Beschlussvorlage - 0549/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Hauptversammlung der mark-E AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Anhörung
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30.06.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die
ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige
Wohnungsgesellschaft mbH zu entsenden.
Er/Sie wird beauftragt,
1.
den festgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2004 entgegenzunehmen,
2.
die Verwendung des sich auf 8.785.888,57 € belaufenden
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2004 zu beschließen,
3.
dem Vorstand Entlastung zu erteilen,
4.
dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen,
5.
als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 die KPMG,
Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zu wählen,
6.
der Änderung von Ziffer 9 des Unternehmenspachtvertrages
zwischen der Mark-E Aktiengesellschaft und der Stadtwerke Hagen GmbH vom 19.
Dezember 2001 zuzustimmen,
7.
dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der
Mark-E Aktiengesellschaft und der GuD Besitzgesellschaft Herdecke mbH
zuzustimmen,
8. dem
Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen Mark-E
Aktiengesellschaft als herrschender Gesellschaft und MAWEG Märkische Abwasser-
und Entwicklungsgesellschaft mbH als abhängiger Gesellschaft zuzustimmen.
Sachverhalt
Die mark-E AG, an der die Stadt Hagen über die Hagener Versorgungs- und
Verkehrs GmbH mit 44,761 % beteiligt ist, hält am 04.07.2005 ihre
Hauptversammlung ab. Hierfür ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu
benennen.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1.
Vorlage
des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2004 mit dem zusammengefassten Lagebericht, dem Vorschlag für die
Verwendung des Bilanzgewinns und dem Bericht des Aufsichtsrats
2.
Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzgewinns
3.
Beschlussfassung
über die Entlastung des Vorstands
4.
Beschlussfassung
über die Entlastung des Aufsichtsrats
5.
Wahl
des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
6.
Beschlussfassung
zur Änderung von Ziffer 9 des Unternehmenspachtvertrages zwischen der Mark-E
Aktiengesellschaft und der Stadtwerke Hagen GmbH vom 19. Dezember 2001
7.
Beschlussfassung
über den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Mark-E
Aktiengesellschaft und der GuD Besitzgesellschaft Herdecke mbH
8.
Beschlussfassung
über den Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages
zwischen Mark-E Aktiengesellschaft als herrschender Gesellschaft und MAWEG
Märkische Abwasser- und Entwicklungsgesellschaft mbH als abhängiger
Gesellschaft
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den
Beschlussvorschlägen des Vorstandes bzw. des Aufsichtsrates zuzustimmen.
Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen
der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.
Der Rat der Stadt Hagen wird um
einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Die
ordentliche Hauptversammlung der mark-E AG findet am 04. Juli 2005 um 17.00
Uhr im ARCADEON Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH, Lennestr. 91, Hagen,
statt.
Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung umfasst
folgende Punkte:
1.
Vorlage
des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2004 mit dem zusammengefassten Lagebericht, dem Vorschlag für die
Verwendung des Bilanzgewinns und dem Bericht des Aufsichtsrats
Erläuterung der Gesellschaft:
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2004 wurde vom
Aufsichtsrat am 30. Mai 2005 gebilligt. Er ist damit nach den aktienrechtlichen
Vorschriften festgestellt. Der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss 2004
wurde vom Aufsichtsrat gebilligt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bilanzsumme der Mark-E AG beläuft sich auf
593.914.929,90 € und liegt damit um 38.534.123,98 € (= 6,09 %) niedriger als im
Vorjahr.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Ergebnis
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 14.995.458,68 € (2003:
17.519.684,73 €) ab. Nach Abzug der Steuern verbleibt ein Jahresüberschuss in
Höhe von 9.660.448,16 € (2003: 9.193.685,61 €).
Die Konzernbilanz schließt mit einer Summe von 564.209 T€
(2003: 620.859 T€) ab und ist damit um 9,09 % niedriger.
Die Gewinn- und Verlustrechnung bei Umsatzerlösen in Höhe
von 524.918 T€ (2003: 514.278 T€) mit einem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit in Höhe von 5.799 T€ (2003: 8.157 T€) ab. Nach Abzug der
Steuern ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 61 T€ (2003: 855 T€).
2.
Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzgewinns
Erläuterung der Gesellschaft:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2004 wie folgt zu verwenden:
|
Ausschüttung einer Dividende von 13 Prozent auf das
dividendenberechtigte Grundkapital von 66.469.000,00 € |
8.640.970,00 € |
|
Vortrag auf neue Rechnung |
144.918,57 € |
|
Bilanzgewinn |
8.785.888.57 € |
Stellungnahme der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2:
Der Anteil der HVG an dem Ausschüttungsbetrag als wirtschaftliche
Eigentümerin der Aktien der mark-E AG beträgt 3.867.778,50 €.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Jahresabschluss
2004 entgegenzunehmen und der Verwendung des Bilanzgewinns zuzustimmen.
3.
Beschlussfassung
über die Entlastung des Vorstands
4.
Beschlussfassung
über die Entlastung des Aufsichtsrats
Erläuterung der Gesellschaft zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das
Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4:
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Entlastung keine Bedenken.
5.
Wahl
des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Erläuterung der Gesellschaft:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2005 die KPMG, Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zu wählen.
6.
Beschlussfassung
zur Änderung von Ziffer 9 des Unternehmenspachtvertrages zwischen der Mark-E
Aktiengesellschaft und der Stadtwerke Hagen GmbH vom 19. Dezember 2001
Erläuterung der Gesellschaft:
Mark-E Aktiengesellschaft (damals noch: ELEKTROMARK) und
Stadtwerke Hagen GmbH (damals noch: Stadtwerke Hagen AG), deren alleinige
Gesellschafterin Mark-E ist, haben unter dem 19. Dezember 2001 einen
Unternehmenspachtvertrag abgeschlossen, wonach Mark-E das gesamte
Handelsgeschäft der Stadtwerke Hagen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002
gepachtet hat. Es handelt sich um einen Anderen Unternehmensvertrag im Sinne
des § 292 AktG, dessen Abschluss die Hauptversammlung der Mark-E am 19.12.2001
genehmigt hat. Seit dem 01.01.2002 sind die Stadtwerke Hagen operativ nicht
mehr tätig; sie haben auch kein Personal mehr.
Der Unternehmenspachtvertrag ist im Handelsregister der
Stadtwerke Hagen eingetragen worden und gilt bis heute unverändert fort.
Ziffer 9 des Unternehmenspachtvertrages in der Fassung vom
19. Dezember 2001 verhält sich über Investitionen; er lautet:
§ 9 Investitionen
|
9.1 |
Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen führt EM während des
Pachtzeitraums in eigenem Namen und für eigene Rechnung durch.
Ersatzinvestitionen haben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen
Betriebsführung zu erfolgen. Über Erweiterungsinvestitionen entscheidet EM
nach freiem wirtschaftlichen Ermessen. Wesentliche Investitionsvorhaben wird
EM der SWH so früh wie möglich anzeigen. |
|
9.2 |
Die von EM nach Wirksamwerden dieses Vertrages neu
angeschafften oder neu hergestellten Gegenstände gehen in das Eigentum von EM
über und unterliegen nicht der Pacht; EM kann über die Gegenstände jederzeit
ohne Zustimmung von SWH verfügen. Soweit EM wegen der Verbindung mit den
Pachtgegenständen nicht rechtswirksam Eigentum an Investitionsgegenständen
erwerben kann, werden sich die Vertragsparteien wirtschaftlich so stellen,
als ob EM Eigentümer wäre. |
|
9.3 |
Für den Jahresabschluss 2002 der SWH kann EM die hierfür
anwendbaren Bilanzierungsgrundsätze bestimmen. |
Diese Regelung, die seinerzeit in erster Linie aus
praktischen Erwägungen gewählt wurde, führt dauerhaft zum Vermögensverzehr der
Stadtwerke Hagen GmbH.
Steht aber dem Beteiligungsansatz Stadtwerke Hagen GmbH in
der Bilanz der Mark-E kein entsprechender Vermögenswert bei den Stadtwerken
gegenüber, so ergibt sich hieraus zwingend die Notwendigkeit einer regelmäßigen
Teilwertabschreibung des Beteiligungsansatzes. Dieser Abschreibungsaufwand ist
gemäß § 8 b Abs. 3 KStG steuerlich nicht zu berücksichtigen, so dass der
Wertverlust keine Minderung der Ertragsteuern bewirkt und damit das Ergebnis
der Mark-E noch einmal deutlich stärker belastet.
Um diesen unerwünschten Effekt zu vermeiden, bietet es sich
an, Ziffer 9 des Unternehmenspachtvertrages wie folgt zu ändern:
Sämtliche Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, die während
der Pachtlaufzeit von Mark-E vorgenommen worden sind und werden, gehen -
abweichend von Ziffer 9 in der bisherigen Fassung - nicht in das Eigentum der
Mark-E über, sondern werden an die Stadtwerke Hagen GmbH weiterberechnet, gehen
in deren Eigentum über und werden dort bilanziert.
Hierdurch wird der Werteverzehr des Stadtwerkevermögens
voraussichtlich in einem Umfang vermieden, dass Teilwertabschreibungen auf den
Beteiligungsansatz nicht erforderlich sind und das Jahresergebnis der Mark-E
nicht durch unnötige Wertberichtigungen belastet wird.
Auf das Konzernergebnis ergeben sich hieraus keinerlei
negative Wirkungen.
Der Aufsichtsrat der Mark-E hat der Änderung des
Unternehmenspachtvertrages in seiner Sitzung am 30.05.2005 zugestimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher der
Hauptversammlung nachstehende Beschlussfassung vor:
Die Hauptversammlung stimmt zu, Ziffer 9 des
Unternehmenspachtvertrages zwischen Mark-E Aktiengesellschaft und Stadtwerke
Hagen GmbH wie folgt neu zu fassen:
§ 9 Investitionen
|
9.1 |
Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen führt EM im Auftrag
der SWH während des Pachtzeitraums zunächst in eigenem Namen und für eigene
Rechnung durch. Ersatzinvestitionen haben nach den Grundsätzen einer
ordnungsgemäßen Betriebsführung zu erfolgen. Über Erweiterungsinvestitionen
werden sich EM und SWH einvernehmlich verständigen. Wesentliche
Investitionsvorhaben wird EM der SWH so früh wie möglich anzeigen. |
|
9.2 |
EM stellt SWH die Aufwendungen für Ersatz- und
Erweiterungsinvestitionen mit den Selbstkosten zzgl. eines
Verwaltungskostenzuschlags in Höhe von 7 v. H. in Rechnung. Mit
Inbetriebnahme gehen die Anlagen in das Eigentum von SWH über und gehören zum
Umfang des Pachtgegenstandes. Die Weiterberechnung an SWH erfolgt jeweils
nach Fertigstellung der Anlagen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages an Mark-E
erfolgt unverzüglich nach Zugang der Rechnung bei SWH. |
|
9.3 |
Die Beurteilung, ob es sich bei den jeweiligen Maßnahmen
um Investitionen im Sinne von Ziffer 9 oder um Erhaltung im Sinne von Ziffer
10 dieses Vertrages handelt, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der
Durchführung gültigen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen bei SWH. |
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Änderung keine Bedenken.
7.
Beschlussfassung
über den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Mark-E
Aktiengesellschaft und der GuD Besitzgesellschaft Herdecke mbH
Erläuterung der Gesellschaft:
Die Aufsichtsgremien der Mark-E und des norwegischen
Energiekonzerns Statkraft AS haben dem Bau einer Gas- und Dampfturbinen-Anlage
der 400-MW-Klasse am Standort Herdecke als gemeinsames Joint-Venture beider
Unternehmen durch die Kraftwerksgesellschaft Herdecke mbH & Co. KG
(nachfolgend nur noch KGH genannt) zugestimmt und die hierfür erforderlichen
Investitionsmittel freigegeben. Das Gesamtinvestitionsvolumen wird rd. 230 Mio.
€ bei einer Eigenkapitalquote von bis zu 30 % betragen. Die Federführung bei
der Projektentwicklung und -umsetzung liegt ebenso bei Mark-E wie die spätere
Betriebsführung.
Mark-E wird ihren 60 %-Geschäftsanteil an der KGH auf die
eigens hierzu im Mai 2005 gegründete GuD Besitzgesellschaft mbH, deren
alleinige Gesellschafterin Mark-E ist, übertragen.
Ausschließlicher Gegenstand des Unternehmens der GuD
Besitzgesellschaft mbH ist der Erwerb und die Verwaltung von Geschäftsanteilen
an der KGH und die Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten, die sich aus der
Beteiligung an der KGH ergeben sowie alle unmittelbar damit im Zusammenhang
stehenden Geschäfte, insbesondere die Wahrnehmung und Sicherung der
gesellschaftsrechtlich zulässigen Interessenvertretung der Gesellschafter in
den Organen der KGH sowie die Ausübung der Beteiligungsrechte bei der KGH.
Das an die KGH durch Mark-E zu leistende Eigenkapital wird
der GuD Besitzgesellschaft mbH als Eigenkapital zur Rücklagendotierung zur
Verfügung gestellt.
Die Ergebnisse der KGH, die auf die GuD Besitzgesellschaft
mbH entfallen, sollen im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages von der GuD
Besitzgesellschaft mbH an Mark-E weitergeleitet werden. Mark-E wird also
wirtschaftlich so gestellt, als wäre sie unmittelbar an der KGH beteiligt.
Gleichzeitig wird hierdurch eine steuerliche Organschaft zwischen Mark-E und
der GuD Besitzgesellschaft mbH begründet.
Gegenüber einer unmittelbaren Beteiligung der Mark-E an der
KGH bietet die Zwischenschaltung der GuD Besitzgesellschaft mbH aber folgende
Vorteile:
1. Möglicher
Verkauf von KGH-Anteilen
Bei der KGH handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft
und damit um eine Personengesellschaft. In den KGH-Anteilen können sich im
Laufe der Zeit stille Reserven bilden, die im Falle der Veräußerung ein
potentieller Käufer vergüten würde. Bei einem KG-Anteilsverkauf würde der
gesamte Veräußerungsgewinn der Ertragsbesteuerung unterliegen. Wird stattdessen
der entsprechende Anteil an der GuD Besitzgesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft,
ceteris paribus verkauft, sind nach jedenfalls z.Zt. geltendem Steuerrecht 95 %
des Veräußerungsgewinns von den Ertragsteuern befreit.
2. Administrative
Vereinfachung
Steuerlicher Mitunternehmer der KGH wird die GuD
Besitzgesellschaft mbH. Sämtliche Besonderheiten, die sich bei der steuerlichen
Ergebnisermittlung zwischen der Personengesellschaft und ihrem Gesellschafter
ergeben, werden auf diesem Wege von Mark-E auf die GuD Besitzgesellschaft mbH
übertragen. Insbesondere aufgrund der zahlreichen vertraglichen Beziehungen,
die zwischen der KGH und Mark-E vorgesehen sind, wird die Ermittlung von
Vergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG sowie von Sonderbetriebseinnahmen und
-ausgaben erheblich vereinfacht. Leistungsbeziehungen und Vermögensüberlassungen
werden entsprechend der handelsrechtlichen Beurteilung auch steuerlich als
Verhältnisse zwischen fremden Dritten angesehen und stellen ohne zusätzliche
Korrekturen Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben für jede Gesellschaft dar. Vom
Aufwand her ist die Verwaltung der zusätzlichen GuD Besitzgesellschaft mbH
geringer als eine exakte und sachgerechte Ermittlung von Sondervergütungen und
-aufwendungen.
Der Aufsichtsrat der Mark-E hat dem Abschluss des
Ergebnisabführungsvertrages mit der GuD Besitzgesellschaft mbH in seiner
Sitzung am 09.05.2005 zugestimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher der
Hauptversammlung nachstehende Beschlussfassung vor:
Dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen
Mark-E Aktiengesellschaft und der GuD Besitzgesellschaft mbH, der diesem
Protokoll als Anlage beigefügt ist und dessen notwendigen Bestandteil bildet,
wird zugestimmt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen den Abschluss des
Ergebnisabführungsvertrages keine Bedenken.
8.
Beschlussfassung
über den Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages
zwischen Mark-E Aktiengesellschaft als herrschender Gesellschaft und MAWEG
Märkische Abwasser- und Entwicklungsgesellschaft mbH als abhängiger
Gesellschaft
Erläuterung der Gesellschaft:
Mark-E Aktiengesellschaft (damals noch: ELEKTROMARK) und
die RWG Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft mbH, Essen, eine
Tochtergesellschaft des Ruhrverbandes, haben am 17.12.1999 die MAWEG Märkische
Abwasser- und Entwicklungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Hagen gegründet.
Gegenstand des Unternehmens der MAWEG ist die
Projektentwicklung und Projektdurchführung nebst Finanzierung der Entwicklung
von Gewerbe- und Neubaugebieten und baulichen Anlagen sowie die Errichtung, der
Betrieb, die Wartung und die Übernahme von öffentlichen und privaten Wasser-
und Abwasseranlagen.
Das Stammkapital der MAWEG beträgt 25.000,00 €, auf das die
beiden Gründungsgesellschafter jeweils eine Stammeinlage in Höhe von 12.500,00
€ übernommen hatten.
Bislang ist die MAWEG nicht operativ am Markt tätig
geworden, da sich entgegen den ursprünglichen Erwartungen noch keine
Kooperationen mit Kommunen oder Stadtwerken realisieren ließen. Nachdem RWG
zunächst eine Auflösung der MAWEG in Betracht gezogen hatte, entschloss sich
Mark-E im Laufe des Jahres 2004 dazu, die MAWEG-Anteile der RWG zu erwerben.
Diese Entscheidung wurde auf Basis der Ergebnisse einer Mark-E-internen Studie
zum Abwassermarkt getroffen, um mit Hilfe der MAWEG auch weiterhin die
Entwicklung am regionalen Abwassermarkt zu beobachten und mögliche
Projektpotenziale zu identifizieren.
Im Dezember 2004 hat Mark-E den von der RWG an MAWEG
gehaltenen Geschäftsanteil zum Preis von 1.000,00 € erworben und ist seither
alleinige Gesellschafterin der MAWEG.
Mangels operativer Tätigkeit und wegen daher fehlender
Einnahmen hat die MAWEG in den ersten vier Geschäftsjahren seit ihrer Gründung
negative Ergebnisse in Höhe von durchschnittlich 5 T€/a erwirtschaftet. Zur
Vermeidung einer Überschuldung hat Mark-E als nunmehr Alleingesellschafterin
der MAWEG eine Kapitalrücklage in Höhe von 30 T€ zugeführt.
Zwischen Mark-E und MAWEG soll ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag geschlossen werden, so dass die Jahresergebnisse der
MAWEG im Rahmen einer steuerlichen Organschaft von Mark-E übernommen werden
können.
Der Aufsichtsrat der Mark-E hat dem Abschluss dieses
Vertrages bereits in seiner Sitzung am 07.06.2004 zugestimmt; aus formellen
Gründen konnte der Vertragsabschluss aber mit steuerlicher Wirkung für das Jahr
2004 nicht mehr erfolgen. Dies soll nunmehr nachgeholt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher nachstehende Beschlussfassung
vor:
Dem Abschluss eines Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrages zwischen Mark-E Aktiengesellschaft als herrschender
Gesellschaft und der MAWEG Märkische Abwasser- und Entwicklungsgesellschaft mbH
als abhängiger Gesellschaft, der diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist und
dessen notwendigen Bestandteil bildet, wird zugestimmt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Abschluss des
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages keine Bedenken.
An der letzten ordentlichen Hauptversammlung am 19.07.2004 hat
Herr Martin Erlmann, an der letzten außerordentlichen Hauptversammlung
am 11.01.2005 hat Frau Marina Hirsch teilgenommen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
