Beschlussvorlage - 0485/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/01 (531) – Turmstraße/Auf der Heide mit Herrn Dipl.-Ing. Erwin Sommer einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlage abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.

 

Über die vom Erschließungsträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Die entwässerungstechnische Erschießung erfolgt durch die SEH. Ein entsprechender Kanalbauvertrag wird abgeschlossen.

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Sachverhalt

Der Erschließungsträger beabsichtigt, ca. 55 Ein- und Zweifamilienhäuser zu errichten und die Erschließung durchzuführen. Er übernimmt sämtliche Erschließungskosten (528.265,-- €).

Die Übernahme der öffentlichen Erschließungsstraße und des Kinderspielplatzes durch die Stadt erfolgt zwei Jahre nach der Gebrauchsabnahme.


Der Erschließungsträger beabsichtigt, im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/01 (531) - Turmstraße/Auf der Heide - ca. 55 Ein- und Zweifamilienhäuser zu errichten und die Erschließung durchzuführen.

 

Aus diesem Grunde hat der Erschließungsträger den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der folgende Maßnahmen

umfasst:

 

a)        die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich der Einrichtung für deren Entwässerung (ohne Kanäle) und Beleuchtung und für alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind,

 

b)        die Herstellung des Kinderspielplatzes,

 

c)        die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen einschließlich Pflege für die Dauer von 10 Jahren und

 

d)        die Altlastensanierung und Geländeauffüllungen.

 

Der Erschließungsträger ist bereit, die vorstehend genannten Maßnahmen auf seine Kosten durchzuführen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach der Gebrauchsabnahme erfolgen.

 

 

Die Herstellungskosten betragen:

 

Erschließungsstraße                                                                    ca. 200.000,- Euro

 

Kinderspielplatz                                                                            ca.   55.000,- Euro

 

Ausgleichsmaßnahmen                                                                     ca.   23.265,- Euro

 

Altlastensanierung                                                                 ca. 250.000,- Euro

 

Gesamt                                                                                            ca. 528.265,- Euro

 

 

Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbauvertrag zwischen dem Erschließungsträger und der SEH sichergestellt.

 

Über die von dem Erschließungsträger aufzubringenden Gesamtkosten von ca. 528.265,- EURO wird eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft verlangt.

 

 

Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, mit Herrn Dipl. Ing. Erwin Sommer einen Erschließungsvertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist als Anlage beigefügt.

 
 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

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Beschlüsse

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15.06.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/01 (531) – Turmstraße/Auf der Heide mit Herrn Dipl.-Ing. Erwin Sommer einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlage abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.

 

Über die vom Erschließungsträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Die entwässerungstechnische Erschießung erfolgt durch die SEH. Ein entsprechender Kanalbauvertrag wird abgeschlossen.

 

 

Zusatz:

 

Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Überprüfung des § 7 Nr. 1 Pkt. 2 des Erschliessungsvertrages (Entwurf 02.06.2005)

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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28.06.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen