Berichtsvorlage - 1133/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach dem Beschluss des Rates vom 20.09.2012 (s. Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 0685/2012), im Anhörungsverfahren zum Bundesverkehrswegeausbauplan (Straße) durch die Bezirksregierung  den Ausbau der Autobahnen A 45 und A 46 vorzuschlagen, erfolgt nunmehr der nächste Verfahrensschritt „Nutzen-Kosten- und Umweltbewertung“ der Maßnahmen.

 

Begründung

 

Zur Zeit laufen die Vorbereitungen zur Fortschreibung des Bundesverkehrswege-Gesetzes (BVWG) und das Verfahren zur Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015. Im Beteiligungsverfahren durch das Land hat die Stadt Hagen in 2012 als Maßnahmen für eine Aufnahme in den BVWP 2015 – Teil Straße – den 6-streifigen Ausbau der A 45 zwischen dem Autobahnkreuz Westhofen und Siegen sowie den Lückenschluss bei der A 46 zwischen Iserlohn-Hemer und Neheim am 20.09.2012 beschlossen und diese Vorschläge am 05.10.2012 über die Bezirksregierung an das Land weitergeleitet.

 

Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Neubau und Erweiterung von Bundesautobahnen) mit Stand vom 01. Januar 2007 und basierend auf dem noch gültigen Bundesverkehrswegeplan 2003 ist der 6-streifige Ausbau der A 45 zwischen AK Hagen und Dortmund/Witten bereits in den vordringlichen Bedarf eingestuft; weitere Abschnitte südlich des AK Hagen sind dagegen bisher nicht aufgeführt.

 

Eine nunmehr vorliegende und veröffentlichte Liste „Bundesverkehrswegeplan, Teil Straße, NRW-Vorschlag zur Bewertung“ – mit Stand vom 26.09.2013 enthält die Vorschläge des Landes, für welche Straßenbaumaßnahmen im nächsten Verfahrensschritt die gesetzlich erforderlichen Nutzen-Kosten- bzw. Umweltbewertungen durchgeführt werden sollen. Bezüglich des Raums Hagen heißt dies: Der Abschnitt A 45 AK Hagen – Lüdenscheid-Süd (Komplettierung des 3-streifigen Ausbaus Fahrtrichtung Nord) wird in das Bewertungsverfahren einbezogen, der weitere Abschnitt Lüdenscheid/Süd – Siegen wurde dagegen nicht in die Prüfliste aufgenommen. Der Abschnitt AK Hagen – AK Westhofen war bereits im BVWP 2003 als vordringlicher Bedarf eingestuft. Im Fall A 46 (Lückenschluss) wird eine entsprechende Bewertung alternativ für eine BAB bzw. Bundesstraße (7) vorgeschlagen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

Erweitern

10.12.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen