Beschlussvorlage - 0457/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt  den im Sitzungssaal ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen gem. § 42 a  LG NRW in der z.Z. gültigen Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, Behörden und öffentliche Stellen gem. § 42 b LG NRW anzuhören sowie die  öffentliche Auslegung gem. § 42 c LG NRW durchzuführen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Anlass des Verfahrens ist die Absicht der Bezirksregierung Arnsberg, die bestehenden Naturdenkmalsverordnungen von 1974 des Kreises Iserlohn und des Ennepe-Ruhr-Kreises aufzuheben. Diese beiden Altverordnungen beinhalten zurzeit noch insgesamt neun  Naturdenkmale auf dem heutigen Gebiet der Stadt Hagen. Der Stadt Hagen wurde mit Verfügung v. 25.09.1997 Gelegenheit gegeben, vor Aufhebung der Altverordnungen eine eigene Verordnung nach § 42 a Abs. 2 LG NRW für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und den Geltungsbereich von Bebauungsplänen  zu erlassen.

 

In der Ratssitzung v. 28.01.1999 wurde die Aufstellung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen im Stadtkreis Hagen gem. § 42 a, Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NRW beschlossen (Drucksachen-Nr. 700068/98). Der Beschluss wurde am 13.02.1999 ortsüblich bekannt gemacht.

 

 

Der vorliegende Verordnungsentwurf beinhaltet 50 Naturdenkmale mit insgesamt 95 Einzelbäumen. Er besteht aus einem allgemeinen Textteil und aus einem speziellen Text- und Kartenteil sowie einem Lageplan im Maßstab 1 : 2500 für  jedes einzelne Naturdenkmal. Zur schnellen Übersicht ist eine Liste mit den wichtigsten Angaben zu Lage und Art des Naturdenkmales ebenfalls Bestandteil der Verordnung.

 

Für erforderliche Pflegemaßnahmen an geplanten oder ausgewiesenen Naturdenkmalen sieht die Förderrichtlinie Naturschutz eine Förderung der Kosten mit 50-70% durch das Land NRW vor. Die restlichen Kosten übernimmt die Stadt Hagen. Für das Jahr 2006 und die Folgejahre wird das Umweltamt/untere Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg hierfür Förderanträge stellen.

Die untere Landschaftsbehörde rechnet mit einem Mehrbedarf an Eigenmitteln in Höhe von 3.000,- € in den Jahren 2006 und 2007, die durch Umschichtungen im Haushalt gedeckt werden.

 

Derzeit prüft das Rechtsamt noch, ob die Stadt auch die Verkehrssicherungspflicht für die Bäume zu übernehmen hat oder ob diese beim Eigentümer verbleibt. Vorsichtshalber hat das Umweltamt eine Aufstockung der Mittel für Verkehrssicherungsmaßnahmen aus der Haushaltsstelle “Umsetzung Landschaftsplan” beantragt  Diese Umverteilung ist in der Veränderungsliste für den Haushaltsentwurf 2005 enthalten, die am 16.06.2005 zeitgleich mit dieser Vorlage dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und am 30.06.2005 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

 

 

 


Anlass und Inhalt des Verordnungsentwurfes

 

In der Sitzung v. 28.01.1999 hat der Rat die Aufstellung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen im Stadtkreis Hagen gem. § 42 a, Abs. 2 des Landschaftsgesetzes NRW beschlossen (Drucksachen- Nr. 700068/98). Der Beschluss wurde am 13.02.1999 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Anlass des Verfahrens ist die Absicht der Bezirksregierung Arnsberg, die bestehenden Naturdenkmalsverordnungen von 1974 des Kreises Iserlohn und des Ennepe-Ruhr-Kreises aufzuheben. Diese beiden Altverordnungen beinhalten zurzeit noch insgesamt neun  Naturdenkmale (z.T. Baumgruppen oder –reihen) auf dem heutigen Gebiet der Stadt Hagen. Der Stadt Hagen wurde mit Verfügung v. 25.09.1997 Gelegenheit gegeben, vor Aufhebung der Altverordnungen eine eigene Verordnung nach § 42 a Abs. 2 LG NRW für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und den Geltungsbereich von Bebauungsplänen  zu erlassen.

 

Nach Einleitung des Aufstellungsverfahrens hat die Verwaltung eine umfangreiche Überprüfung des älteren Baumbestandes in der Stadt Hagen vorgenommen. Auch die Bürger wurden über die Presse um Vorschläge gebeten.

 

Der vorliegende Verordnungsentwurf beinhaltet nun 50 Naturdenkmale mit insgesamt 95 Einzelbäumen. Hiervon befinden sich 17 Naturdenkmale im Bezirk Mitte, 10 im Bezirk Eilpe-Dahl, 15 im Bezirk Hohenlimburg und 8 im Bezirk Nord. Der Vorlage ist eine Liste angefügt, in der die Naturdenkmale aufgelistet sind sowie 4 Übersichtspläne, aus der die Lage der Naturdenkmale ersichtlich ist. Weiterhin ist der Entwurf des allgemeinen Verordnungstextes als Anlage beigefügt.

 

Der Verordnungsentwurf selbst besteht aus einem allgemeinen Textteil, in dem Schutzzweck (§ 1), Geltungsbereich (§ 2), Ver- und Gebote (§ 3 u. 4), Nicht betroffene Tätigkeiten (§ 5), Befreiungstatbestände (§ 6), Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände (§ 7) sowie Geltungsdauer (§ 8) geregelt sind. Weiterhin besteht die Verordnung aus einem speziellen Text- und Kartenteil  mit einer kurzen Beschreibung (Baumart, Standort, Koordinaten, Stammumfang, Kronenumfang, Baumhöhe und zusätzliche Ver- und Gebote) sowie einem Lageplan im Maßstab 1 : 2500 für  jedes einzelne Naturdenkmal. Zur schnellen Übersicht ist eine Liste mit den wichtigsten Angaben zu Lage und Art der Naturdenkmale beigefügt, die ebenfalls Bestandteil der Verordnung ist.

 

Von den derzeit noch geschützten neun Naturdenkmalen befinden sich zwei im baulichen Außenbereich und sind über den Landschaftsplan Hagen bereits als Naturdenkmal geschützt. Die Reihe aus 16 Sommerlinden “Am Boeckwaag” auf dem Friedhof der ev.-luth. Kirchengemeinde erfüllt nicht mehr die Kriterien für eine weitere Unterschutzstellung (s. Vorlage 700026/97). Selbiges trifft nach Aussage der Bezirksregierung und der unteren Landschaftsbehörde auch auf die Priorlinde zu. Aufgrund des ausdrücklichen Votums der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl v. 19.06.1997 ist die Priorlinde dennoch im vorliegenden Verordnungsentwurf enthalten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die aufgelisteten Bäume sind alt und weisen z.T. einen Pflegerückstand auf. Bedingt hierdurch können kurzfristig Schäden und Beeinträchtigungen auftreten, z.B. durch Astabbruch oder Pilzbefall. Mit der Unterschutzstellung soll der Erhalt der Bäume wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Ortsbild durch Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel gesichert werden. Für Pflegemaßnahmen an geplanten oder ausgewiesenen Naturdenkmalen sieht die Förderrichtlinie Naturschutz eine Förderung der Kosten mit 50-70% durch das Land NRW vor. Die restlichen Kosten übernimmt die Stadt Hagen. Für das Jahr 2006 und die Folgejahre wird das Umweltamt/untere Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg hierfür Förderanträge stellen.

 

Derzeit prüft das Rechtsamt noch, ob die Stadt auch die Verkehrssicherungspflicht für die Bäume zu übernehmen hat oder ob diese beim Eigentümer verbleibt. Die Landschaftsbehörde geht derzeit davon aus, dass aufgrund der Regelung unter § 5 “nicht betroffene Tätigkeiten” die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer verbleibt.

 

Vorsichtshalber hat das Umweltamt hierfür eine Aufstockung der Mittel für Verkehrssicherungsmaßnahmen aus der Haushaltsstelle “Umsetzung Landschaftsplan” beantragt, da diese Haushaltsstelle 2005 wegen ausbleibender Zuschüsse aus Landesmitteln nicht ausgeschöpft werden kann. Diese Umverteilung ist in der Veränderungsliste für den Haushaltsentwurf 2005 enthalten, die am 16.06.2005 zeitgleich mit dieser Vorlage dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und am 30.06.2005 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

In den Folgejahren ist der finanzielle Bedarf für Verkehrssicherungsmaßnahmen erfahrungsgemäß gering anzusetzen, da über Pflegemaßnahmen wie z.B. Kronenpflege auch frühzeitig Gefahren erkannt und beseitigt werden können.
 

Bei den Pflegemaßnahmen ist davon auszugehen, dass in den ersten beiden Jahren nach Rechtskraft der Verordnung an ca. 50 % der Bäume Kronenpflege durchzuführen ist, um den Pflegerückstand aufzuholen. In den Folgejahren reduziert sich der Aufwand auf durchschnittlich 10 % des Bestandes.

 

Daraus ergibt sich folgende Kostenschätzung:

 

2006 und 2007: 50 % von 95 Bäumen =  47,5  x  500,- €   = 23.750,-, also jeweils ca. 12.000,- €  pro Jahr. Bei einer Bezuschussung mit 50 % sind das jeweils 6.000,- an Eigenmitteln. Derzeit sind im aktuellen Haushaltsentwurf unter den Haushaltsstellen für Naturschutz/Landschaftspflege (Einnahmestelle: 1200 171 00 107, Ausgabestelle 1200 519 00108) nur 3.000,- € an Eigenmitteln eingeplant. Die Mehrausgaben in Höhe von 3000,- € /Jahr können durch Umschichtung aus anderen Haushaltsstellen  gedeckt werden, und zwar konkret durch Reduzierung der Ausgaben für die Umsetzung des Landschaftsplanes und Einplanung von Eigenmitteln aus der Haushaltsstelle Gefahrenabwehr, da diese in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft wurden.

 

 

Ab 2008 reduziert sich der Pflegeaufwand auf 10% der Bäume, d.h.:

10 x 500,-€ = 5.000,- € jährlich, also 2.500,- € an Eigenmitteln. Umschichtungen sind dann nicht mehr erforderlich.

Weiterer Verfahrensablauf:

 

Nach Ratsbeschluss erfolgt die Offenlage des Verordnungsentwurfes und die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Obwohl nicht vorgeschrieben, werden die betroffenen Grundstückseigentümer, die bereits im Rahmen von Vermessungsarbeiten auf die geplante Unterschutzstellung hingewiesen worden sind, nochmals schriftlich über die geplante Unterschutzstellung informiert und auf die Möglichkeit hingewiesen, im Rahmen der Offenlage Anregungen oder Bedenken abzugeben.

 

Mit Bekanntgabe der Offenlage tritt eine Veränderungssperre in Kraft.

Die Offenlage ist für den Spätsommer/Herbst vorgesehen. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken werden dem Rat mit einer Stellungnahme der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Betroffenen werden über das Ergebnis informiert.

 

Sofern keine grundsätzlichen Änderungen am Verordnungsentwurf erforderlich sind, kann die Verordnung vom Rat beschlossen werden. Sie tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

X

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Neue Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

18.000

 EUR

 

 Sachkosten

56.000

 EUR

 

 Personalkosten

0

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

120017100107

0

6.000

6.000

3.000

3.000

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

120051900108

0

12.000

12.000

6.000

6.000

120051900300

20.000

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

20.000

6.000

6.000

3.000

3.000

 

 


 



4. Finanzierung

 

X

 Verwaltungshaushalt

 

 

X

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

120062000201

20.000

2.000

2.000

0

0

 

 

 

120051900300

0

1.000

1.000

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

20.000

3.000

3.000

0

0

 



 

 

 

X

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

120017100108

0

3.000

3.000

3.000

3.000

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

0

3.000

3.000

3.000

3.000

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

15.06.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.06.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.06.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.06.2005 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.06.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.06.2005 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.06.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.06.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.06.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen