Beschlussvorlage - 0028/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Königstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Anhörung
|
|
|
|
29.01.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.02.2014
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Zur Reduzierung des Fehlbedarfes an Betreuungsplätzen in Altenhagen wird der Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Königstraße vorgeschlagen. Die weiteren zu prüfenden Alternativen haben sich als problematisch und nicht zeitnah realisierbar herausgestellt. Für den vorgeschlagenen Neubau wird die ha.ge.we als Investor auftreten und zum Betrieb der Kindertageseinrichtung langfristig an einen freien Träger der Jugendhilfe vermieten.
Begründung
Unter dem Titel „Verkauf kommunaler Grundstücke zur Errichtung von Kindertageseinrichtungen“ (Vorlage 0811/2012), wurde im September 2012 eine Vorlage u.a. mit dem Vorhaben eines Neubaus einer Kindertageseinrichtung auf dem Schulhof der Grundschule Funckepark eingebracht. Dieses Vorhaben wurde in der Folge kontrovers diskutiert und als Alternative der Umbau der ehemaligen Hausmeisterunterkunft im Funckepark vorgeschlagen. Beide Vorhaben sollten auf Beschluss des HFA vom 25.10.2012 geprüft werden.
„Die Verwaltung wird beauftragt, alle für einen etwaigen Verkauf erforderlichen Schritte und Berechnungen zeitnah und im beschleunigten Verfahren (Empfehlung JHA) voranzutreiben. Dabei ist darzustellen, wie neben der Fläche auf dem Schulgrundstück der Funckeparkschule die Fläche der ehemaligen Hausmeisterwohnung der Schule am Rande des Funckeparks für eine Kindertageseinrichtung genutzt werden kann. Weitergehende Entscheidungen sind im Rahmen einer Detailvorlage herbeizuführen. Hierbei sind die Belange der Grundschule Funckepark in die Planung einzubeziehen (Empfehlung SchulA).“
Die nachfolgend umfangreiche Prüfung ergab, dass beide Vorhaben aus unterschiedlichen Gründen nicht zeitnah realisierbar sind. Zu diesem Zeitpunkt wurde seitens der evangelischen Stadtkirchengemeinde eine Vergrößerung der Kindertageseinrichtung Rheinstraße erwogen, wodurch ein Neubau in diesem Bereich nicht mehr erforderlich gewesen wäre. Davon wurde jedoch vor einigen Wochen Abstand genommen. Vielmehr wird die Kita perspektivisch um eine Gruppe reduziert werden.
Gespräche mit der ha.ge.we führten zu der Option, auf einem im Besitz der Wohnungsgesellschaft befindlichen Grundstück in der Königstraße, eine neue Kindertageseinrichtung zu bauen. Das Grundstück befindet sich nur 150 m von der Grundschule Funckepark entfernt. Darüber hinaus wäre ein Neubau an dieser Stelle eine städtebauliche Ergänzung zu der geplanten Sanierung bzw. Wohnumfeldverbesserung im Bereich der Rheinstraße/ Ahrstraße/ Funckestraße (Bebauungsplan Nr. 1/12 (638)) durch den Wohnungsverein Hagen e.G..
Für den Neubau der Kindertageseinrichtung würde die ha.ge.we als Investor auftreten und an einen Träger der Jugendhilfe, der mittels eines Interessenbekundungsverfahrens ermittelt wird, langfristig vermieten. Geplant ist eine viergruppige Kita mit 20 U3 Betreuungsplätzen.
Diese Maßnahme würde den Fehlbedarf in Altenhagen, der nach Fertigstellung der Kindertageseinrichtung Boeler Straße immer noch in einer Größenordnung von 50 U3- Betreuungsplätzen besteht, weiter reduzieren.
Zur Realisierung der Maßnahme „Königstraße“ ist der Ankauf einer in kommunalem Besitz befindlichen Geh-, Fahr- und Leitungstrasse, die für die Zuwegung zur neuen Kita benötigt wird, durch die ha.ge.we erforderlich. Der eingeleitete Bebauungsplan 05/09 ist einzustellen. Nach Antragstellung des Vorhabenträgers (ha.ge.we) ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB mit klarer Abgrenzung und neudefiniertem Inhalt einzuleiten. Der Vorhabenträger ist für den Verfahrensablauf und die Projektkoordination hauptverantwortlich.
Durch die Realisierung dieser Maßnahme bietet sich die Möglichkeit zeitnah weitere für den Sozialraum Altenhagen dringend notwendige Betreuungsplätze zur Erfüllung der beschlossenen Versorgungsquote in Höhe von 38 % zu schaffen. Andere kurzfristig umsetzbare Alternativen stehen aktuell nicht zur Verfügung.
Die Kindertageseinrichtung „Königstraße“ kann bei reibungslosem Ablauf der erforderlichen Genehmigungsverfahren zum 1.08.2015 eröffnet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
166,8 kB
|
