Beschlussvorlage - 0525/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW folgenden Dringlichkeitsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.06.2005:

 

Als Delegierter der Stadt Hagen für die Stimmgruppe der kreisfreien Städte werden dem Städtetag NRW folgende Personen vorgeschlagen:

 

a)     als Vertreter der Verwaltung: _________________________________

 

b)     als politischer Vertreter: ______________________________________

 

 

Die endgültige Entscheidung, aus welcher “Gruppe” der Delegierte der Stadt Hagen entsandt wird, trifft der Städtetag NRW.

 

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Sachverhalt

Die 3. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes endet mit der konstituierenden Sitzung der 4. Verbandsversammlung am 02.12.2005.

 

Für diese 4. Versammlung laufen zur Zeit die Vorbereitungen für die Zusammensetzung.

 

Maßgeblich für die Stimmenzahl der einzelnen Städte und Gemeinden sind die sog. Beitragsteileinheiten. Diese beträgt laut Schreiben des Ruhrverbandes vom 09.03.2005       1.398.352,-- €.

 

 

Die Stadt Hagen hat ein durchschnittliches Beitragsaufkommen der Jahre 2002 bis 2004 in Höhe von 12.328.909,-- €. Somit stehen ihr 8 Direktdelegierte zu. Die verbleibende Restbeitragsteileinheit beträgt: 1.142,093,-- €.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung vom 28.04.2005 folgende Personen als Direktdelegierte gewählt:

 

Frau Christiane Herms

Frau Petra Priester-Büdenbender,

Herrn Hans-Joachim Bihs,

Herrn Martin Erlmann,

Herrn Dr. Stephan Ramrath,

Herrn Rüdiger Ludwig,

Herrn Hans-Otto Marscheider und

Herrn Claus Thielmann.

 

 

 

Mit der verbleibenden Beitragsteileinheit hat sich die Stadt Hagen der Stimmgruppe der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Städte und Gemeinden angeschlossen.

 

Innerhalb dieser Stimmgruppe können die Städte und Gemeinden mit den höchsten Beitragsteileinheiten weitere Delegierte stellen. Insgesamt können 29 Delegierte bestellt werden.

 

 

Der Städtetag NRW hat in Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindebund NRW die Aufteilung dieser Delegierten vorgenommen.

 

Dabei sollen die Mitglieder mit den höchsten Beitragsteileinheiten je einen Delegierten vorschlagen. Auf die kreisfreien Städte entfallen insgesamt 4 Stimmen, auf die kreisangehörigen Gemeinden 25.

 

Die Stadt Hagen ist mit ihrer Beitragsteileinheit neben Bochum, Duisburg und Essen eine der 4 kreisfreien Städte, die einen weiteren Delegierten vorschlagen kann.

 

Der Städtetag NRW bittet um einen entsprechenden Vorschlag bis zum 24.06.2005.

 

Insgesamt müssen bei den 29 Delegierten mehr als 50% Ratsmitglieder vertreten sein, doch besteht “gleichzeitig ein deutliches kommunales Interesse daran, dass auch ein hoher Anteil an Gemeindebediensteten vorgeschlagen wird”. Die abschließende Koordination übernimmt der Städtetag.

 

Obwohl die Stadt Hagen im Endeffekt nur einen Delegierten vorschlagen kann, ist es somit evtl. zweckmäßig, je einen Vertreter der Verwaltung und einen politischen Vertreter vorzuschlagen. Die endgültige Auswahl kann dann der Städtetag vornehmen, je nachdem wie die anderen 28 Mitglieder vorgeschlagen haben.

 

Begründung der Dringlichkeit

 

Da dem Städtetag NRW der Vorschlag bis zum 24.06.2005 vorliegen sollte, war die Ratssitzung vom 30.06.2005 für diese Meldung nicht mehr zu erreichen. Das Schreiben des Städtetages datiert vom 26.05.2005 und ging somit erst nach der letzten Ratssitzung vom 25.05.2005 hier ein.

 

Dem Rat der Stadt wird der Beschluss daher in seiner Sitzung am 30.06.2005 zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, den Dringlichkeitsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.06.2005 zu genehmigen.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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30.06.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen