Beschlussvorlage - 0357/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
VI. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Hagen (Marktstandsgebührensatzung) vom 05.06.1987
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.06.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2005
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Sachverhalt
Aufgrund der steigenden Kosten ist der
seit acht Jahren konstante Gebührensatz den neuen Verhältnissen anzupassen.
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Zur Zeit beträgt der Gebührensatz für Wochenmärkte 2,15 Euro
für jeden zugewiesenen laufenden Frontmeter beanspruchter Fläche. Dieser
Gebührensatz wurde zu Beginn des Jahres 1997 festgesetzt und ist seit nunmehr
acht Jahren konstant.
Im Zeitraum
von 1997 bis 2005 haben sich folgende Änderungen ergeben:
Nachdem in
den ersten Jahren eine Erhöhung der Gebühren durch Entnahmen aus der Rücklage
und durch Einsparungen auf der Ausgabenseite vermieden werden konnte, lässt
sich eine Steigerung von 22% der Kosten nicht mehr kompensieren.
Aufgrund
dieser stetig steigenden Kosten ist eine Anpassung der Gebühren nunmehr
unerlässlich.
Wesentliche
Faktoren sind zum einen die Personalkosten, die mit einer Steigerung von 33% zu
Buche schlagen. Aufgrund von vermehrtem Arbeitsanfall seit Mitte 1998 wurde
eine zusätzliche Marktmeisterstelle (75%) geschaffen. Die damit verbundenen
Kosten wurden zum Teil durch Einsparungen im Sachkostenbereich (-43%), zum Teil
durch verstärkte Inanspruchnahme der Märkte durch die Markthändler
ausgeglichen.
Ein
weiterer Faktor für die steigenden Kosten sind die um 11% gestiegenen Ausgaben
für die Marktreinigung in dem Zeitraum von 1997 bis 2005.
Im Bereich
der sonstigen Kosten ist im Betrachtungszeitraum eine Steigerung von 53% zu
verzeichnen. Ursächlich dafür ist u.a. die erstmalig für 2005 konkret ermittelte
und veranschlagte Verwaltungskostenumlage.
Kostensenkend wirkt sich die Erhöhung der anrechnungsfähigen Marktmeter um 12% aus, so dass unter Berücksichtigung dieser Faktoren eine Gebühr in Höhe von 2,30 Euro pro laufender Meter zur Deckung der Ausgaben notwendig ist.
Analog zur
prozentualen Steigerung der Gebühr für den laufenden Marktmeter werden die
Gebühren für Fahrzeuge bis zu 5,00 Meter Länge und über 5,00 Meter Länge um 7%
erhöht. Die durch die Euroumstellung errechneten Centbeträge werden gerundet.
Eine
Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Unterabschnittes 7300 (Märkte)
für das Jahr 2005 -Anlage 1- und die sich daraus ergebende
Gebührenbedarfsberechnung und ein Vergleich mit 1997 -Anlage 2-sind beigefügt.
VI. Nachtrag vom
zur
Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Hagen
(Marktstandsgebührensatzung) vom 05. Juni 1987
Aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 16. November 2004 (GV NRW S. 646), der §§ 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969
(GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom
04. Mai 2004 (GV NRW S. 228) und des § 71 der Gewerbeordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 30.07.2004 (BGBl. I S. 2014)
hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung
am folgenden
VI. Nachtrag beschlossen:
Artikel I
§ 3
erhält folgende Fassung:
(1) Die Benutzungsgebühr beträgt für jeden Markttag für
jeden zugewiesenen laufenden Frontmeter beanspruchter Fläche 2,30 €. Jeder
angefangene Frontmeter wird als voller Meter berechnet.
(3) Werden
mit Zustimmung der Marktmeister außer den Verkaufseinrichtungen Fahrzeuge für
Warennachlieferungen (Lastkraftwagen, Anhänger, Personenkraftwagen) oder aus
anderen Gründen durch die Benutzer des Wochenmarktes auf den Marktflächen
abgestellt, so beträgt die Gebühr für
Fahrzeuge
bis zu 5,00 m Länge 2,70
€ je Fahrzeug
Fahrzeuge
über 5,00 m Länge
4,10 € je Fahrzeug
für jeden
Markttag.
§ 4
erhält folgende Fassung:
(1) Die
Gebühr wird mit Zuweisung des Standplatzes fällig.
Sie ist am
Markttag unaufgefordert an den Oberbürgermeister – Amt für öffentliche
Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen -,vertreten durch die Marktmeister,
gegen Quittung zu zahlen.
(3) Die
Kosten für den Stromverbrauch werden entsprechend den von der Stadt Hagen an
die Versorgungsunternehmen zu leistenden Beträgen von den Nutzungsberechtigten
anteilmäßig pauschal erhoben. Die pauschalen Gebühren sind nach Aufforderung an
den Oberbürgermeister – Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und
Personenstandswesen -, vertreten durch die Marktmeister, gegen Quittung zu
zahlen.
Artikel II
Dieser Nachtrag tritt am Tag nach
der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,9 kB
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