Beschlussvorlage - 0821/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Entwurf des im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplans Nr. 6/11 (630) Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße (Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB) und beauftragt die Verwaltung, diesen Bebauungsplanentwurf nebst der Begründung vom 30.09.2013 öffentlich auszulegen.

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst die Lange Straße und die anliegenden Häuser ab der Einmündung der Sternstraße (ab Lange Straße 21) bis zur Pelmkestraße 17 (Eckhaus). Außerdem umfasst es die Häuser um den Wilhelmplatz sowie die Häuser ab Bismarckstraße 15 und 20 bis Bismarckstraße 21 und 32. Im Geltungsbereich liegen auch die ersten Häuser der anschließenden Nebenstraßen. Das sind:

 

?         Sternstraße Nr. 1 und 3

?         Mauerstraße Nr. 1 und 2

?         Kottmannstraße Nr. 4 und 5

?         Moltkestraße bis Haus Nr. 9

?         Roonstraße Nr. 2, 3, 4 und 6

?         Bleichstraße bis Haus Nr. 4

?         Bachstraße Nr. 20 bis 25

?         Grummertstraße Nr. 2, 4, 6 und 8

?         Pelmkestraße 19

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 1000 eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Satzungsbeschluss soll im ersten Quartal 2014 erfolgen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zur Sicherung der Versorgungsfunktion des Wehringhauser Stadtteilzentrums sollen Vergnügungsstätten generell durch diesen Bebauungsplan ausgeschlossen werden.

 

 

Begründung

 

Am 06.10.2011 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/11 (630) Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße beschlossen.

 

Anlass ist die Bestrebung zur Eröffnung von Spielhallen in einem aus städtebaulichen Gründen ungeeigneten Bereich.

 

Im 2009 beschlossenen Einzelhandelskonzept wird das Stadtteilzentrum von Wehringhausen als „Zentraler Versorgungsbereich“ im Sinne des § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch bezeichnet. Diesbezüglich wird als Entwicklungsziel und Handlungsempfehlung folgendes formuliert: „Künftige städtebauliche einzelhandelsrelevante Entwicklungen sind auf die Sicherung der Versorgungsfunktion des Zentrums in Wehringhausen auszurichten.“

 

Das Plangebiet geht über die Abgrenzung des „Stadtteilzentrums Wehringhausen“ hinaus. Dabei wird zum einen die gesamte im Flächennutzungsplan in diesem Bereich dargestellte gemischte Baufläche einbezogen, zum anderen werden zusätzlich Wohnbauflächen einbezogen, in welchen Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote bestehen oder die sich in der Nähe von sozialen und kirchlichen Einrichtungen befinden (Pelmkestraße / Grummertstraße).

 

Auch das bereits 2008 beschlossene „Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Wehringhausen in Hagen“ bezeichnet die Auswirkung, die durch die Ansiedlung von Spielhallen einhergeht, als kontraproduktiv zu den Bestrebungen, die  Entwicklung dieses Stadtteils zu einem positiven Image zu lenken.

 

Das 2011 beschlossene Vergnügungsstättenkonzept empfiehlt, Vergnügungsstätten generell im Zentralen Versorgungsbereich bzw. Stadtteilzentrum Wehringhausen auszuschließen.

 

Der als „Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße“ bezeichnete Geltungsbereich des Bebauungsplanes dehnt den Ausschlussbereich für Vergnügungsstätten bis zur Pelmkestraße aus.

 

 

Verfahrensablauf

 

Mit Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat der Rat der Stadt Hagen beschlossen, auf eine frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung) und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu verzichten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der anstehenden öffentlichen Auslegung wird als ausreichend erachtet.

 

Nach der Auslegung kann der Satzungsbeschluss voraussichtlich im ersten Quartal 2014 erfolgen.

 

Folgende Anlagen zur Begründung können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS und als Druckfassung in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:

 

?         Junker und Kruse, Dortmund,
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hagen 2009
 

?         Planersocietät, Dortmund
Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Hagen 2011

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Dehm

gez. Grothe

(Oberbürgermeister)

(Technischer Beigeordneter)

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.11.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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12.11.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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14.11.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen