Beschlussvorlage - 1029/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der

 

  Breisacher Straße von Wendehammer bis Wormser Straße Nr.10

(die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Hagen, Flur 13, Flurstücke 646, 644, 738, 642, 737 teilweise)

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Breisacher Straße wurde in dem genannten Bereich auf Grund des Erschließungsvertrages "Breisacher Straße" ausgebaut.

Nach Übernahme durch die Stadt soll die Straße nunmehr förmlich gewidmet werden.

 

 

Begründung

 

Die Herstellung der Breisacher Straße von Wendehammer bis Wormser Straße Nr. 10 erfolgte auf Grund des Erschließungsvertrages "Breisacher Straße".

Die Übernahme erfolgte am 01.04.2013.

Durch Eigentumsübergang der Straßenflächen auf die Stadt sind die Voraussetzungen zur Widmung gemäß § 6 Abs. 5 StrWG NW gegeben.

Durch die Widmung erhält die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 StrWG NW und es wird damit der Allgemeinheit der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.

Mit der Widmung obliegt die Straßenbaulast nach § 9 StrWG NW der Stadt Hagen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Thomas Grothe

 

(Beigeordneter Vorstandsbereich 5)

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.11.2013 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen