Mitteilung - 1187/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Das Schulamt stellt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Ist dies nicht der Fall und wird ein Kind nicht in einer Tageseinrichtung für Kinder sprachlich gefördert, soll das Schulamt das Kind verpflichten, an einem vorschulischen Sprachförderkurs teilzunehmen.

 

Im Jahr 2013 wurde das Sprachstandsfeststellungsverfahren im Zeitraum 08.04.2013 – 03.05.2013 (Erste Stufe) und im Zeitraum 03.06.2013 – 05.07.2013 (Zweite Stufe) durchgeführt. Es wurden die Kinder getestet, die im Zeitraum 01.10.2008 bis zum 30.09.2009 geboren wurden.

 

Nachfolgend wird das Ergebnis des Jahres 2013 mit den Vergleichszahlen des Jahres 2012 dargestellt:

 

 

2013

2012

Erfasste Kinder

1.548

1.590

Offene Fälle

0

2

Befreiung wegen Behinderung/Förderung

10

22

Befreiung aus anderen Gründen

63

27

Teilnehmerinnen/Teilnehmer

1.475

1.539

Kein Sprachförderbedarf

896 (60,75 %)

951 (61,79 %)

Sprachförderbedarf

579 (39,25 %)

588 (38,21 %)

von Sprachförderbedarf:

 

 

Familiensprache Deutsch

206 (35,58 %)

157 (26,70 %)

zweisprachig mit Deutsch

208 (35,92 %)

247 (42,01 %)

nicht Deutsch

165 (28,50 %)

184 (31,29 %)

besucht Kindertageseinrichtung

553 (95,51 %)

585 (99,49 %)

besucht keine Kindertageseinrichtung

26 (4,49 %)

3 (0,51 %)

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

(Dr. Christian Schmidt, Erster Beigeordneter)

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.12.2013 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen