Beschlussvorlage - 0560/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichtswesenhier: Einführung eines Beschlussverfolgungssystems
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Faten Alzahr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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30.06.2005
|
Sachverhalt
Die
Verwaltung beabsichtigt,
-
kurzfristig
ein technisch unterstütztes Beschlussverfolgungssystem zu installieren,
-
die
Beschlüsse des Rates und des HFA ab September 2005 in das System zu übernehmen
-
und
dem Rat bzw. HFA halbjährlich über den Umsetzungsstand zu berichten.
Der
Rat hat die Verwaltung mit Beschluss vom 07.04.2005 beauftragt, ein
Berichtswesen für beschlossene Anträge und Vorhaben zu entwickeln und bis zur
Sommerpause vorzulegen.
Die Verwaltung schlägt die Einführung eines Berichtswesens im Sinne eines Beschlussverfolgungssystems auf der Basis des folgenden Konzeptes vor:
Berichtsumfang und -verfahren
·
Die
Verwaltung berichtet künftig über alle Beschlüsse und dokumentiert damit auch
die Erledigung von Aufträgen mit kurzfristigem Charakter.
·
Die
Übernahme in das Beschlussverfolgungssystem erfolgt grundsätzlich nach
Beschlussfassung durch das letztentscheidende Gremium.
·
Die
Verwaltung wird künftig alle Beschlussvorlagen mit einer Zeitangabe für die
Umsetzung versehen; termingebundene Maßnahmen erhalten ein Datum, für alle
übrigen Maßnahmen erfolgt eine realistische Schätzung des Zeitbedarfes;
komplexe und langfristige Umsetzungsmaßnahmen (z.B. Bebauungsplanverfahren)
werden in "Meilensteine" aufgeteilt; die jeweilige Terminvorgabe wird
Gegenstand der Fristüberwachung.
·
Die
Berichterstattung erfolgt in Form einer Berichtsvorlage getrennt nach
öffentlich und nichtöffentlich gefassten Beschlüssen. Empfänger ist jeweils das
beschlussfassende Gremium.
·
Die
Berichtsvorlage wird ordentlicher Tagesordnungspunkt im öffentlichen und
nichtöffentlichen Teil, um Rückfragen oder Aussprachen zum Sachstand zu
ermöglichen.
·
Verantwortlich
für die Erstellung der Berichtsvorlage(n) ist die für die Schriftführung des
Gremiums zuständige Dienststelle.
Berichtsinhalte
Die Berichte werden aus Gründen der
Übersichtlichkeit/Lesbarkeit in tabellarischer Form erstellt und enthalten
folgende Angaben:
·
Drucksachennummer
des Antrages zur Tagesordnung bzw. der Beschlussvorlage
·
Bezeichnung
des Auftrages
-
Betreff
des Antrages zur Tagesordnung bzw. der Beschlussvorlage (nur stichwortartige
Bezeichnung)
-
Beschlusstext
·
Datum
der Beschlussfassung
·
verantwortliche
Dienststelle für die Umsetzung
·
Terminvorgabe
(beschlossenes/geplantes "Ende-Datum")
·
Erläuterungen
zum Sachstand je nach Status
·
visuelle
Kurzinformation (Symbole) zum Status der Maßnahme nach 4 Kategorien:
-
Umsetzung
im Zeitplan
-
Umsetzung
zeitlich gefährdet
-
Einhaltung
des Zeitplanes nicht möglich
-
Auftrag
erledigt (letztmalige Aufnahme im Bericht).
Zur Vermeidung von Informationsüberfrachtungen ist folgendes
Erläuterungsprinzip zum Sachstand vorgesehen:
Umsetzung im Zeitplan keine
Kommentierung
Umsetzung zeitlich
gefährdet Kommentierung
nur in Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Einhaltung des
Zeitplanes nicht möglich obligatorisch
Erläuterung der Hinderungsgründe
Auftrag erledigt keine
Kommentierung
Der grundlegende Listenaufbau ist in einem Musterbeispiel in der Anlage dargestellt. Das Sortierkriterium ist freiwählbar (z.B. aufsteigend nach Drucksachennummer, nach Betreff in alphabetischer Reihenfolge, nach Datum der Beschlussfassung). Die Verwaltung schlägt einen chronologischen Aufbau aufsteigend nach Beschlussdatum vor.
Unabhängig vom Datum der Berichtsvorlage werden die Einträge
zum Sachstand durch die umsetzungsverantwortliche Dienststelle mit einem
eigenen Datum versehen. Dadurch wird die Tagesaktualität erkennbar, die
Entwicklung bei mittel- und langfristigen Umsetzungsmaßnahmen dokumentiert und
eine Veränderung zum Vorbericht sichtbar.
Technikunterstützung
Die Verwaltung beabsichtigt, den Aufbau und die Fortschreibung des Berichtswesens weitestgehend technisch zu unterstützen. Zur Minimierung des laufenden Erfassungsaufwandes soll das Berichtswesen nicht technisch isoliert erfolgen, sondern über Zusatzfunktionen von ALLRIS sichergestellt werden.
Die erstmalige Aufnahme eines Beschlusses in das
Auftragsverfolgungssystem erfolgt durch den Schriftführer des letztentscheidenden
Gremiums unter Eintrag des Realisierungstermins.
Auf dieser technischen Plattform erfolgt die Eintragung der
Sachstände durch die umsetzungsverantwortlichen Dienststellen. Zum
Berichtszeitpunkt werden alle offenen Beschlüsse gremienbezogen im
beschriebenen Tabellenformat generiert.
Berichtsintervalle
Die Verwaltung schlägt grundsätzlich einen 6-Monatsturnus
vor. Im Rat und im HFA soll jeweils im April und Oktober berichtet werden.
Durch die Wahl dieser Berichtsmonate ist sichergestellt, dass zu Maßnahmen mit
Umsetzungshindernissen ggf. noch vor den Sitzungspausen im Sommer bzw.
Jahreswende politische Entscheidungen getroffen werden können.
Berichtsbeginn im Rat und HFA
Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass
-
die
Aufbereitung der benötigten Zusatzfunktionen von ALLRIS,
-
die
funktionsfähige Programmierung der Berichtstabellen
-
der
Erlass einer Dienstanweisung zum Betrieb des Berichtswesens
-
die
notwendige Unterweisung der Schriftführer und Anwender in den Dienststellen
bis zum Ende der Sommerpause 2005 abgeschlossen werden kann.
Es wird daher vorgeschlagen, die Auftragsverfolgung mit den Beschlüssen des HFA
und des Rates im September 2005 zu beginnen und in diesen Gremien erstmals im
April 2006 zu berichten.
Ausweitung des Berichtswesens
Die Verwaltung schlägt außerdem vor, dass vom Rat
beschlossene Konzept und die Informationen über die technische Plattform den
übrigen Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Verfügung zu stellen.
Diese Gremien können dann entscheiden, ob und zu welchem
Zeitpunkt auch ihre Beschlüsse nach diesem System verfolgt werden sollen.
Die zeitversetzte Einführung eines Berichtswesens würde es
gleichzeitig ermöglichen, in einer frühen Phase vor einem flächendeckenden
Betrieb ggf. technische oder praktische Startschwierigkeiten auszuräumen und
die Anwenderschulungen Zug um Zug auszudehnen.
Auswirkungen
a) Personalkosten
Durch die weitgehende technische Unterstützung der Beschlussverfolgung entsteht lediglich ein geringer zeitlicher Zusatzaufwand bei den Schriftführern für die Einstellung der Terminvorgabe sowie für die 2 x jährlich zu erzeugende Berichtstabelle.
Der Zeitaufwand für die Statuskommentierung ist ebenfalls gering einzuschätzen und verteilt sich zu dem auf eine große Anzahl von Verantwortlichen in allen städtischen Dienststellen.
Ein Personalmehrbedarf für eine regelmäßige Berichterstattung wird daher nicht gesehen.
b) sonstige Kosten
Die benötigten Zusatzfunktionen für ALLRIS sind bereits im Paket mit den aktuellen Anwendungen enthalten, so dass keine zusätzlichen Beschaffungskosten entstehen.
Der Aufwand für die Bereitstellung der Zusatzfunktionen und für die Eigenprogrammierung der Berichtstabelle wird vom HABIT auf ca. 1000 Euro geschätzt. Angesichts der Geringfügigkeit können diese Kosten aus den lfd. Betriebsmitteln für die Betreuung von ALLRIS bestritten werden.
Eine besondere Finanzierung der Maßnahme ist daher nicht erforderlich.
