Beschlussvorlage - 0538/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Mitgliedern in den Beirat der Deutsche Städte Medien GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt,
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6. Herrn Technischen Beigeordneten Thomas
Grothe
in den Beirat
der Deutsche Städte Medien GmbH zu entsenden.
Sachverhalt
Nach
der Veräußerung der Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) an die Ströer AG wurde
die regionale Ausrichtung der DSM beibehalten. Deshalb soll ein örtlicher
Beirat gebildet werden, der der DSM in den Bereichen Außenwerbung bzw.
Stadtmöblierung beratend zur Seite steht.
Zum
31.12.2003 wurden die Anteile der Deutsche Städte Medien GmbH (DSM), an der 28
kommunale Gesellschafter beteiligt waren, an die Ströer Out-of-Home Media AG
veräußert. In den größeren Städten unterhielt die DSM Niederlassungen, die über
örtliche Aufsichtsräte verfügten. Diese örtliche Ausrichtung wurde auch nach
der Veräußerung der Gesellschaft beibehalten. Die DSM regt die Bildung eines
Beirates an, der als Bindeglied und Ratgeber zwischen den Wünschen und
Bedürfnissen der Stadt Hagen und der DSM fungieren soll.
Aufgabe des
örtlichen Beirates ist es, die DSM in den Bereichen Außenwerbung bzw.
Stadtmöblierung und deren Einfluss auf Stadtbild und Stadtgestaltung beratend
zur Seite zu stehen und im Interesse einer auch für die Bürger erfolgreichen
Gestaltung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen DSM und
Vertragsstädten zu beraten. Der Beirat soll auch bei Themen wie Private Public
Partnerships und städtische Kommunikation konsultiert werden. Aufgabe ist es
generell, einen partnerschaftlichen Dialog im Zusammenhang zwischen
Außenwerbung und Stadtgestaltung zu führen.
Die
Beiratsmitglieder werden für jeweils fünf Jahre berufen; wird die Bestellung
nicht widerrufen, verlängert sie sich um jeweils weitere fünf Jahre. Die
Amtszeit eines Mitgliedes endet unabhängig hiervon, wenn es aus seiner
kommunalen Funktion ausscheidet.
Der Beirat
tritt nach Bedarf zusammen, jedoch mindestens einmal jährlich. Der zuständige
Niederlassungsleiter nimmt an den Besprechungen teil.
Der Beirat
wählt jeweils aus seiner Mitte eine/n Vorsitzenden.
Die
Beiratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, jedoch eine
pauschale Aufwandsentschädigung pro Sitzung.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
