Beschlussvorlage - 0511/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauunterhaltungsmaßnahmen 2005 im Bereich Jugend und Soziales
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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23.06.2005
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Sachverhalt
Am 10.05.2005 hat die
Gebäudewirtschaft Hagen im Auftrag der Stadt Hagen mit Vertretern der Bezirksvertretung
Haspe die diesjährige Bereisung der Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie der
Sportstätten im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung durchgeführt.
Ziel dieser Bereisung war es, für die
einzelnen Objekte Maßnahmen der Instandhaltung für das Wirtschaftsjahr 2005 zu
besprechen und abzustimmen.
Das Ergebnis der Bereisung ist in
einem objektbezogenen Protokoll zusammengefasst. Soweit erforderlich, sind die
entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung eingearbeitet.
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner März-Sitzung den
Wirtschaftsplan der GWH verabschiedet.
Dieser Wirtschaftsplan enthält:
1. einzeln veranschlagte
Investitionsmaßnahmen (VmHH der Stadt Hagen) in Höhe von insgesamt rd. 15 Mio.
Euro,
2. einzeln veranschlagte
Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (VmHH der Stadt Hagen) in Höhe von rd. 4,2 Mio.
Euro,
3. Mittel zur laufenden Instandhaltung
der städtischen Immobilien in Höhe von rd. 4,5 Mio. Euro,
4. Mittel für nutzerspezifische
bauliche Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Während die Mittel zu 1. und 2.
speziellen Einzelmaßnahmen zugeordnet sind, müssen die Mittel zu 3. und 4. für
alle städtischen Bereitstellungs- und Vermarktungsimmobilien eingesetzt werden.
Da diese Mittel schon seit Jahren
nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, muss die Zuordnung der Mittel so
erfolgen, dass die jeweils dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt
werden können.
Um eine nachvollziehbare Verwendung
dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes Objekt ein bestimmter Betrag
vorgeplant, der sich nach der Größe des Objektes, seinem Alter und allgemeinen
baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von Erfahrungswerten bemisst.
Von diesen Mitteln werden wiederum vorab
die Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle gesetzlichen und sonstigen rechtlichen
Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der Immobilie abzudecken. Als
Beispiele seien hier die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen, Feuerlöschern
und kraftbetätigten Türen genannt.
Des weiteren sind im Laufe eines
Wirtschaftsjahres Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich, um den vorhandenen
Zustand zu erhalten.
Soweit die GWH vorschlägt bestimmte
zusätzliche Wünsche und Forderungen des Fachbereiches Jugend und Soziales bzw.
des Hausherrenamtes hieraus zu finanzieren, erfolgt dies unter dem Vorbehalt,
dass im Verlauf des Jahres für derartige Maßnahmen noch Mittel zur Verfügung
stehen. Von daher wird eine Umsetzung dieser Maßnahmen, wenn überhaupt, auch
erst in der zweiten Jahreshälfte möglich sein, da zumindest der
Instandsetzungsbedarf von Jahr zu Jahr
differiert und lediglich nach Erfahrungswerten bemessen werden kann.
