Beschlussvorlage - 0912/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Dienstanweisung für die Landschaftswächter der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Annegret Schulte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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06.11.2013
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.11.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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20.11.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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27.11.2013
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.11.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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04.12.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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09.10.2013
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04.12.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.12.2013
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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07.11.2013
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
Für die Stadt Hagen sind Landschaftswächter ehrenamtlich tätig. Sie engagieren sich zeitlich in nicht unerheblichem Maß freiwillig für den Naturschutz und erleichtern durch ihre aktive Mitarbeit die Tätigkeit des Umweltamtes/ der unteren Landschaftsbehörde. Sie wirken aufklärend und beratend und helfen, oft allein nur durch ihre Präsenz, Natur und Umwelt vor Schäden zu bewahren. Als Lohn winkt der Dank des Auftraggebers, der unteren Landschaftsbehörde Hagen, und der Dank der Menschen, die sich an einer sauberen Umwelt freuen.
Um das Verhältnis zwischen unterer Landschaftsbehörde und den von ihr bestellten Landschaftswächtern zu regeln, musste die aus dem Jahr 2005 stammende Dienstanweisung, die im Landschaftsgesetz verankert ist, aktualisiert und überarbeitet werden.
Begründung
Landschaftswacht in Hagen
Derzeitige Situation der Landschaftswacht:
Die Tätigkeit in der Landschaftswacht ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Kreis oder die kreisfreie Stadt, die dem Schutz der heimischen Natur und Umwelt und somit dem Allgemeinwohl dient. Landschaftswächter sind aktiv für den Naturschutz tätig; sie engagieren sich freiwillig für die Belange der Umwelt und fühlen sich ihrem Bezirk besonders verbunden. Sie sorgen dafür, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen und Schutzgebietsfestsetzungen eingehalten werden; sie klären über das richtige Verhalten in der Natur auf und wirken als Mittler zwischen Natur und Bürger.
Die Stadt Hagen hat sich die Förderung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements auf die Fahnen geschrieben. Aber wie auch in anderen ehrenamtlichen Bereichen und Vereinen feststellbar, wird es immer schwieriger, Personen zu finden, die solche Aufgaben übernehmen. Neben gewissen fachlichen Kenntnissen erfordert diese Aufgabe ein besonderes Geschick im Umgang mit Bürgern, die etwas tun, was per Gesetz oder nach dem Landschaftsplan der Stadt Hagen verboten ist. Zu diesem Zwecke können die Landschaftswächter an jährlichen Fortbildungen der Natur und Umweltschutzakademie des Landes NRW teilnehmen, um die erforderlichen Grundlagen zu erhalten.
Sinn und Zweck der Landschaftswacht:
In der Erkenntnis, dass ein allein auf behördlichen Vollzug und behördlicher Aufsicht ausgerichteter Natur- und Landschaftsschutz auf Dauer nicht bestehen kann und dies auch nicht gewollt ist, wurde die Landschaftswacht in der Funktion als Vermittler in Sachen Natur- und Landschaftsschutz in der breiten Öffentlichkeit per Gesetz eingerichtet. Von der Landschaftsbehörde bestellte Beauftragte für den Außendienst bilden die Landschaftswacht.
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Landschaftswacht ist der nachfolgend wiedergegebene § 13 des Landschaftsgesetzes (LG) in der jeweils gültigen Fassung:
§ 13
(1) Die untere Landschaftsbehörde soll auf Vorschlag des Beirats Beauftragte für den Außendienst bestellen; sie bilden die Landschaftswacht. Die Landschaftswacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Die Tätigkeit in der Landschaftswacht ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Kreis oder die kreisfreie Stadt.
(2) Die untere Landschaftsbehörde regelt durch eine Dienstanweisung die Obliegenheiten der Landschaftswacht. Die oberste Landschaftsbehörde legt den Rahmen der Dienstanweisung fest; es kann hierbei ein Dienstabzeichen vorschreiben.
Beginn der Landschaftswacht in Hagen:
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 28.03.1985 die Einrichtung einer Landschaftswacht (LW) nach § 13 Landschaftsgesetz (LG NRW) beschlossen. Die erstmalige Bestellung der Landschaftswächter erfolgte am 17.04.1985. Das Stadtgebiet Hagen war zu diesem Zwecke in 19 Bezirke eingeteilt worden. Aus Haushaltskonsolidierungsgründen sind die Bezirke neu zugeschnitten und vergrößert worden und die Anzahl der Landschaftswachtbezirke ist auf zzt. 11 reduziert worden, wobei im Moment nur 10 Bezirke besetzt werden konnte. Es wird daher noch ein weiterer Landschaftswächter für den Bereich Tücking/ Kuhlerkamp/ Quambusch/ Vorhalle gesucht.
Aufgaben der Landschaftswacht/ Dienstanweisung:
Landschaftswächter sind weisungsgebunden. Die zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftswacht ergeben sich aus dem § 13 des Landschaftsgesetzes und aus einem Erlass des zuständigen Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL) vom 11.04.1990. Demnach sollen die Landschaftswächter eine Dienstanweisung erhalten, deren Rahmen ebenfalls in o.g. MURL-Erlass vorgegeben ist. Um das Verhältnis zwischen unterer Landschaftsbehörde und den von ihr bestellten Landschaftswächtern zu regeln, musste die aus dem Jahr 2005 stammende Dienstanweisung aktualisiert und überarbeitet werden, da sowohl das Bundesnaturschutzgesetz als auch das Landschaftsgesetz erheblich verändert worden sind als auch Behörden umstrukturiert wurden und neue Ansprechpartner in den Behörden vorhanden sind. Beispielsweise ist das Regionalforstamt Ruhrgebiet neu gegründet worden, das städtische Forstamt in den Wirtschaftsbetrieb Hagen verlagert worden.
