Beschlussvorlage - 1044/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XVI. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1044/2013) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2014

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Gebührensatz steigt von 3,30 € je Liter in 2013 auf nunmehr 3,38 € je Liter in 2014. Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.

 

 

Begründung

 

I. Rechtliche Klarstellung

 

Eine rechtliche Klarstellung wird analog anderer Gebührensatzungen der Stadt Hagen in § 2 der Satzung eingefügt.

 

 

II. Gebührenbedarfsberechnung

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung

 

Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2014 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.

 

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation

 

2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

Für 2014 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 19.966.135 € (2013: 19.963.258; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2014).

 

 

 

 

     

2.1.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst oder mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Ebenso gehören dazu Erstattungen an die Verbraucherzentrale für den Bereich Abfallberatung sowie anteilige Overheadkosten des städtischen Finanzdezernates.

Für das Jahr 2014 sind insgesamt Kosten in Höhe von 390.455 € (2013: 343.577; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2014) zu berücksichtigen. 

 

 

2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen

 

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.

Darum und um eine höhere Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenhaushalt für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 1.000.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1).

 

 

3. Gebührenmaßstab

 

Die Gebührenkalkulation 2014 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Behältervolumens in den letzten Jahren. Die Veranlagungsliter werden unverändert auf 5.725.000 festgesetzt.

 

 

4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulation (vgl. Anlage 1)

 

Zu Zeilen 15 (Bezogene Leistungen) und 9 (Weiße Ware u.a.):

Durch die Eigenvermarktung der Elektroschrottverwertung sind die Aufwendungen für die Verwertung entsprechend angestiegen. Im Gegenzug führen die Einnahmen aus den Verwertungserlösen zu einer Steigerung der sonstigen Erlöse.

 

Zu Zeilen 15 (Bezogene Leistungen) und 11 (Altkleidersammlung):

Die Altkleidersammlung soll in Zukunft zusammen mit den caritativen Verbänden betrieben werden. Den Sammlungsaufwendungen stehen entsprechende Erlöse gegenüber.

 

Zu Zeile 16 (Personalaufwand):

Der Ansatz erhöht sich durch eine erwartete Lohnsteigerung und den Anstieg der Insolvenzumlage in der Unfallversicherung.

 

 

Zu Zeilen 17 (Sonstiger betrieblicher Aufwand) und 24 (Umlage Gebäude):

Das Behälterlager wurde verlagert. Im Gegenzug reduzierte sich der Aufwand in der Umlage Gebäude.

 

Zu Zeile 18 (Abschreibungen):

Durch die Investition in die Unterflurbehälter steigen entsprechend die Abschreibungen an.

 

Zu Zeile 19 (Zinsen):

Durch die Investition in die Unterflurbehälter steigt entsprechend auch der Zinsaufwand an.

 

 

III. Redaktionelle Änderung

 

Zur Klarstellung der Zuständigkeit zwischen der Stadt Hagen und der HEB GmbH erfolgen zwei redaktionelle Änderungen in § 3 Absatz 3 sowie eine redaktionelle Änderung in § 5 Absatz 5 der Satzung.

 

 

 

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Abfallgebühr 2014

2) Ermittlung des Gebührensatzes 2014

3) Gebührenbedarf nach Gefäßen

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

 

 

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5370

Bezeichnung:

Abfallsammlung

Produkt:

1.53.70.01

Bezeichnung:

Abfallsammlung u. -transport

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kosten-art

Bezeichnung

Lfd. Jahr

Folge-

jahr 1

Folge-

jahr 2

Ertrag (-)

432103

Abfallbeseitigungsgebühr

19.356.590 €

€

€

Ertrag (-)

432106

Vollservice Restabfallbehälter

109.000 €

€

€

Ertrag (-)

432107

Vollservice Altpapierbehälter

16.000 €

€

€

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten für Gebührenausgleich

1.000.000 €

 

€

€

Summe Erträge (-)

 

 

 

20.481.590 €

 

€

 

€

Aufwand (+)

523500

Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen

 

20.091.135 €

 

€

 

€

Aufwand (+)

 

Interne Leistungsverrechnungen

390.455 €

€

€

Summe Aufwand (+)

 

 

 

20.481.590 €

 

€

 

€

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.11.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.12.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen