Beschlussvorlage - 1119/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ablehnung der Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 9.12.10 für die Nutzungsänderung und den Anbau zu einer Spielhalle im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fehrbelliner Straße 3 wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor:

Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 9.12.10 für die Nutzungsänderung und den Anbau zu einer Spielhalle im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fehrbelliner Straße 3

Gemarkung Hagen, Flur 13, Flurstück 201.

 

Die Genehmigung wird unter dem Aktenzeichen 1/63/BA/0020/10 geführt und erlischt, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung nicht begonnen oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen worden ist.

 

Der nun vorliegende Antrag war unter dem Aktenzeichen 1/63/FB/0099/13  Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 14.12.13.

 

Der o.g. Grundbesitz  liegt nunmehr im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/86 Teil II Bahnhofsviertel-Erweiterung. Die Veränderungssperre für diesen Bereich ist seit dem 1.6.13 rechtsverbindlich.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde vom Fachbereich Stadtentwicklung,

-planung und Bauordnung keine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt. Zielsetzung der weiteren Entwicklung  –insbesondere in den Erdgeschossen- wird im Bebauungsplanverfahren erarbeitet. 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

04.12.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.12.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen