Beschlussvorlage - 0507/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung der Verfahren zur 1. Änderung der BebauungspläneNr. 3/68 Teil II Abschnitt B und C -Eppenhausen Nord / Boloh- undNr. 1/66 - Eppenhausen-Ost - 2. Nachtrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.06.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2005
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Sachverhalt
Ziel dieser Vorlage ist die
Einstellung der zwei Änderungsverfahren.
Der Rat der Stadt Hagen hatte am 18.11.2004 für Teilbereiche der Bebauungspläne
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Nr.
3/68 Teil II Abschnitt B und C - Eppenhausen Nord / Boloh - und
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Nr.
1/66 - Eppenhausen-Ost - 2. Nachtrag
die Einleitung zweier Änderungsverfahren beschlossen. Die
Änderungsbereiche liegen beiderseits der Eppenhauser Straße in dem Abschnitt
zwischen der Kreuzung an der Haßleyer Straße / Feithstraße und der Einmündung
Heuland.
Ziel der Verfahren war die Änderung der Festsetzung reines
Wohngebiet (WR) in ein allgemeines Wohngebiet (WA). Hiermit sollte neben der
Wohnnutzung eine Entwicklung in Richtung Dienstleistungsgewerbe / Büronutzung
entlang der Hauptverkehrsstraße (B 7) zusätzlich ermöglicht werden.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung zur Einleitung der
Verfahren hat die Verwaltung zwei Schreiben erhalten, in denen sich Anwohner
gegen eine Planänderung ausgesprochen haben. Eines der beiden Schreiben wurde
von 34 Personen unterschrieben, die Eigentümer / Nutzer von Grundstücken in den
Änderungsbereichen sind und in zwei Fällen angrenzend wohnen.
Nach dem Eindruck der Anwohner hat sich die
Verkehrssituation in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht nennenswert
verändert. Es wird befürchtet, dass sich durch zukünftig zulässige gewerbliche
Nutzungen der seit Jahrzehnten bestehende unveränderte Charakter eines reinen
Wohngebietes verändern könnte. Statt einer Änderung der Nutzungsart von WR in
WA werden verkehrslenkende Maßnahmen für sinnvoller angesehen, die zum Ziel
haben, einer weiteren Erhöhung des Durchgangsverkehrs entgegenzuwirken.
Weil sich die überwiegende Zahl der Grundstückseigentümer /
Nutzer in den Änderungsgebieten gegen die Planänderung ausgesprochen haben,
wird vorgeschlagen, die beiden Verfahren einzustellen.
