Beschlussvorlage - 0511/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den Bauunterhaltungsmaßnahmen 2005 gem. Anlagen für den Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen und Sportstätten wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Am 10.05.2005 hat die Gebäudewirtschaft Hagen im Auftrag der Stadt Hagen mit Vertretern der Bezirksvertretung Haspe die diesjährige Bereisung der Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie der Sportstätten im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung durchgeführt.

 

Ziel dieser Bereisung war es, für die einzelnen Objekte Maßnahmen der Instandhaltung für das Wirtschaftsjahr 2005 zu besprechen und abzustimmen.

 

Das Ergebnis der Bereisung ist in einem objektbezogenen Protokoll zusammengefasst. Soweit erforderlich, sind die entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung eingearbeitet.

 


 
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner März-Sitzung den Wirtschaftsplan der GWH verabschiedet.

 

Dieser Wirtschaftsplan enthält:

 

1. einzeln veranschlagte Investitionsmaßnahmen (VmHH der Stadt Hagen) in Höhe von insgesamt rd. 15 Mio. Euro,

 

2. einzeln veranschlagte Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (VmHH der Stadt Hagen) in Höhe von rd. 4,2 Mio. Euro,

 

3. Mittel zur laufenden Instandhaltung der städtischen Immobilien in Höhe von rd. 4,5 Mio. Euro,

 

4. Mittel für nutzerspezifische bauliche Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.

 

Während die Mittel zu 1. und 2. speziellen Einzelmaßnahmen zugeordnet sind, müssen die Mittel zu 3. und 4. für alle städtischen Bereitstellungs- und Vermarktungsimmobilien eingesetzt werden.

 

Da diese Mittel schon seit Jahren nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, muss die Zuordnung der Mittel so erfolgen, dass die jeweils dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.

 

Um eine nachvollziehbare Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes Objekt ein bestimmter Betrag vorgeplant, der sich nach der Größe des Objektes, seinem Alter und allgemeinen baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von Erfahrungswerten bemisst.

 

Von diesen Mitteln werden wiederum vorab die Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle  gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der Immobilie abzudecken. Als Beispiele seien hier die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen, Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen genannt.

 

Des weiteren sind im Laufe eines Wirtschaftsjahres Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich, um den vorhandenen Zustand zu erhalten.

 

Soweit die GWH vorschlägt bestimmte zusätzliche Wünsche und Forderungen des Fachbereiches Jugend und Soziales bzw. des Hausherrenamtes hieraus zu finanzieren, erfolgt dies unter dem Vorbehalt, dass im Verlauf des Jahres für derartige Maßnahmen noch Mittel zur Verfügung stehen. Von daher wird eine Umsetzung dieser Maßnahmen, wenn überhaupt, auch erst in der zweiten Jahreshälfte möglich sein, da zumindest der Instandsetzungsbedarf  von Jahr zu Jahr differiert und lediglich nach Erfahrungswerten bemessen werden kann.

 

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Beschlüsse

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23.06.2005 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen