Beschlussvorlage - 0811/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren Nr. 2/80 (368) Tücking hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.11.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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07.11.2013
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.11.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.11.2013
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 28.02.1980 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/80 (368) Tücking.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet verläuft in etwa entlang der Rudolfstraße, weiter nördlich der Bebauung Tückingschulstraße bis zur Detmolder Straße, dann entlang der Bauung Tückinger Hang und schließlich den nördlich des Klaraweges befindlichen Weges folgend bis zur Margaretenstraße.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in dem Lageplan, der im Sitzungssaal aushängt, dargestellt. Der Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Ratsbeschlusses ist das Verfahren abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Für den Bereich südlich der Tückingschulstraße in dem Abschnitt zwischen Tückinger Hang und Rudolfstraße gilt der Bebauungsplan Nr. 20/61 (032) Auf dem Tücking 1. Nachtrag, der seit dem 18.02.1971 rechtsverbindlich ist. Am 28.02.1980 fasste der Rat den Beschluss, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Nr. 2/80 (368) Tücking aufzustellen.
Dieser Plan sollte den B-Plan Nr. 20/61 1. Nachtrag ersetzen, damit die Festsetzungen der bis dahin nicht ausgebauten inneren Erschließungsstraßen (z. B. Tückinger Höhe) aufgehoben und mit geringeren Straßenbreiten festgesetzt werden.
Zweites Planungsziel für das B-Planverfahren Nr. 2/80 war die Schaffung von Planungsrecht für das Gebiet nördlich der Tückingschulstraße. Bis dahin waren unter der Anwendung des § 34 Bundesbaugesetzes (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) entlang dieser Straße Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut worden. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 2/80 erstreckte sich über diesen straßennahen bebauten Bereich hinaus, damit dahinterliegende Flächen ebenfalls einer baulichen Nutzung zugeführt werden können.
Allerdings wurde in der ersten Hälfte der 80er Jahre die Satzung Tückingschulstraße aufgestellt, die am 21.01.1986 in Kraft getreten ist. Diese Satzung legt die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteils nördlich der Tückingschulstraße fest. Sie enthält keine weiteren Festsetzungen. Auf der Grundlage dieser Satzung konnte bisher und kann auch zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesteuert werden. Von daher erübrigt sich für dieses Gebiet die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/80.
Im Gebiet südlich der Tückingschulstraße ist die Bebauung der Grundstücke weitestgehend abgeschlossen. Die Erfahrungen mit der inneren Erschließung in diesem gewachsenen Gebiet haben gezeigt, dass die Dimensionierung der vorhandenen Straßenflächen für den anfallenden Verkehr ausreicht. Weil keine baulichen Entwicklungsperspektiven mehr bestehen, ist nicht beabsichtigt, die Straßen unter der Hinzunahme von Teilen der angrenzenden privaten Grundstücke zu verbreitern.
Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/80 (368) Tücking für die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht notwendig ist. Das Verfahren soll deshalb eingestellt werden.
Anlage:
Aktueller Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich des einzustellenden Bebauungsplanes
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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730,6 kB
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