Beschlussvorlage - 1127/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Änderung der Betriebssatzung bezüglich der Anpassung der Wertgrenzen wird zugestimmt

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

 

 

Begründung

 

Mit der Vorlage 0902/2013 werden die Wertgrenzen für Vergaben der Stadt Hagen angehoben.

 

Daher ist der § 4 – Aufgaben des Betriebsausschusses - Abs. 3 Buchstabe l der Betriebssatzung für die Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (GWH) vom 03.04.2003 in der Form vom 11.07.2012 wie folgt zu ändern:

 

§ 4 Abs. 3

Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die nicht zu den ausschließlichen Zuständigkeiten des Rates und nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung gehören, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, insbesondere über

 

l) Ausschreibungen und Vergaben von Lieferungen und Leistungen nach den Vorschriften nach den Vorgaben der VOL im Werte von mehr als 75.000 € sowie nach den Vorschriften der VOB bei Maßnahmen im Wert von mehr als 165.000 €;

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.11.2013 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

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12.12.2013 - Rat der Stadt Hagen