Mitteilung - 1085/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die dargestellten Schnitt- und Rodungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gehölzpflanzungen. Strauchpflanzungen sollen zurückgeschnitten werden, um die Wüchsigkeit und Austriebsfähigkeit zu erhalten. Gänzlich entfernt werden sollen Sträucher zum einen dann, wenn sie zu nah an Wegen und Gehsteigen gepflanzt wurden, so dass ein ständiger Rückschnitt des Überhanges erforderlich ist. Zum anderen werden Sträucher und bis zu 1 m hoch wachsende Bodendecker entfernt, wenn Fassaden, Fensterfronten, Einsichten an Straßeneinmündungen oder Grundstückausfahrten nicht dauerhaft frei gehalten werden können. Diese Maßnahmen führen zu einer Reduzierung des jährlichen Pflegeaufwandes. Erstmalig werden in diesem Winter zusätzlich für die Abteilung WBH/1 Brückenbauwerke und Stützmauern von Bewuchs freigestellt.

 

Begründung

 

Der WBH beabsichtigt die jährlichen Schnitt– und Rodungsmaßnahmen auf Gehölzflächen in den Wintermonaten 2013/2014 durchzuführen. Die aus Sicht des WBH erforderlichen Maßnahmen sind nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes § 39 Abs.5 Nr.2 bis zum 1. März 2014 abzuschließen.

 

Die vorgeschlagenen Schnitt– und Rodungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gehölzpflanzungen. Die Maßnahmen führen zu einer Verbesserung des Sichtschutzes sowie Trenn – bzw. Gliederungsfunktionen der betroffenen Gehölzflächen.

 

Die v. g. Funktionen gehen verloren, wenn der Aufwuchs im Laufe der Zeit zu stark wird. Durch die dicht wachsenden Gehölze wird der vorhandenen Strauchschicht das Licht entzogen, so dass diese nach und nach verloren gehen. Mit dem Verlust der Strauch- und Krautschicht ist ein wesentlicher ökologischer Wertverlust verbunden. 

 

Im Zuge der vorgesehenen Schnitt- und Rodungsmaßnahmen müssen demzufolge auch Bäume mit geringem Stammumfang entfernt werden. Erhaltenswerte Großbäume, werden nur dann entfernt, wenn von ihnen offensichtlich Gefahren ausgehen werden (z.B. durch Zwieselbildungen). Hierzu wird der WBH den Bezirksvertretungen eine gesonderte Auflistung der betreffenden Gefahrenbäume zur Kenntnis geben.

 

Strauchpflanzungen sollen zurückgeschnitten werden, um die Wüchsigkeit und Austriebsfähigkeit zu erhalten. Gänzlich entfernt werden sollen Sträucher zum einen dann, wenn sie zu nah an den Wegen oder Gehsteigen gepflanzt wurden, so dass ein ständiger Rückschnitt des Überhanges erforderlich ist. Zum anderen werden Sträucher und bis zu 1 m hoch werdende Bodendecker entfernt, wenn Fassaden, Fensterfronten, Einsichten an Straßeneinmündungen oder Grundstücksausfahrten nicht dauerhaft frei gehalten werden können. Diese Maßnahmen führen zu einer Reduzierung des jährlichen Pflegeaufwandes. Bei allen von der GWH betreuten Objekten müssen vorab noch detaillierte Absprachen getroffen werden.

 

 

 

BV Mitte :

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die jedoch den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

  1. Stadtgarten
  2. Käthe-Kollwitz-Turnhalle
  3. Kinderspielplatz Klaraweg
  4. Am Jugendverkehrsgarten
  5. Ackerstraße/Eppenhauser Straße
  6. Theodor-Heuss-Gymnasium
  7. Walddorfstraße/Rissestraße
  8. Kinderspielplatz Haßleyer Straße
  9. Grundschule Boloh
  10. Stadthalle
  11. Straßenbegleitgrün Haßleyer Straße
  12. Ischelandpark
  13. Funckepark
  14. Post-SV-Sportplatz (Balfangzaun)

 

 

 

BV Eilpe/Dahl

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

  1. Dahl, Buchenhof 2
  2. Gesamtschule Eilpe (Feuerfluchttreppe)
  3. Otto-Densch-Halle
  4. Kurfürstenstraße
  5. Kinderspielplatz „Alter Weg“
  6. Hüttenbergstraße
  7. Eilper Kreuz
  8. Straßenbegleitgrün In der Welle
  9. Kita Franzstraße
  10. Kinderspielplatz Hüttenbergstraße
  11. Grundschule Volmetal

 

 

 

 

 

 

 

 

BV Haspe

 

  1. Ehemaliger Kinderspielplatz Markanastraße: Roden von Brombeeren und Sämlingen. Die Flächen werden anschließend eingesät.
  2. Grünanlage Kückelhausen: Um einen Stromkasten herum sollen einige Sträucher entfernt werden.
  3. Kindergarten Martinstraße: Hier sollen einige dornige Gehölze entfernt werden, so dass die Pflanzungen besser einsehbar sind. Ebenso soll der Einfahrtsbereich zum Parkplatz etwas freigestellt werden.

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

  1.   Grünanlage Im Zipp (Teilbereiche)
  2.   Ennepepark (Teilbereiche)
  3.   Grünzug Industriestraße (Teilbereiche)
  4.   Konrad-Adenauer-Ring
  5.   Grünanlage Kückelhausen
  6.   Parkplatz Kurt-Schumacher-Ring
  7. Kinderspielplatz Rönselstraße
  8. Straßenbegleitgrün Grundschötteler Straße
  9. Regenrückhaltebecken Roderberg

 

 

BV Nord

 

  1. Kindergarten Eschenweg: Hier sollen entlang des Grenzzaunes einige Sträucher entfernt werden, damit die Pflanzung besser einzusehen ist.
  2. Kampfbahn Boelerheide: Hier sollen auf Grund einer Anwohnerbeschwerde entlang eines Ballfangzaunes am Hartplatz einige Sträucher gerodet werden. Die Fläche wird anschließend eingesät.
  3. Ketteler Straße/Böckler Straße: Hier sollen entlang der Garagenzeile und zum zweiten Siepen hin einige Sträucher gerodet werden.
  4. Straßenbegleitgrün Fleyer Bach: Hier sollen entlang einer Garagenzeile einige Sträucher gerodet werden.
  5. Helfer Siepen: Hier sollen entlang der Häuser der Lasallestraße einige Sträucher gerodet werden um die Fassadenberührungen auszuschließen.
  6. Kinderspielplatz Poststraße  Hier wird durch entfernen einiger Sträucher die Grenz zu den Anwohnern freigestellt. Die Fläche wird anschließend eingesät.
  7. Weidekampstraße: Hier wird der Mittelstreifen in Zusammenarbeit mit der Verkehrssicherung ausgelichtet.
  8. Eschenweg/ Auf dem Kuhl: Hier wird der Grenzbereich zu einem privaten Anlieger freigestellt.
  9. Ehrenmal Lönsweg: An der Seite zum Spielplatz sollen einige Sträucher gerodet werden. Die Fläche wird anschließend eingesät.

 

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die jedoch den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

  1. Borgenfeldstraße (Lärmschutzwall Industrieseite)
  2. Weststraße
  3. Gemeindezentrum Helfe (angrenzende Bereiche)
  4. Kinderspielplatz Dortmunder Straße
  5. Kinderspielplatz Im Stell
  6. Heigarenweg
  7. Eschenweg/Auf dem Kuhl
  8. Baurothstraße
  9. Hameckepark (Bereich Tennis- und Bolzplätze)
  10. Helfer Siepen I (Weiden)
  11. Helfer Siepen II (Weiden)
  12. Brandenburger Straße
  13. Heinrich-Heine-Realschule

 

 

 

BV Hohenlimburg :

 

1.   Henkhauser Straße/ Am Berge: Rodung einzelner Sträucher zur Freistellung der Grenzen zu den privaten Anliegern

2.   Unbebautes Grundstück Berchumerstraße: Hier soll  evtl. eine Hecke entfernt werden, die entlang des Gehweges steht. Eine Abstimmung mit der GWH und dem Anlieger erfolgt noch.

3.   Kinderspielplatz Mozartstraße: Hier sollen einige Sträucher zur Straße hin gerodet werden. Die Flächen werden anschließend eingesät.

4.   Unbebautes Grundstück Oststraße/Ahmer Weg 44: Hier soll  evtl. eine Hecke entfernt werden. Eine Abstimmung mit der GWH  erfolgt noch.

5.   Unbebautes Grundstück Alter Henkhauser Weg: Hier soll  evtl. eine Hecke entfernt werden, die entlang des Grundstücksgrenze zu einem privaten Anlieger steht. Eine Abstimmung mit der GWH und dem Anlieger erfolgt noch.

6.   Rohrstraße : Hier sollen einige Brombeersträucher gerodet werden. Die Fläche soll anschließend eingesät werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

7.         Grünanlage und Kinderspielplatz Wesselbach

8.         Neuer Schloßweg

9.         Kita Wilhelmstraße

10.              Grünanlage auf dem Dümpel

11.              Kinderspielplatz Times Busch

12.              Grünanlage Im Ölm

13.              Im Weinhof

14.              Kinderspielplatz Ostfalenweg

15.              Kinderspielplatz Elseyer Straße

16.              Ehrenmal Holthausen

17.              Kinderspielplatz Wiesenstraße/Trappenweg

18.              Lennepark

19.              Grünanlage Wiedenhof/Heidestraße

20.              Gymnasium Wiesenstraße

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

 

Thomas Groth

Beigeordneter Vorstandsbereich 5

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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20.11.2013 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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27.11.2013 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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04.12.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte

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04.12.2013 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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04.12.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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05.12.2013 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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05.12.2013 - Umweltausschuss