Beschlussvorlage - 1111/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen über den Jahresabschluss der GWH zu beraten und den folgenden Beschluss fassen:

 

1.      Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird festgestellt.

 

2.      Der Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

3.      Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird zur Kenntnis genommen.

 

4.      Der Betriebsleitung wird gemäß Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt.

 

5.      Der Jahresgewinn von 460.317,06 € wird verwendet:

 

a)      Ausschüttung an den Träger Stadt Hagen in Höhe von 243.000 €,

 

b)      zur Erhöhung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 85.065,41 € und

 

c)      als Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 132.251,65 €.

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Die Vorlage 0517/2013 vom 06.09.2013 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der GWH für den Rat der Stadt wurde durch den Oberbürgermeister noch nicht freigegeben.

 

Nach der Eigenbetriebsverordnung NRW besteht die gesetzliche Verpflichtung, innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss im Rat der Gemeinde festzustellen und den Lagebericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Deshalb hat der Betriebsausschussvorsitzende die Betriebsleitung aufgefordert, eine entsprechende Vorlage in den Betriebsausschuss der GWH einzubringen.

 

Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.11.2012 gemäß § 4 Abs. 3 Punkt i) der Betriebssatzung der GWH die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO-Westfalenrevision, Märkische Str. 212 – 218, 44141 Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 beauftragt.

 

Die Prüfung erfolgte gemäß § 106 der Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 09.03.1981 i.d.F. vom 30.04.2002 (GV NW 160). Bei der Prüfung waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs: 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten.

 

Der Beschlussvorlage ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 beigefügt:

 

Vorblatt                                                                                                                                             Blatt 1

 

Bilanz                                                                       AnlageI                                                        Blatt 2

 

Gewinn- und Verlustrechnung                             Anlage II                                                        Blatt 3

 

Anhang                                                                      Anlage III                                                        Blatt 4-10

 

Lagebericht                                                                      Anlage IV                                                        Blatt 11-24

 

Bestätigungsvermerk                                          Anlage V                                                        Blatt 25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

 

Allgemein

 

Der Jahresabschluss 2012 des Immobilienbetriebes der Stadt Hagen (GWH) wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO-Westfalenrevision geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Feststellungen gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz haben keine Beanstandungen ergeben.

 

Gewinn- und Verlustrechnung

 

Die Jahresabschlussprüfung des Wirtschaftsprüfers stellt auf den Vergleich zum Vorjahr ab.

Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2012 ergeben sich folgenden Abweichungen:

 

 

Der Umsatz 2012 lag mit 4,8 % unter dem Planansatz und 29,1 % unter dem Vorjahr. Die Ursache lag im Wesentlichen an den geringeren Baumaßnahmen (insbesondere Konjunkturpaket II - Vorjahr 13.318 TEUR, Sanierungsstaumaßnahmen – Vorjahr 15.420 TEUR) und Einzelmaßnahmen aus der Bildungspauschale, die 2011 beendet bzw. nicht im geplanten Umfang durchgeführt wurden. Außerdem sind Umsatzerhöhungen durch externe Mieterlöse sowie Einbeziehung von Betriebskosten des ehemaligen Fachbereiches Immobilien (Grundbesitzabgaben, Gebäudeversicherung etc.) und Leistungen des Wirtschafsbetriebes Hagen (WBH) für die Pflege von Grün- und Außenanlagen zu nennen, die ab 2012 über das Mieter-Vermieter-Modell zusätzlich abgerechnet wurden.

 

 

 

 

Die Umsatzerlöse  erhöhen sich durch noch abzurechnende Leistungen in Höhe von 95.519,86 €.

 

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind u.a. Erträge aus der Erstattung eines Vergleiches (266 TEUR), Erträge aus dem Zuschuss für übertragene Aufgaben (442 TEUR), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (382 TEUR), Erträge aus der Auflösung von Altersteilzeitrückstellungen (174 TEUR), Erträge aus einem Zuschuss (54 TEUR), Erträge vom Arbeitsamt zur Altersteilzeit (40  TEUR) und sonstige Erträge (50 TEUR) enthalten.

 

Der Materialaufwand verändert sich durch die im Vergleich zum Plan niedrigere Bautätigkeit und durch externe Miet- und Leasingaufwendungen, Grundbesitzabgaben, Gebäudeversicherungen und Pflege von Grün- und Außenanlagen sowie höhere Instandsetzungsaufwendungen. Im Lagebericht sind die einzelnen durchgeführten Baumaßnahmen separat aufgeführt.

 

Für den Bau des Tierheims sind Kosten einschl. des Freiräumens des Grundstückes  und der Herrichtung von Außenanlagen von insgesamt 2.852,8 TEUR angefallen. Mit der Stadt wurden Aufwendungen in Höhe von 2.440,6 TEUR abgerechnet, wovon eine Forderung in Höhe von 115,6 TEUR zur Bezahlung noch aussteht bzw. nicht gesichert ist. Die verbleibenden Mehrkosten sind im Materialaufwand der GWH berücksichtigt.

 

In den Personal- und Sachkosten sind erstmalig die Aufwendungen von 26 Mitarbeitern mit den entsprechenden Sachkosten des ehemaligen Fachbereiches 23 berücksichtigt.

 

Das positive Ergebnis ergibt sich im Wesentlichen aus Auswirkungen der Veränderung der Altersteilzeitrückstellung und den niedrigeren betrieblichen Aufwendungen der GWH.

 

Das Zinsergebnis liegt durch die niedrigeren Zinsen und nur geringfügige Inanspruchnahme des Kontokorrents unter dem Planansatz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanz

 

Die Bilanz zum 31.12.2012 schließt mit einer Bilanzsumme von 20.853,1 TEUR ab.

 

a.) Aktiva

 

 

Der Rückgang im Anlagevermögen ergibt sich aus der abschreibungsbedingten Verringerung des Sachanlagevermögens.

Das höhere Umlaufvermögen ist begründet in den höheren Forderungen gegenüber dem Träger zum Jahresende.

 

 

b.) Passiva

 

Das Eigenkapital erhöht sich durch den Jahresgewinn von 460,3 TEUR.

Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 4,4 % der Bilanzsumme.

 

 

Die Rückstellungen erhöhen sich insbesondere durch die Anpassung der Rückstellung für ausstehende Rechnungen. Die Verbindlichkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr höher aufgrund der  Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites.

 

 

 

Sonstiges

 

Die durchschnittliche Beschäftigungszahl 2012 lag bei 617,75 Personen (nach Köpfen), bezogen auf Vollzeitbeschäftigte bei 419,50 Personen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.11.2013 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - vertagt

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12.12.2013 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen