Beschlussvorlage - 0818/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Klimaschutzkonzept/Klimaschutzmanager
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Silke Scheibe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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07.11.2013
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.11.2013
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.11.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2013
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Beschlussvorschlag
- Der Rat nimmt das Integrierte Klimaschutzkonzept Hagen als wichtigen Teil der städtischen Gesamtaktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Bildung und wirtschaftlichen Entwicklung zustimmend zur Kenntnis.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes und dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems, sofern die finanziellen und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten dafür geschaffen werden können.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung in einem ersten Schritt, das Klimaschutz-Maßnahmenprogramm in den kommenden 3 Jahren mit Hilfe von geförderten Personalressourcen umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Verwaltung hat einen Gutachter beauftragt, die aktuellen Klimaschutzkonzeptionen der Stadt Hagen auf Basis bestehender Beschlüsse und Maßnahmenprogramme (s. Drucksachen-Nr. 0238/2007; 0574/2011; 0969/2012) systematisch zusammenzufassen und unter den Aspekten CO2-Bilanzierung, Emissionsminderungspotentiale und Akteursbeteiligung zu bewerten und zu einem integrierten Klimaschutzkonzept zusammenzufassen. Die Klimaschutzkonzeptionen sind eine aktuelle Entscheidungsgrundlage für die Stadt Hagen hinsichtlich ihrer zukünftigen lokalspezifischen Klimaschutzaktivitäten. Das komplette Handlungsprogramm ist dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlage).
Aus Sicht der Gutachter fehlen der Stadt Hagen z. T. noch entscheidende Ressourcen, um die bundespolitischen Klimaschutzziele und die Zielvorgaben des Klimaschutzgesetzes NRW (Verabschiedung am 23. Januar 2013) zu erfüllen. Der Gutachter empfiehlt der Stadt Hagen deshalb, im Zuge einer erweiterten Akteursbeteiligung die CO2-Einsparungspotentiale mit Unterstützung eines mit BMU-Mitteln für 3 Jahre geförderten Klimaschutzmanagers zu erschließen.
Begründung
Mit Hilfe des integrierten Klimaschutzkonzeptes wird die Stadt Hagen in die Lage versetzt, vorhandene Einzelaktivitäten im Bereich Energie und Klimaschutz zu bündeln und die lokalen Akteure zusammenzuführen. Dadurch ergeben sich Synergieeffekte und neue Projektansätze zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung der CO2-Emissionen. Das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Hagen ist eine wichtige Grundlage der städtischen Gesamtaktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Bildung und wirtschaftlichen Entwicklung. Durch die Umsetzung des Konzeptes wird ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen geleistet. Ziel der Klimaschutzkonzeptionen ist es, die vorhandenen Entscheidungsgrundlagen im Bereich des Klimaschutzes an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen und damit eine Handlungsbasis zu schaffen, mit der die Stadt Hagen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Hierbei sind auch die Ziele des Klimaschutzgesetzes NRW zu berücksichtigen, welche u.a. vorsehen
- die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in NRW bis zum Jahr 2020 um mindestens 25% in Relation zum Basisjahr 1990
- bis zum Jahr 2050 um mindestens 80% in Relation zum Basisjahr 1990
zu senken. Entsprechend den Vorgaben des BMU besteht das Klimaschutzkonzept der Stadt Hagen aus 6 Teilen:
- Gesamtstädtische CO2-Bilanz
- Sektorspezifische CO2-Minderungspotentiale
- Bisherige Akteursbeteiligung
- Maßnahmenprogramm mit Prioritäten
- Umsetzungskonzept für Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit
- Konzept für Fortschreibung und Erfolgsbilanzierung.
Das bestehende Maßnahmenprogramm der Stadt Hagen hat ein quantifiziertes Emissionsminderungspotential von 61.434 Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020. Da nicht alle Maßnahmen in ihrer CO2-Minderungswirkung beziffert werden konnten, ist der genannte Emissionsminderungswert als Minimalgrenze zu verstehen. Lt. Gutachten sind es vor allem die privaten Haushalte und das produzierende Gewerbe, die einen großen Beitrag zu den CO2-Emissionen leisten. Mit der Initiierung von Aktivitäten durch die Verbraucher können positive Effekte erzielt werden, die z.B. in den Bereichen
- Senkung der Energiekosten in Betrieben und damit Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
- der Kaufkraftstärkung bei den privaten Haushalten
- der lokalen Wertschöpfung und damit des Gewerbesteueraufkommens
wichtige Beiträge für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung leisten. Aus Sicht der Gutachter ist die Stadt Hagen dazu in der Lage, Maßnahmen im Rahmen einer Initiative für den Klimaschutz umzusetzen. Dennoch hat sich bei der Sichtung der vorhandenen Unterlagen gezeigt, dass z. T. entscheidende Ressourcen noch fehlen bzw. die Stadt Hagen sich im Falle zentraler Erfolgsfaktoren noch entwickeln muss, um die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Vorrangig ist hier die Einrichtung eines effektiven Klimaschutzmanagements. Der Gutachter empfiehlt der Stadt Hagen deshalb, im Zuge einer erweiterten Akteursbeteiligung die CO2-Einsparungspotentiale mit Unterstützung eines externen Klimaschutzmanagers, der durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für 3 Jahre gefördert wird, zu erschließen.
Mit der organisatorischen und verwaltungsmäßigen Umsetzung des städtischen Maßnahmenprogramms ist seit Anfang April 2013 eine neue Mitarbeiterin im Umweltamt betraut. Zur Umsetzung der vom Rat beschlossenen Maßnahmeprioritäten in den u.a. Handlungsfeldern besteht nun die Möglichkeit, zusätzliche Potentiale durch die Nutzung von Fördermitteln des Bundes für die Beantragung von Klimaschutz-Teilkonzepten zur Umsetzung weiterer Maßnahmen sowie durch zusätzliches Fachpersonal seitens der Klimaschutzinitiative des Bundes für 3 Jahre zu beantragen:
- Gebäude, Anlagen/Einrichtungen und Industrie
- Verkehr
- Lokale Stromerzeugung
- Lokale Fernwärme/Fernkühlung, KWK
- Raumplanung
- Öffentliche Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen
- Arbeit mit Bürgern und Interessengruppen.
Aufgabe des mit Hilfe von BMU-Mitteln geförderten Klimaschutzmanagers ist es, in den o.a. Handlungsfeldern die vom Rat beschlossenen Maßnahmenprioritäten und Aktionen im Zuge einer erweiterten Akteursbeteiligung umzusetzen. Er nimmt somit als zentraler Ansprechpartner, Moderator und Projektinitiator die fachliche Begleitung, die Weiterentwicklung des städtischen Klimaschutzkonzeptes einschließlich der Erfolgskontrolle wahr. Auch die Qualifizierung der handelnden Personen vor Ort gehört zu seinen Aufgaben.
Das Bundesministerium für Umweltschutz (BMU) ist daran interessiert, auch finanzschwachen Kommunen in ihrer Klimaschutzarbeit zu unterstützen. Aus diesem Grund kann die Förderquote für Haushaltssicherungskommunen um 20% auf 85% erhöht werden. Die Finanzierung des Eigenanteils der Stadt Hagen wird aus den Mitteln für Klimaschutzmaßnahmen, welche von der Mark-E im Rahmen des KlimaFair-Förderprogramms der Stadt Hagen zur Verfügung stehen, sichergestellt.
Personalkosten:
Laut BMU ist das Fachpersonal nach TVöD (Entgeltgruppe E 12, Stufe 2) einzugruppieren. Die Personalkosten für eine EG12-Stelle belaufen sich auf 52.681,50 € pro Jahr (Arbeitgeber-Brutto inkl. Zulagen + SV-Anteil; Stand August 2013). Bei einer Förderquote von 85% würde der Eigenanteil der Stadt Hagen, finanziert aus dem KlimaFair-Förderprogramm der Mark-E, demnach 7.902,22 € pro Jahr betragen.
Sachkosten
Keine (werden mit BMU-Mitteln finanziert).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5610 | Bezeichnung: | Umweltschutzmaßnahmen |
Produkt: | 1.56.10.06 | Bezeichnung: | Umweltplanung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414000 |
| €-44.779,28 | € -44.779,28 | € -44.779,28 |
Aufwand (+) |
| € | € 52.681,50 | € 52.681,50 | € 52.681,50 |
Eigenanteil |
| € | € 7.902,22 | € 7.902,22 | € 7.902,22 |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
x | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € 7.902,22 |
Zwischensumme | € 7.902,22 |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | € 7.902,22 |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) 1 | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe 1 | (Gruppe) | sind befristet bis:nach Ablauf von 3 Jahren | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Jörg Dehm Oberbürgermeister) | (Dr. Christian Schmidt, Erster Beigeordneter) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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07.11.2013 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat nimmt das Integrierte Klimaschutzkonzept Hagen als wichtigen Teil der städtischen Gesamtaktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Bildung und wirtschaftlichen Entwicklung zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes und dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems, sofern die finanziellen und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten dafür geschaffen werden können.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Klimaschutz-Maßnahmenprogramm in den kommenden 3 Jahren mit Hilfe der Bundesförderung und des Klimafairförderprogramms von Enervie kostenneutral umzusetzen.
4. Die Stelle ist befristet für 3 Jahre einzurichten.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig beschlossen |
12.11.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat nimmt das Integrierte Klimaschutzkonzept Hagen als wichtigen Teil der städtischen Gesamtaktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Bildung und wirtschaftlichen Entwicklung zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes und dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems, sofern die finanziellen und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten dafür geschaffen werden können.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Klimaschutz-Maßnahmenprogramm in den kommenden 3 Jahren mit Hilfe der Bundesförderung und des Klimafairförderprogramms von Enervie kostenneutral umzusetzen.
4. Die Stelle ist befristet für 3 Jahre einzurichten.
12.12.2013 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat nimmt das Integrierte Klimaschutzkonzept Hagen als wichtigen Teil der städtischen Gesamtaktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Bildung und wirtschaftlichen Entwicklung zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes und dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems, sofern die finanziellen und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten dafür geschaffen werden können.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in einem ersten Schritt, das Klimaschutz-Maßnahmenprogramm in den kommenden 3 Jahren mit Hilfe der Bundesförderung und des Klimafairförderprogramms von ENERVIE kostenneutral umzusetzen.
4. Die Stelle ist befristet für 3 Jahre einzurichten. Die Personaleinstellung erfolgt ebenfalls befristet für 3 Jahre.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |