Beschlussvorlage - 1045/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
VII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.11.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2013
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Beschlussvorschlag
Der VII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 1045/2013) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2014
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.
Durch den V. Nachtrag zu dieser Satzung, den der Rat in seiner Sitzung am 26.09.2013 beschlossen hat, ist eine Klassifizierung sämtlicher Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung in Wohnstraßen, innerörtliche und überörtliche Straßen erfolgt. Dies bedeutet eine Maßstabsänderung bei der Straßenreinigungsgebühr, die ab sofort dreigeteilt nach den genannten Straßenklassen errechnet wird.
Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr von 2,74 pro laufenden Meter in 2013 auf 2,74 pro laufenden Meter für Wohnstraßen, 2,31 für innerörtliche Straßen und 1,89 für überörtliche Straßen.
Die Auswirkungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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Gebühr je lfd. Meter
| 2013
| 2014
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Stufe A | 2,74 | 3,30 |
Stufe B | 1,77 | 1,88 |
Stufe C | 0,57 | 0,44 |
Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.
Begründung
I. Rechtliche Klarstellung
Eine rechtliche Klarstellung wird analog anderer Gebührensatzungen der Stadt Hagen in § 2 der Satzung eingefügt.
II. Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung der öffentlichen Straßen und für den Winterdienst werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2014 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Anteile Stadt/ Gebührenzahler
Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.
Bis zum Jahr 1998 durfte das Gebührenaufkommen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW a.F.) 75 % der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet nicht übersteigen. Der von der Gemeinde selbst zu tragende Anteil von 25 % diente der Abdeckung des Allgemeininteresses an der Straßenreinigung. Im Rahmen des Artikels 11 des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in NRW, dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen Straßenreinigungsgesetz NRW -, wurde den Gemeinden durch Änderung von § 3 Abs. 1 Satz 2 StrReinG NRW die Möglichkeit gegeben, von der o.g. Begrenzung (75%/25%) abzuweichen.
Damit liegt die Festlegung der Höhe des Kostenanteils für das Allgemeininteresse im pflichtgemäßen Ermessen des Ortsgesetzgebers. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es nach der geltenden Rechtsprechung auch weiterhin erforderlich ist, den auf die Interessen der Allgemeinheit entfallenden Kostenanteil angemessen zu berücksichtigen.
Der Allgemeininteressenanteil wird nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr und überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.
2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den
unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Für 2014 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH für die Straßenreinigung auf 4.650.268 (2013: 4.870.849 ; vgl. Zeile 25 in Anlage 1 Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2014). Für den Winterdienst beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 1.844.143 (2013: 1.729.622 ; vgl. Zeile 21 in Anlage 3 Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2014).
2.2.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation beschäftigt sind. Ebenso gehören dazu anteilige Overheadkosten des städtischen Finanzdezernates.
Für das Jahr 2014 sind bei der Straßenreinigung insgesamt Kosten in Höhe von 120.226 (2013: 117.293 ; vgl. Zeile 26 in Anlage 1 Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2014) sowie beim Winterdienst 122.394 (2013: 119.409 ; vgl. Zeile 22 in Anlage 3 Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2014) zu berücksichtigen.
2.3. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Darum und um eine höhere Steigerung bei der Straßenreinigungsgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich für die Mitfinanzierung der Straßenreinigungskosten in Höhe von 1.000.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1). Zum Ausgleich der vorhandenen Kostenunterdeckung wurde im Rahmen des Winterdienstes eine Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 100.000 einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 3).
3. Gebührenmaßstab
3.1. Straßenreinigung
Die Gebührenkalkulation 2014 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.
Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich
folgende Veranlagungsmeter:
a) Wohnstraßen 772.704,
b) Innerörtliche Straßen 249.249
c) Überörtliche Straßen 92.177 Veranlagungsmeter.
Somit ergeben sich insgesamt 1.114.130 Veranlagungsmeter.
Für 2013 wurden nach dem bisherigen Gebührenmaßstab insgesamt 1.110.000 Veranlagungsmeter festgesetzt.
3.2. Winterdienst
Die Gebührenkalkulation 2014 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:
a) Winterdienststufe A 366.000 Meter (2013: 365.000 Meter),
b) Winterdienststufe B 130.500 Meter (2013: 130.000 Meter),
c) Winterdienststufe C 277.000 Meter (2013: 276.500 Meter)
Summe 773.500 Meter 771.500 Meter.
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen
Zu Zeile 9 (Bezogene Leistungen) beim Winterdienst:
Durch die Reduzierung des Personalbestandes müssen im Winterdienst Handreinigungsreviere an Fremdfirmen vergeben werden. Hierfür ist ein zusätzlicher Aufwand berücksichtigt.
Zu Zeile 13 (Personalaufwand) bei der Straßenreinigung:
Gemäß dem Konzept zur Optimierung der Straßenreinigung wurden Stellen eingespart. Eine Lohnsteigerung und ein Anstieg der Insolvenzumlage in der Unfallversicherung reduzieren diese Einsparung.
Zu Zeile 11 (Sonstiger betrieblicher Aufwand) beim Winterdienst:
Das Salzlager wurde verlagert. Der Anstieg der Mietaufwendungen wird durch den Rückgang der Gebäudeumlage kompensiert (vgl. Zeile 16 Umlage gemeinsamer Bereich).
5. Auswirkungen der dreigeteilten Straßenreinigungsgebühr in Verbindung mit den Winterdienstklassen
Zur Verdeutlichung der Auswirkungen wird nachfolgend eine Beispielrechnung zur Ermittlung der Straßenreinigungsgebühr (Sommerreinigung und Winterdienst) durchgeführt. Dabei wird die Gebühr für ein Grundstück mit einer Straßenfront von 25 m bei zweimaliger Straßenreinigung in den drei Straßenklassen errechnet, bezogen auf eine häufige Einordnung in eine bestimmte Streuklasse. Außerdem wird die anteilige Gebühr sowohl für ein Zwei-Parteien-Objekt als auch für ein Vier-Parteien-Objekt ermittelt.
Beispiel A: Straßenklasse W und Winterdienststufe C
Bisher:
Beispiel ohne Straßenklasse/ Winterdienststufe C |
| Gebühr 2013 | Anzahl Parteien | |||
| Grundstück | 2 | 4 | |||
Frontmeter 25,00 | ||||||
Sommerreinigung 137,00 Winter 14,25 Gebühr insgesamt 151,25 |
|
| ||||
75,63 | 37,81 | |||||
Neu: |
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Beispiel Straßenklasse W/ Winterdienststufe C |
| Gebühr 2014 | Anzahl Parteien | |||
| Grundstück | 2 | 4 | |||
Frontmeter 25,00 | ||||||
Sommerreinigung 137,00 Winter 11,00 Gebühr insgesamt 148,00 | 74,00 | 37,00 | ||||
Differenz 2013/2014 |
| -3,25 | -1,63 | -0,81 | ||
Beispiel B: Straßenklasse I und Winterdienststufe A
Bisher:
Beispiel ohne Straßenklasse/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2013 | Anzahl Parteien | |||
| Grundstück | 2 | 4 | |||
Frontmeter 25,00 | ||||||
Sommerreinigung 137,00 Winter 68,50 Gebühr insgesamt 205,50 |
|
| ||||
102,75 | 51,38 | |||||
Neu: |
|
|
| |||
Beispiel Straßenklasse I/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2014 | Anzahl Parteien | |||
| Grundstück | 2 | 4 | |||
Frontmeter 25,00 | ||||||
Sommerreinigung 115,50 Winter 82,50 Gebühr insgesamt 198,00 | 99,00 | 49,50 | ||||
Differenz 2013/2014 |
| -7,50 | -3,75 | -1,88 | ||
Beispiel C: Straßenklasse U und Winterdienststufe A
Bisher:
Beispiel ohne Straßenklasse/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2013 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung 137,00 Winter 68,50 Gebühr insgesamt 205,50 |
|
| ||
102,75 | 51,38 | |||
Neu: |
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| |
Beispiel Straßenklasse U/ Winterdienststufe A |
| Gebühr 2014 | Anzahl Parteien | |
| Grundstück | 2 | 4 | |
Frontmeter 25,00 | ||||
Sommerreinigung | 94,50 |
|
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Winter | 82,50 | 177,00 | 88,50 | 44,25 |
|
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| |
Differenz 2013/2014 |
| -28,50 | -14,25 | -7,13 |
Anlagen:
1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2014
2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter
3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2014
4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2014
5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5450 | Bezeichnung: | Straßenreinigung |
Produkt: | 1.54.50.01 | Bezeichnung: | Straßenreinigung (Gebührenhaushalt) |
Produkt: | 1.54.50.02 | Bezeichnung: | Winterdienst (Gebührenhaushalt) |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
| Kosten- art | Bezeichnung | Lfd. Jahr | Folge- jahr 1 | Folge- jahr 2 |
Ertrag (-) | 432102 | Straßenreinigungsgebühr | 2.869.259 | | |
Ertrag (-) | 432105 | Winterdienstgebühr | 1.574.903 | | |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich | 1.000.000 | | |
Summe Erträge (-) |
|
| 5.444.162 |
|
|
Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen | 6.494.411 | | |
Aufwand (+) | 547500 | Zuschreibungen Sonder-posten | 100.000 | | |
Aufwand (+) |
| Interne Leistungs-verrechnungen | 242.620 | | |
Aufwand (+) |
| Städtischer Eigenanteil | 1.392.869 | | |
Summe Aufwand (+) |
|
| 8.229.900 |
|
|
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Jörg Dehm Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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