Beschlussvorlage - 0537/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des "Regionalen Einzelhandelskonzeptes Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche "
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2005
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Sachverhalt
Ausgangslage
Im
Jahre 1998 hat der Rat der Stadt Hagen
die Beteiligung am "Regionalen Einzelhandelskonzeptes Östliches Ruhrgebiet
und angrenzende Bereiche" beschlossen. Nach einer intensiven Erarbeitungs-
und Beteiligungsphase stimmte der Rat dem Konzept am 31.05.2001 inhaltlich zu.
Auf dieser Grundlage verabredeten 19 der 21 beteiligten Kommunen im Mai 2001, bei der Ansiedlung oder Erweiterung ihrer Einzelhandelsstrukturen immer dann einen ”Regionalen Konsens” mit betroffenen Nachbargemeinden zu suchen, wenn ein Vorhaben infolge seiner Größe und seines Standortes überörtliche Auswirkungen erwarten ließ. Dabei wurde bewusst auf eine quantitative Begrenzung von Entwicklungsspielräumen verzichtet, während andererseits vergleichsweise hohe Anforderungen an die Standortqualität festgelegt wurden. Folgende Punkte wurden Gegenstand der Interkommunalen Vereinbarung:
1.
die gegenseitige
Information über Einzelhandelsvorhaben mit überörtlicher Bedeutung;
2.
die Bereitschaft
zur nachbarlichen Erörterung im Kreis betroffener Kommunen mit dem Ziel, einen
regionalen Konsens herzustellen;
3.
das
Einverständnis, das REHK-Gutachten inhaltlich und verfahrensmäßig zur
Gesprächsgrundlage zu machen;
4.
die Verpflichtung
zu Datenpflege und Datenaustausch als Gesprächs- und Beurteilungsgrundlage für
überörtlich bedeutsame Ansiedlungen;
5.
die
Verpflichtung, die im regionalen Konsens getroffenen Vereinbarungen durch
entsprechende planungsrechtliche Maßnahmen einzuhalten und umzusetzen.
Mittlerweile sind über
vier Jahre vergangen, sodass in der Region einige Erfahrungen mit der
praktischen Anwendung der vorgeschlagenen ”Spielregeln” gesammelt
werden konnten. Zudem haben weitere Regionen in Nordrhein-Westfalen
vergleichbare Konzepte erarbeitet und dabei zahlreiche Anregungen aus der
intensiven Fachdiskussion der letzten Jahre aufgegriffen. So hat unter anderem
das ILS (Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes NRW) im
Jahr 2002 eine vergleichende Bewertung aller bis dahin vorliegenden Initiativen
vorgenommen und kommt darin zu dem Schluss, dass es im Wettbewerb der Regionen
auf ”langfristig belastbare Kooperationsbeziehungen” ankommt und
darauf, ”die Kooperationsergebnisse auch tatsächlich in die Praxis
umzusetzen”.
Die Region hat mit einem der ersten Regionalen Einzelhandelskonzepte in NRW und bundesweit sowie auch mit der bisherigen Praxis positive Erfahrungen machen können. So erhalten innerhalb der Kooperation die notwendigen Wandlungs- und Wachstumsprozesse in den Kommunen im Rahmen der interkommunalen Vereinbarung klare regionale Leitlinien und damit mehr Planungssicherheit, die sich auch in einer beschleunigten Verfahrensdurchführung von Vorhaben gem. § 20 LPlG zeigen können. Ferner wird über einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den Beteiligten ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels im Einzelhandel geleistet.
Die
Stadt Hamm hat für die beteiligten Gemeinden die Aufbereitung und Pflege der
notwendigen Daten übernommen; über diese Kooperation können umfangreiche
Planungsdaten schnell und kostengünstiger zur Verfügung gestellt werden.
Die
gefundenen Wege zur Verbessserung der interkommunalen Kooperation sowie zur
Steuerung des großflächigen Einzelhandels stoßen dabei auch auf ein
überregionales Interesse.
Die
Region ist auch im Internet präsent (www.rehk-ruhrost.de
oder www.rehk-ör.de ).
Von
besonderer Bedeutung ist, dass in der Folge der interkommunalen Vereinbarung
zahlreiche Kommunen eigene Einzelhandelskonzepte entwickelt und beschlossen
haben, welche die vereinbarten Ziele und Verfahrensregeln auf der kommunalen
Ebene konkretisieren. Die Vergabe eines Einzelhandelskonzeptes für die Stadt
Hagen ist ebenfalls in Vorbereitung.
Fortschreibungsbedarf
· Festzustellen ist aber auch, dass einerseits die Prognosezeiträume des Ende der 90er Jahre begonnenen Gutachtens erreicht sind, zum anderen mit anhaltenden Wandlungsprozessen z.B. für die Innenstädte als Einzelhandelsstandort überlegt werden muss, wie die Attraktivität der Citys erhalten werden kann.
· Ferner stellt sich als Aufgabe, wie der anhaltende Nachfragedruck nach Standorten und Flächen im Bereich der Nahversorgung (v.a. Discounter) und dem damit verbundenen Flächenwachstum so gelenkt werden kann, dass die Kaufkraftverflechtung mit den Nachbargemeinden nicht zu Gefährdungen zentraler Bereiche führt und so allen Kommunen ermöglicht wird, Nahversorgungsstrukturen aufrecht zu erhalten bzw. auszubauen.
· Mit Blick auf weiter angewachsene Verkaufsflächen, stagnierende Kaufkraft und die Perspektive teilweise ”schrumpfender Städte” ist das Standortnetz kritisch zu überprüfen und tendenziell auszudünnen. Strenger als bisher ist räumlich festzulegen, wo Einzelhandel auszuschließen bzw. bevorzugt zu entwickeln ist.
·
Zur
räumlichen und quantitativen Entwicklung in der Region kann der Gedanke
des ”interkommunalen Sondergebietes” entwickelt werden.
Insbesondere ist zu präzisieren, an welchen Standorten und für welche Branchen
es sich ”vom Markt her” anbietet, überregional bedeutsame
Einzelhandelsschwerpunkte zu entwickeln oder auszubauen, die aufgrund ihrer
Lagegunst die ”rechnerischen” Potenziale mehrerer Gemeinden
zusammenfassen. Die Betrachtung sollte dabei nicht auf Möbel- und Baumärkte
beschränkt werden, sondern beispielsweise auch neuartige Freizeit- oder
Dienstleistungskonzepte berücksichtigen.
·
Mittlerweile
haben einige Kommunen der Region, darunter Dortmund, Hamm, Lünen, ihre
Zielsetzungen auf lokaler Ebene auch räumlich präzisiert. Es ist zu überprüfen,
inwieweit diese Konzepte hinsichtlich ihrer kommunalen Entwicklungsziele
miteinander vereinbar sind bzw. an welchen Standorten Konflikte zu erwarten
sind.
·
Eine
Fortschreibung der Bevölkerungs- und der Kaufkraftentwicklung für die
Prognosezeiträume 2010 und 2015 ist erforderlich; insbesondere soll die
aktuelle Situation und erwartete Entwicklung der wichtigsten überörtlich
bedeutsamen Betriebsformen des (in der Regel) großflächigen
Einzelhandels, darunter insbesondere Lebensmitteldiscounter, Fachmärkte,
Einkaufszentren, erfasst werden. Aber auch die Nachfrageseite, d.h. die
erwarteten Auswirkungen veränderter Rahmenbedingungen auf
Einkaufsorientierung und Verbraucherverhalten in der Region, u.a. Mobilität der
Bevölkerung, E-Commerce, Öffnungszeiten, sollen betrachtet werden.
Diese
Themenfelder sind innerhalb der Region von den beteiligten Kommunen, der
Bezirksregierung Arnsberg, den Kammern und vom Einzelhandelsverband
Westfalen-Mitte erarbeitet und diskutiert worden. Mit der Beratung in den
Gremien der Beteiligten sollen die Anforderungen an eine Fortschreibung des
REHK präzisiert werden.
Als
Grundlage einer Fortführung des Konzeptes wird in der Anlage ein
Arbeitsprogramm beigefügt, das die BBE Unternehmensberatung GmbH, Köln,
vorgelegt hat. Das Arbeitsprogramm entstand im Rahmen der o.g. Diskussion und
wird federführend von Herrn Jörg Lehnerdt bearbeitet, der projektleitend
bereits das erste Gutachten zum REHK, damals unter der Firma ECON-Consult,
Köln, erarbeitet hat.
Es
wird empfohlen, im Falle einer Fortschreibung aufgrund der vorhandenen
regionalen Erfahrung sowie dem gemeinsam fortgesetzten kontinuierlichen
Diskussionsprozess die BBE, Köln, unter der Federführung von Herrn Jörg
Lehnerdt mit der gutachterlichen Bearbeitung zu betrauen.
Es
wird erwartet, dass alle 19 Kommunen, die 2001 der Interkommunalen Vereinbarung
beigetreten sind, die Fortschreibung unterstützen. Seitens der Städte Witten
und Datteln soll eine Beteiligung erneut geprüft werden. Zudem hat die
Verwaltung der Stadt Herne mitgeteilt, dass dem Rat der Stadt ein Beschluss zur
Beteiligung an der Fortschreibung des REHK vorgelegt werden soll.
Die
beabsichtigte Fortschreibung stößt ferner auf große Unterstützung der
Bezirksregierung Arnsberg, der beteiligten Kammern und des
Einzelhandelsverbandes Westfalen-Mitte.
Kosten
Die
Stadt Hamm hat stellvertretend für die Beteiligten einen Förderantrag für ein
Gesamtbudget in Höhe von 75.000 € gestellt. Nach Auskunft des Landes und
der Bezirksregierung Arnsberg ist eine Förderung in Höhe von 50% im
Jahresförderprogramm 2005 vorgesehen.
Seitens
der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen, der IHK im
mittleren Ruhrgebiet zu Bochum, der Industrie- und Handelskammer für das
südöstliche Westfalen zu Arnsberg, der IHK zu Dortmund sowie des
Einzelhandelsverbandes Westfalen-Mitte sind Kofinanzierungen zu je 1.500
€ zugesagt.
Der
Eigenanteil der Beteiligten in Höhe von ca. 37.500 € ist nach Abzug der
o.g. Kofinanzierungen in Höhe von insgesamt 7.500 € von den beteiligten
Kommunen zu tragen.
Es
wird vorgeschlagen, den verbleibenden Finanzierungsanteil in Höhe von ca.
30.000 € zur Hälfte auf die Zahl der Kommunen und zur Hälfte gemäß des
Einwohneranteils zu verteilen.
Bei
einer angenommenen Beteiligung von 20 Gemeinden ergibt sich ein Basisbetrag je
Gemeinde von 750 €. Bei einer Einwohnerzahl der Region in Höhe von
2.000.000 ergibt sich ein Kostenanteil pro 1000 Einwohner in Höhe von 7,50
€. Für die Stadt Hagen ergibt sich daraus ein Eigenanteil von ca. in Höhe
von 2.500 €.
Weiteres Verfahren
Sofern
von den beteiligten Gemeinden die Fortschreibung beschlossen wird, kann eine
Vergabe an die BBE, Köln, im Juli/August d.J. erfolgen. Vom Gutachter wird eine
Bearbeitungszeit von ca. 8 Monaten veranschlagt. Danach könnte voraussichtlich
Mitte 2006 den beteiligten Räten die Ergebnisse der gutachterlichen Erarbeitung
sowie Verfahrensvorschläge zur Weiterentwicklung der interkommunalen
Vereinbarung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Zur
gemeinsamen Diskussion der Analyse und denkbarer Empfehlungen ist vorgesehen,
im Spätherbst eine Fachveranstaltung in Form einer Tagung anzubieten. Diese
Tagung bietet Raum für Diskussionen der Beteiligten der Region, soll zugleich
aber auch landes- und bundesweit Interessierten ein Informationsforum geben.
Als voraussichtlicher Termin ist der 16. November 2005, in den Räumen der IHK
zu Dortmund, vorgesehen.
Die
Veranstaltung soll von den beteiligten Kommunen, den Bezirksregierungen, den
Kammern und dem Einzelhandelsverband getragen werden. Kosten für eine solche
Tagung sind im o.g. Budget berücksichtigt.
