Beschlussvorlage - 1044/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
XVI. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.11.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2013
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Beschlussvorschlag
Der XVI. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 1044/2013) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2014
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Gebührensatz steigt von 3,30 je Liter in 2013 auf nunmehr 3,38 je Liter in 2014. Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.
Begründung
I. Rechtliche Klarstellung
Eine rechtliche Klarstellung wird analog anderer Gebührensatzungen der Stadt Hagen in § 2 der Satzung eingefügt.
II. Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2014 die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Für 2014 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 19.966.135 (2013: 19.963.258; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 Kalkulation der Abfallgebühren 2014).
2.1.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z.B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst oder mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Ebenso gehören dazu Erstattungen an die Verbraucherzentrale für den Bereich Abfallberatung sowie anteilige Overheadkosten des städtischen Finanzdezernates.
Für das Jahr 2014 sind insgesamt Kosten in Höhe von 390.455 (2013: 343.577; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 Kalkulation der Abfallgebühren 2014) zu berücksichtigen.
2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.
Darum und um eine höhere Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler zu vermeiden, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenhaushalt für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 1.000.000 Euro einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1).
3. Gebührenmaßstab
Die Gebührenkalkulation 2014 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Behältervolumens in den letzten Jahren. Die Veranlagungsliter werden unverändert auf 5.725.000 festgesetzt.
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulation (vgl. Anlage 1)
Zu Zeilen 15 (Bezogene Leistungen) und 9 (Weiße Ware u.a.):
Durch die Eigenvermarktung der Elektroschrottverwertung sind die Aufwendungen für die Verwertung entsprechend angestiegen. Im Gegenzug führen die Einnahmen aus den Verwertungserlösen zu einer Steigerung der sonstigen Erlöse.
Zu Zeilen 15 (Bezogene Leistungen) und 11 (Altkleidersammlung):
Die Altkleidersammlung soll in Zukunft zusammen mit den caritativen Verbänden betrieben werden. Den Sammlungsaufwendungen stehen entsprechende Erlöse gegenüber.
Zu Zeile 16 (Personalaufwand):
Der Ansatz erhöht sich durch eine erwartete Lohnsteigerung und den Anstieg der Insolvenzumlage in der Unfallversicherung.
Zu Zeilen 17 (Sonstiger betrieblicher Aufwand) und 24 (Umlage Gebäude):
Das Behälterlager wurde verlagert. Im Gegenzug reduzierte sich der Aufwand in der Umlage Gebäude.
Zu Zeile 18 (Abschreibungen):
Durch die Investition in die Unterflurbehälter steigen entsprechend die Abschreibungen an.
Zu Zeile 19 (Zinsen):
Durch die Investition in die Unterflurbehälter steigt entsprechend auch der Zinsaufwand an.
III. Redaktionelle Änderung
Zur Klarstellung der Zuständigkeit zwischen der Stadt Hagen und der HEB GmbH erfolgen zwei redaktionelle Änderungen in § 3 Absatz 3 sowie eine redaktionelle Änderung in § 5 Absatz 5 der Satzung.
Anlagen:
1) Kalkulation der Abfallgebühr 2014
2) Ermittlung des Gebührensatzes 2014
3) Gebührenbedarf nach Gefäßen
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5370 | Bezeichnung: | Abfallsammlung |
Produkt: | 1.53.70.01 | Bezeichnung: | Abfallsammlung u. -transport |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kosten-art | Bezeichnung | Lfd. Jahr | Folge- jahr 1 | Folge- jahr 2 |
Ertrag (-) | 432103 | Abfallbeseitigungsgebühr | 19.356.590 | | |
Ertrag (-) | 432106 | Vollservice Restabfallbehälter | 109.000 | | |
Ertrag (-) | 432107 | Vollservice Altpapierbehälter | 16.000 | | |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für Gebührenausgleich | 1.000.000
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Summe Erträge (-) |
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20.481.590 |
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Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen |
20.091.135 |
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Aufwand (+) |
| Interne Leistungsverrechnungen | 390.455 | | |
Summe Aufwand (+) |
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20.481.590 |
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Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Jörg Dehm Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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