Beschlussvorlage - 0538/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

1.            _____________________________

 

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6.         Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe

 

in den Beirat der Deutsche Städte Medien GmbH zu entsenden.

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Sachverhalt

Nach der Veräußerung der Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) an die Ströer AG wurde die regionale Ausrichtung der DSM beibehalten. Deshalb soll ein örtlicher Beirat gebildet werden, der der DSM in den Bereichen Außenwerbung bzw. Stadtmöblierung beratend zur Seite steht.


 
Zum 31.12.2003 wurden die Anteile der Deutsche Städte Medien GmbH (DSM), an der 28 kommunale Gesellschafter beteiligt waren, an die Ströer Out-of-Home Media AG veräußert. In den größeren Städten unterhielt die DSM Niederlassungen, die über örtliche Aufsichtsräte verfügten. Diese örtliche Ausrichtung wurde auch nach der Veräußerung der Gesellschaft beibehalten. Die DSM regt die Bildung eines Beirates an, der als Bindeglied und Ratgeber zwischen den Wünschen und Bedürfnissen der Stadt Hagen und der DSM fungieren soll.

 

Aufgabe des örtlichen Beirates ist es, die DSM in den Bereichen Außenwerbung bzw. Stadtmöblierung und deren Einfluss auf Stadtbild und Stadtgestaltung beratend zur Seite zu stehen und im Interesse einer auch für die Bürger erfolgreichen Gestaltung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen DSM und Vertragsstädten zu beraten. Der Beirat soll auch bei Themen wie Private Public Partnerships und städtische Kommunikation konsultiert werden. Aufgabe ist es generell, einen partnerschaftlichen Dialog im Zusammenhang zwischen Außenwerbung und Stadtgestaltung zu führen.

 

Die Beiratsmitglieder werden für jeweils fünf Jahre berufen; wird die Bestellung nicht widerrufen, verlängert sie sich um jeweils weitere fünf Jahre. Die Amtszeit eines Mitgliedes endet unabhängig hiervon, wenn es aus seiner kommunalen Funktion ausscheidet.

 

Der Beirat tritt nach Bedarf zusammen, jedoch mindestens einmal jährlich. Der zuständige Niederlassungsleiter nimmt an den Besprechungen teil.

 

Der Beirat wählt jeweils aus seiner Mitte eine/n Vorsitzenden.

 

Die Beiratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, jedoch eine pauschale Aufwandsentschädigung pro Sitzung.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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30.06.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen