Mitteilung - 1170/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

 

Bei der o.g. Baumaßnahme handelt es sich um eine Maßnahme des Landes – vertreten durch Straßen.NRW, die für Bundes- und Landstraßen die Straßenbaulast tragen.

 

Im vorliegenden Fall agiert aber die Stadt Hagen im Auftrag und zu Lasten des Landes, da die Stadt Hagen ein erhebliches Interesse an der Realisierung der Maßnahme hat und Straßen NRW selbst diese Maßnahme zunächst nicht umgesetzt hätte.

 

Zur Regelung des Innenverhältnisses Straßen NRW / Stadt Hagen wurde eine Vereinbarung geschlossen.

 

Die Stadt Hagen bedient sich- in Absprache mit Straßen NRW- wiederum eines Ingenieurbüros, das alle Phasen der HOAI abdeckt. Diese Leistungen wurden ausgeschrieben und letztlich an das Büro Bramey.Bünermann vergeben.

 

Die Bauarbeiten wurden durch das Büro Bramey.Bünermann ausgeschrieben und am 01.10.2013 submittiert. Mindestfordernder ist die Firma STRABAG.

 

Der Auftrag an die Firma STRABAG wurde am 25.11.2013 vergeben. (Im nichtöffentlichen Teil wird die Auftragssumme zur Information mitgeteilt.)

 

Die Signalanlage selbst wurde gesondert ausgeschrieben – Mindestfordernder hier ist die Firma Stürenberg. Der entsprechende Auftrag wurde am 26.11.2013 erteilt. (Die Auftragssumme wird auch im nichtöffentlichen Teil genannt.)

 

 

Eine Zuständigkeit zur Vergabe und Beauftragung durch städtische Gremien wird – in Abstimmung mit dem Rechtsamt der Stadt Hagen- nicht gesehen, da die Stadt Hagen im Auftrag und zu Lasten des Landes handelt.

 

Der faktische Baubeginn ist – in Abhängigkeit zur Witterung- zu Anfang des Jahres 2014 geplant.

 

 

 

 

 

gez. Grothe

 

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

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Beschlüsse

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10.12.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.01.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen