Beschlussvorlage - 1016/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der Schulsozialarbeit an Grundschulen im Rahmen des Konzeptes "Frühe Hilfen und präventive Angebote"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; FB20 - Finanzen und Controlling; FB48 - Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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10.12.2013
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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11.12.2013
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Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt an den genannten Standorten die Schulsozialarbeit, zunächst bis einschließlich 2016, fortzuführen.
2. Die vorgeschlagenen Trägerschaften werden beschlossen.
3. Mögliche künftige Landes oder Bundesförderungen für Schulsozialarbeit werden für die Berücksichtigungen weiterer Schulen genutzt und den Ausschüssen zur Beschlussfassung vorgelegt.
4. Der Beschluss wird zum 01.01.2014 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss haben in ihren letzten Sitzungen die Verwaltung beauftragt, das in der Vorlage 0894/ 2013 vorgestellte Konzept sowie die Schulstandorte mit den Schulen und den freien Trägern abzustimmen.
Nachfolgend genannte Schulstandorte werden für die Fortführung der Schulsozialarbeit vorgeschlagen:
1. Grundschule Emil Schumacher
2. Grundschule Erwin Hegemann
3. Grundschule Henry van de Velde
4. Grundschule Im Kley, mit Teilstandort Reh.
Die finanziellen Mittel stehen hierfür im Haushaltsplan 2014 im Rahmen der Frühen Hilfen zur Verfügung und sind bis 2016 eingeplant.
Schulsozialarbeit kann an zusätzlich weiteren Schulen fortgesetzt werden, wenn eine Finanzierung aus Bundes- oder Landesmitteln erfolgt
Begründung
1. Auftragsgrundlage
Mit der Vorlage 0894/ 2013 wurden dem Schulausschuss und dem Jugendhilfeausschuss auftragsgemäß Überlegungen zur Fortführung eines kleinen Anteils der bisherigen Schulsozialarbeit im Rahmen des Konzeptes Frühe Hilfen und präventive Angebote vorgestellt.
Die Ausschüsse haben diesen Konzeptüberlegungen zugestimmt und die Abstimmung der Umsetzung, im Rahmen der bis 2016 veranschlagten Haushaltsmittel, beauftragt.
Zu den grundsätzlichen Konzeptüberlegungen wird auf die Vorlage 0894/ 2013 verwiesen.
2. Auswahl der Schulstandorte
In Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und der Schulaufsicht werden unter Berücksichtigung der Faktoren
- SGB II - Bezug
- BuT - Statistik
- Einschätzung der Schulaufsicht
- Programmgebiet soziale Stadt
- Fallzahlen der Erziehungshilfe, sowie der sozialräumlichen Verteilung werden
nachfolgende Grundschulstandorte vorgeschlagen:
1. Grundschule Emil Schumacher
2. Grundschule Erwin Hegemann
3. Grundschule Henry van de Velde
4. Grundschule Im Kley, mit Teilstandort Reh.
Diese Auswahl erfolgt auf Grund der vorhandenen finanziellen Restriktion.
Eine Fortführung an allen bisherigen Standorten wäre aus fachlicher Sicht zu befürworten.
Aus diesem Grund sollte eine Ausweitung erfolgen, sobald Landes oder Bundesmittel hierfür akquiriert werden können.
Weiterhin wird mit den jeweiligen Trägern und den Schulen erprobt, ob eine anteilige Mitbetreuung der Grundschulen Janusc-Korczak (durch GS Emil-Schumacher), Grundschule Funckepark (durch GS Erwin-Hegemann) und Grundschule Goldberg
(durch GS Henry-van-de-Velde) erfolgreich zu gestalten ist.
3. Trägerauswahl
Das bisherige Verhältnis freie Träger/ kommunale Trägerschaft wird beibehalten. Mit den in Frage kommenden Trägern wurden Gespräche auf Leitungsebene geführt, eine Sitzung der AG 5, Jugendhilfe und Schule, hat noch nicht stattgefunden.
Auf Grund der Gespräche ist jedoch mit den Trägern Einvernehmen erzielt worden.
Die Grundschule Im Kley soll künftig durch den Caritasverband, die Grundschule Erwin-Hegemann durch die Evangelische Jugend betreut werden.
Durch die Stadt Hagen sollen, wie bisher, die Grundschule Henry-van-de-Velde und die Grundschule Emil-Schumacher betreut werden.
4.Finanzen
Die Mittel stehen für das Konzept Frühe Hilfen bis einschließlich 2016 zur Verfügung.
Pro Träger und Standort entstehen jährlich (einschließlich der Kosten für den Arbeitsplatz sowie Sachmittel / Projektmittel von 2.500 ) Aufwendungen in Höhe von 34.050 .
Die Personalkosten werden zu Lasten des Projektes gebucht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.30 | Bezeichnung: | Sonst. Leistungen z. Förd. junger Menschen |
Teilplan: | 1.36.20 | Bezeichnung: | Jugendarbeit |
Produkt: | 1.36.30.08 | Bezeichnung: | Kinderschutz |
Kostenstelle: | 230499 | Bezeichnung: | MA Schulsozialarbeit |
| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| | | | |
Aufwand (+) | 531800 | 0 | 68.100 | 68.100 | 68.100 |
Aufwand (+) | 501950 | 0 | 5.000 | 5.000 | 5.000 |
Aufwand (+) | 501200 | 0 | 63.100 | 63.100 | 63.100 |
Eigenanteil |
| 0 | 136.200 | 136.200 | 136.200 |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
2 * 0,5 | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | SuE 11 | sind befristet bis: | 31.12.2016 | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | Dr. Schmidt Erster Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
