Beschlussvorlage - 0528/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.06.2005
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die
ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige
Wohnungsgesellschaft mbH zu entsenden.
Er/Sie wird beauftragt,
1.
der
Darlehensgewährung an die G.I.V. im Jahr 2004 zuzustimmen,
2.
der
Neufassung des Gesellschaftsvertrages in der Fassung des Vorschlages der
Verwaltung zuzustimmen ,
3.
den
Bericht über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2004 zur Kenntnis zu
nehmen,
4.
den
Lagebericht des Geschäftsführers mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2004 zu genehmigen,
5.
den
Jahresabschluss 2004 festzustellen,
6.
dem
vorgeschlagenen Ergebnisverwendungsbeschluss zuzustimmen und
7.
dem
Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu
erteilen.
Sachverhalt
Die Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH
(ha.ge.we), an der die Stadt Hagen mit 1,114 % unmittelbar und 97,926 %
mittelbar beteiligt ist, hält am 05.07.2005 ihre Gesellschafterversammlung ab.
Hierfür ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1.
Darlehensgewährung
an die G.I.V. im Jahr 2004
- Splitting der von der G.I.V. an der ha.ge.we. gehaltenen Geschäftsanteile -
2.
Neufassung
des Gesellschaftsvertrages
3.
Bericht
über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2004
4.
Genehmigung
des Lageberichtes des Geschäftsführers mit dem Bericht des Aufsichtsrates über
das Geschäftsjahr 2004
5.
Feststellung
des Jahresabschlusses 2004
6.
Ergebnisverwendungsbeschluss
7.
Entlastung
des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004
Bei dem Tagesordnungspunkt 2 empfiehlt die Verwaltung, dem
Beschlussvorschlag der Gesellschaft nicht zu folgen und die Neufassung des
Gesellschaftsvertrages in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form zu
beschließen. Bei den übrigen Tagesordnungspunkten bestehen seitens der
Verwaltung keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Details
zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung
dazu können der Begründung entnommen werden.
Der Rat der Stadt Hagen wird um
einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Die
ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige
Wohnungsgesellschaft mbH (HGW) findet am 05. Juli 2005 um 16.00 Uhr in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neumarktstr. 1 a/1 b, 58095 Hagen, statt.
Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung umfasst
folgende Punkte:
1.
Darlehensgewährung
an die G.I.V. im Jahr 2004
- Splitting der von der G.I.V. an der ha.ge.we gehaltenen Gesellschaftsanteile
-
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft empfiehlt der
Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
|
1. |
Der zwischen der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft
mbH und der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt
Hagen mbH am 23.12.2004 abgeschlossene Vertrag, protokolliert zur
Urkundenrollen-Nr. 1174/2004 des Notars Wolf Hohenstein in Hagen, wird
vollinhaltlich genehmigt. |
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2. |
Der Aufsichtsrat der Hagener Gemeinnützigen
Wohnungsgesellschaft mbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung der
Gesellschaft zum Zwecke der Umsetzung der Sicherungsvereinbarung gemäß Ziffer
II. des Vertrages vom 23.12.2004, den Geschäftsanteil der G.I.V. mbH in Höhe
von 19,0 Mio. DM in einen solchen von 18.560.000,00 DM und einen solchen von
440.000,00 DM zum Zwecke der Verpfändung des Geschäftsanteils von 440.000,00
DM an die Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH aufzuteilen. |
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem
Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zu folgen.
2.
Neufassung
des Gesellschaftsvertrages
Der Aufsichtsrat der ha.ge.we hat bisher noch nicht
abschließend über den Entwurf des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Sofern
bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Rates der Stadt Hagen
der Beschluss vorliegt, wird die Verwaltung diesen bekannt geben. Die
Beschlussfassung ist in der Sitzung am 17.06.2005 zu erwarten. Die Verwaltung
wird über das Ergebnis berichten.
Unabhängig hiervon ist der Entwurf der Gesellschaft als
Anlage dieser Vorlage beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung sind in diesem
Entwurf jedoch einige Punkte noch weiter zu ändern. Zu diesem Zweck ist eine Synopse
beigefügt, aus der die Änderungsvorschläge der Verwaltung zu den §§ 9, 10 und
14 (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) hervorgehen.
Darüber hinaus sollte an geeigneter Stelle des
Gesellschaftsvertrages eine Regelung zu Sonderrechten der Stadt Hagen eingefügt
werden, wie sie als Anlage beigefügt ist. Eine solche Bestimmung stärkt die
Gesellschafterrechte der Stadt, dient aber auch den Interessen der
Gesellschaft, da durch die Einräumung von Teilnahmerechten die Möglichkeit
eröffnet wird, den Aufsichtsrat jederzeit zu beraten und so zeitaufwändige
Rückfragen zu vermeiden und Kosten durch externe Rechtsberatung zu minimieren.
3.
Bericht
über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2004
4.
Genehmigung
des Lageberichtes des Geschäftsführers mit dem Bericht des Aufsichtsrates über
das Geschäftsjahr 2004
5.
Feststellung
des Jahresabschlusses 2004
6.
Ergebnisverwendungsbeschluss
7.
Entlastung
des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004
Zu den Tagesordnungspunkten 3 - 7 hat der Aufsichtsrat folgende
Beschluss gefasst:
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1.
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Den Bericht der Geschäftsführung (Lagebericht) zu
genehmigen und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu
erteilen. |
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2.
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Den Bericht des Aufsichtsrates zu genehmigen und ihm für
das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen. |
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3.
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Den Jahresabschluss 2004 mit einer Bilanzsumme von
100.053.523,29 € festzustellen. |
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4.
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Den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 282.505,42 €
auf neue Rechnung vorzutragen. |
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Analyse des Jahresabschlusses 2004 der ha.ge.we wird in
nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Es bestehen aus Sicht der Verwaltung
keine Bedenken, den Jahresabschluss zu genehmigen, den Gewinn auf neue Rechnung
vorzutragen sowie dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat Entlastung zu
erteilen.
An der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung der ha.ge.we am
14.07.2004 hat Frau Genevieve Bada-Huschka teilgenommen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden
Beschluss gebeten.
