Beschlussvorlage - 1131-1/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Ergänzungsvorlage der Verwaltung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Hagen 2008 zur Kenntnis.
  2. Der Rat stimmt einem Beitritt zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet-Ost nur unter der Voraussetzung zu, dass die regionale Maßnahme R. 19 „Festbrennstoffverordnung für Einzelfeuerungsanlagen“ für die Stadt Hagen nicht verbindlich wird.   

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Zusammenhang mit der Vorlage (1131/2013) „Fortschreibung des Luftreinhalteplans Hagen 2008 - Beitritt zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet“ hatte der Umweltausschuss um zusätzliche Informationen bezüglich der Verbindlichkeit des regionalen Maßnahmenteils für die Stadt Hagen gebeten.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

 

Begründung

 

Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (LRP-Ruhr) enthält neben den jeweiligen lokalen Maßnahmen auch einen regionalen Maßnahmenteil, der für alle LRP-Ruhr Städte gleichermaßen behördenverbindlich ist. Durch einen Beitritt zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet-Ost wäre die Stadt Hagen ebenfalls verpflichtet, den regionalen Maßnahmenteil umzusetzen. Dies wurde vom zuständigen Dezernenten bei der Bezirksregierung Arnsberg auf Nachfrage bestätigt.

 

Der regionale Maßnahmenteil des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet-Ost enthält zurzeit ein Maßnahmenpaket mit insgesamt 25 Einzelmaßnahmen (s. Drs. Nr. 1131/2013), die zum Teil bereits heute Bestandteil des Luftreinhalteplans Hagen 2008 sind. Gleichwohl sind in dem regionalen Maßnahmenteil des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet-Ost einige Maßnahmen festgesetzt, die bislang noch nicht im Luftreinhalteplan Hagen enthalten sind.

 

Dies betrifft beispielsweise Maßnahmen, wie die stärkere Berücksichtigung von Belangen der Luftreinhalteplanung in der Landes- und Regionalplanung (R. 14) oder die Verschärfung der Emissionsanforderungen von Baumaschinen (R. 17). Die Adressaten für die verantwortliche Umsetzung sind in diesen Fällen das Land NRW bzw. der RVR als Träger der Regional- und Landesplanung.

 

Neu hinzukommen würde allerdings auch die Maßnahme R. 19 „Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe“. Danach sind die Städte des LRP-Ruhr verpflichtet, eine ordnungsbehördliche Verordnung über den Betrieb von Einzelraumfeuerungen auf der Grundlage des § 5 LImSchG NRW zu erlassen, sofern die örtlichen Verhältnisse dies erfordern.

 

In diesem Zusammenhang hatte die Bezirksregierung Arnsberg die Stadt gebeten, zu prüfen, ob der Erlass einer lokalen Festbrennstoffverordnung in Betracht gezogen wird und ob die Stadt Hagen sich einer großräumigen Regelung anschließen würde. Eine Prüfung und interkommunale Abstimmung unter den Luftreinhalteplanstädten des Ruhrgebietes kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Schadstoffemissionen der Holzfeuerungen um ein regionales Problem handelt, dem mit lokalen Einzelmaßnahmen nicht effektiv begegnet werden kann. Die Stadt hatte deshalb die Bezirksregierung gebeten, die Umsetzung dieser Maßnahme wegen ihres regionalen Charakters in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich umzusetzen und in diesem Zusammenhang auf die Ermächtigungsgrundlage des § 27(2) des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) in Verbindung mit § 25 OBG verwiesen (siehe Anlage).

 

Zudem ist durch diese Maßnahme kein relevanter Beitrag zur Lösung der aktuell drängenden Probleme der Luftreinhalteplanung durch die nicht erreichte EU-Notifizierung beim Stickstoffdioxid zu erwarten, da die hohen Stickstoffdioxid-Emissionen in der Innenstadt hauptsächlich vom Kfz.-Verkehr verursacht werden. Insofern steht der zu erwartende hohe personelle Aufwand durch die Überwachung der rund 10.000 Feststoffheizungen in Hagen in keinem Verhältnis zu den möglichen Effekten, die  durch diese Maßnahme erzielt würden.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, einen Beitritt zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet-Ost nur unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass die regionale Maßnahme R. 19 „Festbrennstoffverordnung für Einzelfeuerungsanlagen“ für die Stadt Hagen nicht verbindlich wird.    .

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Dr. Christian Schmidt

Erster Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.02.2014 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.02.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.02.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen