Beschlussvorlage - 0462/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.: 1/05 (567) Im Sümmern -Ost-  gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der zuletzt gültigen Fassung

 

 

Geltungsbereich :

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes wird wie folgt beschrieben:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegt südlich der Schwerter Straße zwischen dem vorhandenen ALDI-Markt und dem östlich angrenzenden Wohngebiet an der Schieferstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Sachverhalt

Das ehemalige Betriebsgelände Vogel & Schemmann im Bereich der Schwerter Straße wurde in jüngster Vergangenheit weitestgehend neuen Nutzungen zugeführt. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 19 “Schwerter Straße / Im Sümmern” wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Hellweg-Baumarkts und des ALDI-Markts geschaffen. Die Restflächen befinden sich im Eigentum des Rechtsnachfolgers Webac. Nur Teilflächen westlich des ALDI-Marktes werden weiterhin intensiv gewerblich genutzt.

 

Die östlich des ALDI-Marktes angrenzenden Flächen, in dem vorgenannten Vorhaben- und Erschließungsplan als Mischgebiet bzw. teilweise auch als Grünfläche festgesetzt, sollen künftig einer neuen Nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen zugeführt werden. Dazu ist die Änderung des bestehenden Planungsrechts erforderlich. Die Verteilung der Bau- und Freiflächen (Grünraum) ist neu zu definieren. Eine angrenzende städtische Fläche soll in die Planung eingebracht werden. Zudem soll eine Wegeverbindung von der Schwerter Straße zum Gesamtschulbereich geschaffen werden.

 

Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans als gewerbliche Baufläche bzw. als Grünfläche dargestellt. Das Erfordernis der Anpassung des Flächennutzungsplans muss im Verfahren geklärt werden.

 

Die Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 19 “Schwerter Straße / Im Sümmern” bzgl. der Sonderbaufläche "Bau- und Gartenmarkt" werden durch das Bebauungsplanverfahren Nr.: 1/05 (567) -Im Sümmern - Ost- nicht berührt.

Das Bebauungsplanverfahren Nr.: 1/05 (567) -Im Sümmern - Ost- berührt nur den Erweiterungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 19 “Schwerter Straße / Im Sümmern”.

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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15.06.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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20.06.2005 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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21.06.2005 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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28.06.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.06.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen