Beschlussvorlage - 0485/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/01 (531) - Turmstraße/Auf der Heidehier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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15.06.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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28.06.2005
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur
Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 4/01 (531) Turmstraße/Auf der Heide mit Herrn Dipl.-Ing.
Erwin Sommer einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der erforderlichen
Erschließungsanlage abzuschließen.
Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt
der Erschließungsträger.
Über die vom Erschließungsträger
aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Die entwässerungstechnische
Erschießung erfolgt durch die SEH. Ein entsprechender Kanalbauvertrag wird
abgeschlossen.
Sachverhalt
Der Erschließungsträger beabsichtigt,
ca. 55 Ein- und Zweifamilienhäuser zu errichten und die Erschließung
durchzuführen. Er übernimmt sämtliche Erschließungskosten (528.265,-- €).
Die Übernahme der öffentlichen
Erschließungsstraße und des Kinderspielplatzes durch die Stadt erfolgt zwei
Jahre nach der Gebrauchsabnahme.
Der Erschließungsträger
beabsichtigt, im Gebiet des Bebauungsplanes
Nr. 4/01 (531) - Turmstraße/Auf der Heide - ca. 55 Ein- und
Zweifamilienhäuser zu errichten und die Erschließung durchzuführen.
Aus
diesem Grunde hat der Erschließungsträger den Abschluss eines Erschließungsvertrages
mit der Stadt beantragt, der folgende Maßnahmen
umfasst:
a)
die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage
einschließlich der Einrichtung für deren Entwässerung (ohne Kanäle) und
Beleuchtung und für alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke
erforderlich sind,
b)
die Herstellung des Kinderspielplatzes,
c)
die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen einschließlich
Pflege für die Dauer von 10 Jahren und
d)
die Altlastensanierung und Geländeauffüllungen.
Der
Erschließungsträger ist bereit, die vorstehend genannten Maßnahmen auf seine
Kosten durchzuführen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt soll
zwei Jahre nach der Gebrauchsabnahme erfolgen.
Die
Herstellungskosten betragen:
Erschließungsstraße
ca.
200.000,- Euro
Kinderspielplatz ca. 55.000,- Euro
Ausgleichsmaßnahmen ca. 23.265,- Euro
Altlastensanierung ca.
250.000,- Euro
Gesamt ca.
528.265,- Euro
Die entwässerungstechnische
Erschließung wird durch einen Kanalbauvertrag zwischen dem Erschließungsträger
und der SEH sichergestellt.
Über
die von dem Erschließungsträger aufzubringenden Gesamtkosten von ca. 528.265,-
EURO wird eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen
Bankbürgschaft verlangt.
Um
die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, mit Herrn Dipl. Ing. Erwin Sommer einen
Erschließungsvertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.
Der
Entwurf des Erschließungsvertrages ist als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
X
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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte
löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den
Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren |
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15.06.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung
wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im
Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/01 (531) Turmstraße/Auf der Heide mit Herrn
Dipl.-Ing. Erwin Sommer einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der
erforderlichen Erschließungsanlage abzuschließen.
Sämtliche
Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.
Über die vom
Erschließungsträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer
unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Die
entwässerungstechnische Erschießung erfolgt durch die SEH. Ein entsprechender
Kanalbauvertrag wird abgeschlossen.
Zusatz:
Die Zustimmung
erfolgt vorbehaltlich der Überprüfung des § 7 Nr. 1 Pkt. 2 des
Erschliessungsvertrages (Entwurf 02.06.2005)