2004 und Vorlage des Jahresabschlusses
2004
3.
Bericht
gemäß § 33 GenG
Hinweis der Verwaltung:
§ 33 des Genossenschaftsgesetzes enthält Vorschriften über
die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht.
In Abs. 3 dieser Vorschrift heißt es wörtlich:
Ergibt
sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei
pflichtgemäßen Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust besteht, der durch die
Hälfte des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben und die Rücklagen nicht gedeckt
ist, so hat der Vorstand unverzüglich die Generalversammlung einzuberufen und
ihr dies anzuzeigen.
4.
Bericht
des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit
5.
Bericht
über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrates
hierzu
6.
Beschlussfassung
des Jahresabschlusses 2004
7.
Feststellung
des Jahresabschlusses 2004
8.
Beschlussfassung
über die Verwendung des Verlustes
Stellungnahme der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 6 -
8:
Die Bilanz der Genossenschaft schließt mit einer Summe in
Höhe von 149.502,98 € (2003: 408.806,96 €) ab. Das Anlagevermögen reduzierte
sich um 19.650,19 € bedingt durch planmäßige Abschreibungen sowie einer
Restwertabschreibung. Beim Umlaufvermögen ist eine starke Verminderung um
220.606,08 € festzustellen (2003: 266.929,26 €; 2004: 46.323,18 €), da die
sonstigen Vermögensgegenstände reduziert wurden. Auf der Passivseite fällt
insbesondere auf, dass die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
vollständig abgebaut wurden durch Tilgung der Darlehen. Bei dieser Position war
2003 noch ein Betrag in Höhe von 208.080,75 € enthalten. Die Eigenkapitalquote
beträgt 34,65 % (2003: 13,77 %).
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Ergebnis
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von -11.892,83 € (2003: +14.973,00
€) ab. Nach Berücksichtigung einer Steuererstattung (Stromsteuer) beläuft sich
der Jahresfehlbetrag auf 4.501,74 € (2003: Jahresüberschuss von 4.252,24 €).
Das Rohergebnis hat sich um 36.307,37 € verringert, während die Aufwendungen
leicht von 361.181,93 € (2003) auf 351.548,88 € (2004) gesunken sind.
Da der Jahresabschluss 2004 der Verwaltung nur als Fax
vorliegt, wird darauf verzichtet, diesen dieser Vorlage als Anlage beizufügen.
Der/Die Vertreter/in der Stadt Hagen kann aus Sicht der
Verwaltung den Jahresabschluss feststellen und dem vorgeschlagenen Vortrag des
Verlustes zustimmen.
9.
Entlastung
a) der Mitglieder des Vorstandes
b) der Mitglieder des Aufsichtsrates
Stellungnahme der Verwaltung:
Es bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken, die
Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu entlasten.
10.
Wahlen
zum Aufsichtsrat
Lt. Auskunft der Geschäftsführung ist eine Wiederwahl der derzeitigen
Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es bestehen keine Bedenken, die Mitglieder des Aufsichtsrates
wiederzuwählen. Die Stadt Hagen ist in diesem Gremium nicht vertreten.
11.
Änderung
der Satzung in § 40 (Aufhebung der Nachschussverpflichtung)
Lt. Auskunft der Geschäftsführung sollte diese Vorschrift bereits 2000
geändert werden. Bedingt durch einen Formfehler ist eine erneute
Beschlussfassung erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, bei der erneuten
Abstimmung über die Vorschrift der Satzung dieser Änderung zuzustimmen.
12.
Beschlussfassung
über die Auflösung der Genossenschaft per 31. August 2005
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation wird die Genossenschaft die
Schlachtstätte schließen. Dadurch entfällt der Gegenstand des Unternehmens, der
in § 2 der Satzung wie folgt definiert ist: Gegenstand des Unternehmens ist
der gemeinschaftliche Betrieb eines Schlachthofes sowie alle damit verbundenen
weiteren Maßnahmen. Zur Schließung kommt es, da ein Betrieb Ende August die
Schlachtungen am Hagener Schlachthof einstellen wird.
Seitens der Stadt Hagen wurden der Genossenschaft immer wieder
Hilfestellungen gegeben, insbesondere in der Form, dass durch Abschluss eines
neuen Pachtvertrages die jährlichen Pachtzahlungen reduziert wurden und auf
noch ausstehende Pachtzahlungen in nicht unbedeutender Höhe verzichtet wurde.
Trotz dieser Maßnahmen sowie der Bereitschaft zur Übernahme einer Bürgschaft wird
es der FVH nicht möglich sein, den Schlachtbetrieb aufrechtzuerhalten, wenn der
oben genannte Kunde seine Schlachtungen einstellt.
In seiner Sitzung am 16.12.2004 hat der Rat der Stadt Hagen die
Verwaltung beauftragt, den Genossenschaftsanteil der Stadt Hagen zu veräußern
bzw. zu kündigen. Die Verwaltung hat die Genossenschaft entsprechend
unterrichtet. Durch die Auflösung wird dieser Ratsbeschluss nunmehr hinfällig
werden. Ob noch ein Auseinandersetzungsguthaben vorhanden ist, das zur
Auszahlung kommt, kann von Seiten der Verwaltung z. Zt. nicht gesagt werden.
Laut einem Schreiben der Genossenschaft vom 09.06.2005 soll auf der
Generalversammlung ein Antrag gestellt werden, der den nach der Einstellung des
Schlachtbetriebes noch verbleibenden Betrieben die Fortsetzung der
Genossenschaft ermöglicht. Aus Sicht der Verwaltung greift nach dem Beschluss
über die Auflösung der Genossenschaft § 46 der Satzung, wonach die Liquidation
nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes erfolgt. Die Fortsetzung der bestehenden
Genossenschaft ist also somit nicht möglich, sondern es bedarf die Gründung
einer neuen Genossenschaft. An dieser wird die Stadt Hagen keine Anteile
halten. Aus diesem Grund wird der/die Vertreter/in der Stadt Hagen auch
beauftragt, diesen Antrag abzulehnen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen,
dass dieser Antrag trotz seiner grundlegenden Bedeutung nicht auf der durch die
FVH der Stadt Hagen übersandten Einladung enthalten ist, sondern erst durch das
Schreiben vom 09.06.2005 der Verwaltung bekannt wurde.
13.
Bestellung der Liquidatoren
Stellungnahme der Verwaltung:
Es bestehen keine Bedenken, die vorgeschlagenen Liquidatoren zu
bestellen.
14.
Verschiedenes
An der letzten ordentlichen Generalversammlung am 05.10.2004 hat kein/e
Vertreter/in der Stadt Hagen teilgenommen, da die Unterlagen durch die FVH zu
spät bei der Verwaltung eingereicht wurden. An der vorletzten ordentlichen
Generalversammlung am 16.09.2003 hat Herr Friedhelm Lange teilgenommen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Generalversammlung der FVH findet am 21.06.2005, die nächste
Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 30.06.2005 statt. Daher ist ein
Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zu fassen.
Dem Rat der Stadt Hagen ist der Beschluss in seiner nächsten Sitzung
zur Genehmigung vorzulegen.
