Beschlussvorlage - 0496/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Haßleyer Inselhier:Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
21.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
21.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.06.2005
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/05 (568) Haßleyer Insel gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt in Hagen Haßley und wird
begrenzt durch die Bundesautobahn A 45, die Haßleyer Straße und die Straße
"Zur Hünenpforte".
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000
ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Aufgrund des
geringen Umfangs der Begründung wird auf eine Kurzfassung verzichtet.
Der
Stadtentwicklungsausschuss (STEA) hat in seiner Sitzung am 19.05.2005 die
Verwaltung beauftragt, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Bereich
der Haßleyer Insel vorzubereiten.
Zielsetzung ist die Schaffung
von attraktiven gewerblich nutzbaren Bauflächen in exponierter verkehrsgünstiger
Lage zum Autobahnanschluss A 45 / Hagen-Süd, um Raum zu bieten für die Ansiedlung
von neuen zukunftsorientierten Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, d.h., um
mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen der demographischen Entwicklung
(Einwohnerrückgang) entgegenzuwirken.
Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Parallel zu diesem Bebauungsplanverfahren muss das bereits in 1994 eingeleitete FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 35 fortgeführt werden.
Die Erschließung des
künftigen Gewerbegebiets soll von der Haßleyer Straße aus erfolgen. Der Erhalt
und die Erneuerung der erforderlichen verkehrlichen Verknüpfungen, der
Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie die Fuß- und
Radwegebeziehungen zu den südlich der BAB A 45 angrenzenden Flächen ("Emst
IV"), sind im Zuge der Planung zu überprüfen.
Die erforderlichen Abstände
der künftigen Nutzung zum Wohngebiet Haßley (Lärmschutz) einerseits sowie die
Freihaltezonen zu den begleitenden Verkehrsstraßen werden bei der Planung
berücksichtigt.