Die Dienstanweisung ist mit dem Rechtsamt der Stadt Hagen und dem Vorsitzenden des Landschaftsbeirates abgestimmt worden.
Im Einzelnen sind in den nachfolgend angeführten Bereichen Aktualisierungen vorgenommen bzw. sprachliche Korrekturen aufgrund von Hinweisen des Rechtsamtes eingearbeitet worden:
1. Löschung des Grünen Telefons, zu 4.
Das bisher in der Dienstanweisung genannte Grüne Telefon existiert nicht mehr und wurde deshalb gestrichen.
2. Adressenaktualisierung, zu 4. und 5.
Neuaufstellung der Liste der Ansprechpartner für die Landschaftswächter
3. Umgang mit der Bevölkerung, zu 6.
Die Landschaftswächter sollen umfassender über das Verhalten im Umgang mit der Bevölkerung hingewiesen werden.
4. Tätigkeitsbuch, zu 10.
Damit Feststellungen in der Landschaft besser nachzuvollziehen sind, wird auf das Führen des Tätigkeitsbuches hingewiesen. Um darüber hinaus u.a. einen Unfallversicherungsschutz auch erhalten zu können, sind die Hinweise zum Tätigkeitsbuch erweitert worden.
5. Unfallschutz, zu 13.
Die Erläuterungen zum Unfallschutz sind erweitert worden, mit dem Hinweis, dass auch deshalb die Einsätze im Tätigkeitsbuch dokumentiert werden müssen.
6. Haftpflichtdeckungsschutz, zu 14.
Der Hinweis auf den Haftpflichtdeckungsschutz ist neu in die Dienstanweisung aufgenommen worden.
7. Verschwiegenheitspflicht, zu 15.
Die von den Landschaftswächtern einzuhaltende Verschwiegenheitspflicht nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen ist ausführlicher dargestellt worden.
Aufwandsentschädigung der Landschaftswacht:
Derzeit erhalten die Landschaftswächter jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 Euro monatlich, von der sie ihre Kosten einschließlich Telefon- und Fahrkosten etc. bestreiten müssen. Dazu kommt auch, dass Fortbildungsveranstaltungen, sofern sie nicht von der Stadt Hagen ausgerichtet werden können, ebenfalls selbst bezahlt werden müssen. Dieser Betrag ist seit vielen Jahren nicht erhöht worden und reicht bei weitem nicht aus, um alle Auslagen zu erstatten bzw. die Kosten zu decken. Landschaftswächter üben ihre Tätigkeit aus Liebe zur Natur aus und engagieren sich für das Gemeinwohl, in der Hoffnung, etwas für den Naturschutz zu erreichen und für alle Mitbürger eine saubere und intakte Umwelt zu erhalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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06.11.2013 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
Zusatz:
1. Der Landschaftsbeirat empfiehlt, dass das Grundausbildungsseminar für die Landschaftswächter/innen frei ist und jeweils einmalig von der Stadt Hagen finanziert wird.
2. Unter Punkt 4. letzter Absatz der Dienstanweisung sollte die Biostation Hagen als weitere Institution in die Aufzählung aufgenommen werden.
07.11.2013 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aktualisierung der bestehenden Dienstanweisung für die Landschaftswächter der Stadt Hagen, wie sie aus der Anlage ersichtlich ist.
Zusatzempfehlung des Umweltausschusses:
Unter Punkt 4. letzter Absatz der Dienstanweisung sollte die Biostation Hagen als weitere Institution in der Aufzählung aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
x | Einstimmig beschlossen |
12.11.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aktualisierung der bestehenden Dienstanweisung für die Landschaftswächter der Stadt Hagen, wie sie aus der Anlage ersichtlich ist.
Zusatz:
Unter Punkt 4 letzter Halbsatz der Dienstanweisung sollte die Biostation als weitere Institution in die Aufzählung aufgenommen werden.
27.11.2013 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aktualisierung der bestehenden Dienstanweisung für die Landschaftswächter der Stadt Hagen, wie sie aus der Anlage ersichtlich ist.
Unter Punkt 4., letzter Absatz der Dienstanweisung, sollte die Biostation Hagen als weitere Institution in die Aufzählung mit aufgenommen werden.
04.12.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aktualisierung der bestehenden Dienstanweisung für die Landschaftswächter der Stadt Hagen, wie sie aus der Anlage ersichtlich ist.
Zusatz:
Unter Punkt 4., letzter Absatz der Dienstanweisung, ist die Biostation Hagen als weitere Institution in die Aufzählung mit aufzunehmen.
12.12.2013 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aktualisierung der bestehenden Dienstanweisung für die Landschaftswächter der Stadt Hagen, wie sie aus der Anlage ersichtlich ist.
Unter Punkt 4., letzter Absatz der Dienstanweisung, sollte die Biostation Hagen als weitere Institution in der Aufzählung aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |