Beschlussvorlage - 0995/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die o.g. Nutzungsänderung (Bauvoranfrage) einer ehemalig Werkhalle zu einem Veranstaltungssaal für türkische Hochzeitsfeiern wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

 

Nutzungsänderung einer ehemaligen Werkhalle eines gewerblich genutzten Gebäudes an der Weststraße 112 (Gemarkung Vorhalle Flur 1 Flurstück 70, 71, 72, 135, 152) zu einem Veranstaltungssaal für türkische Hochzeitsfeiern.

 

Das Vorhaben wird unter dem Aktenzeichen 3/63/A/0049/13 geführt und wurde in der Baugesuchskonferenz vom 11.07.2013 planungsrechtlich positiv beurteilt.

 

Die o.g. Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Weststraße / Westpreußenstraße (Einleitungsbeschluss vom 04.09.1999) und werden nach § 34 BauGB beurteilt werden. Im aktuellen Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als gewerbliche Baufläche dargestellt.

 

Der Antragssteller beabsichtigt in der ehemaligen Werkhalle des Gebäudes an der Weststraße 112 einen Veranstaltungssaal für ca. 500 Personen für türkische Hochzeitsfeiern zu errichten. Die Feiern werden sich, laut Beschreibung auf die Wochenenden konzentrieren und bis ca. 1:00 Uhr stattfinden.

 

Die verkehrliche Erschließung der Grundstücke soll über die Weststraße erfolgen. Hierzu steht noch eine Stellungsnahme des Straßenbaulastträgers des ‚Landesbetrieb Straßenbau NRW’ aus. Weiterhin stehen zur abschließenden Beurteilung der gesicherten Erschließung noch Stellungnahmen der Unteren Umweltschutzbehörde, dem Wirtschaftsbetrieb Hagen Abt. Entwässerung und der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde aus.

 

Vorbehaltlich einer einvernehmlichen, positiven Beurteilung der ausstehenden Stellungnahmen der o.g. Behörden etc. ist das Vorhaben im Gewerbegebiet planungsrechtlich nach zulässig.

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.12.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen