Beschlussvorlage - 1120/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 97 – Waldstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

 

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt unmittelbar an der Waldstraße im Ortsteil Haspe und beinhaltet den nord-westlichen Teilbereich des Flurstückes 47, Gemarkung Haspe, Flur 35, das im Osten und Süden durch eine Waldfläche begrenzt wird.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll im ersten Quartal 2014 erfolgen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan-Teil-änderungsverfahren eingeleitet, das zum Ziel hat, die vorhandene Wohnbaufläche an der Waldstraße zu arrondieren und die bisherige Grünfläche einer Wohnbebauung zuzuführen.

 

 

Begründung

 

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das vorgesehene Plangebiet als  Grünfläche dargestellt.

 

Bei der  Fläche an der Waldstraße handelt es sich um eine der wenigen Flächen, die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als Neuausweisung einer Wohnbaufläche Berücksichtigung finden sollen. Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 15.11.2012 beschlossen, die Gebiete Kuhlerkamp, Im Dünningsbruch und südlich Waldstraße neu auszuweisen (Vorlage: 0318/2013). Eine Neuausweisung dieser Flächen ist nur über die Rücknahme der bisherigen Wohnbauflächen Emst IV, Tückingschulstraße, Am Baum, Hahnenbergs Garten und Waldstraße (nordöstlich der Waldstraße) zu realisieren.

Mit dieser Flächennutzungsplan-Teiländerung würde die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorgesehene Neuausweisung der Fläche südlich der Waldstraße als Wohnbaufläche vorweggenommen.

 

Die Fläche stellt eine Arrondierung der vorhandenen Wohnbaufläche dar. Mit einer Flächengröße von 4000 m² handelt es sich zwar um ein vergleichsweise kleines Flächenpotential, welches aber laut einer im Zuge der FNP-Neuaufstellung erarbeiteten Bewertungsmatrix in der Summe über den höchsten Eignungsgrad für eine Wohnbebauung verfügt.

 

Die verkehrliche Erschließung kann grundsätzlich über die Waldstraße erfolgen. Der  Ausbau der Straße ist jedoch erforderlich.

 

Da im nordöstlichen Teilbereich der Waldabstand nicht eingehalten werden kann, wird ein Flächentausch geprüft. Um die geplante Bebauung realisieren zu können, wäre eine Waldumwandlungsgenehmigung zur Aufgabe der Waldnutzung in diesem Bereich erforderlich.

 

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Hagen und setzt hier das Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.28 „Im Lonscheid“ fest.

 

Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, um die wohnbauliche Nutzung der Fläche zu ermöglichen.

 

Neben dem FNP-Teiländerungsverfahren wird zur planungsrechtlichen Absicherung ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Aktuell liegt ein Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor (siehe auch Vorlage: 0653/2013), der den Bau von acht Doppelhaushälften vorsieht.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.12.2013 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gemäß der Verwaltungsvorlage zu fassen.

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

         0

Dagegen:

         8

Enthaltungen:

         1

 

Begründung:

 

Der LB lehnt die Einleitung der Teiländerung des Flächennutzungsplans ab, da für die Realisierung der Bebauung in ihrem geplanten Umfang eine Umwandlung von Wald erforderlich ist. Über diese Waldumwandlung wird in einem eigenständigen Waldumwandlungsverfahren beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW entschieden und nicht im Rahmen des Plan-Verfahrens. Eine Mitwirkung seitens der kommunalen Vertretungskörperschaft wäre im Bezug auf die Waldumwandlung somit nicht mehr gegeben.

 

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05.12.2013 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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05.12.2013 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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10.12.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.12.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen