Beschlussvorlage - 1024/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der Straße "Middendorfweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Martina Gripshöfer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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20.11.2013
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)
die Widmung der Straße
Middendorfweg
(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14, Flurstück 859)
Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.
Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Straße Middendorfweg wurde in dem genannten Bereich auf Grund des Erschließungsvertrages "Reh/Middendorfweg" ausgebaut.
Nach Übernahme durch die Stadt soll die Straße nunmehr förmlich gewidmet werden
Begründung
Die Herstellung der Straße Middendorfweg erfolgte auf Grund des Erschließungsvertrages "Reh/Middendorfweg".
Die Übernahme erfolgte am 01.01.2013.
Die Straße ist im Bebauungsplan Nr. 11/99 "Ortseingang Reh" als öffentliche Straße festgesetzt und soll nun nach § 6 Abs. 1 StrWG NW gewidmet werden.
Durch Eigentumsübergang der Straßenflächen auf die Stadt sind die Voraussetzungen zur Widmung gemäß § 6 Abs. 5 StrWG NW gegeben.
Durch die Widmung erhält die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 StrWG NW und es wird damit der Allgemeinheit der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.
Mit der Widmung obliegt die Straßenbaulast nach § 9 StrWG NW der Stadt Hagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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163,5 kB
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