Beschlussvorlage - 0561/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt,

 

1.       den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 festzustellen,

2.       der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen,

3.       die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG zum Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu wählen.

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Sachverhalt

Die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb, an der die Stadt Hagen mit 51,02 % unmittelbar und 10,44 % mittelbar beteiligt ist, hält am 04.07.2005 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierfür ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

1.      Bericht der Geschäftsführung

2.      Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2004

3.      Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der HEB GmbH

4.      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.


 
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb findet am 04. Juli 2005 um 14.00 Uhr im Besprechungsraum, Verwaltungsetage, Fuhrparkstr. 14 - 20, Hagen, statt.

 

Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung umfasst folgende Punkte:

 

 

 

1.         Bericht der Geschäftsführung

 

 

 

2.         Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2004

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 in der vorgelegten Form festzustellen und den ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.566.118,57 € an die Gesellschafter auszuschütten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Analyse des Jahresabschlusses wird in nicht-öffentlicher Sitzung vorgestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresüberschusses keine Bedenken.

 

 

 

3.         Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der HEB GmbH

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates keine Bedenken.

 

 

 

4.         Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Es wird vorgeschlagen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG zum Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken.

 

 

 

An der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung der HEB GmbH am 20.07.2004 hat Frau Ellen Neuhaus teilgenommen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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30.06.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen