Mitteilung - 1032/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung: Gemeinsames Lernen in den Hagener Schulen - Aktueller Sachstand zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 und Ausblick ab dem Schuljahr 2014/2015 nach Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.11.2013
|
Sachverhalt
Anlass der Mitteilung
In der Sitzung des Schulausschusses vom 08.10.2013 hatte sich Herr. Dr. Fink danach erkundigt, was sich nach der letzten Vorlage zur Inklusion in den Hagener Schulen getan habe. Es wurden nähere Angaben zu Lerngruppen und Lehrerbemessung für das Schuljahr 2013/2014 sowie eine Prognose für das Schuljahr 2014/2015 gewünscht.
Aktuelle Situation im Schuljahr 2013/2014
(bis zur Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes)
Orte der sonderpädagogischen Förderung
Gemäß § 1 II der Verordnung über die sonderpädagogischer Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke in der zurzeit gültigen Fassung (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung AO-SF) sind Orte der sonderpädagogischen Förderung:
1. Allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen),
2. Förderschulen,
3. Sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs
4. Schulen für Kranke
Für die in der vorgenannten Verordnung festgelegten Förderschwerpunkte gibt es in Hagen für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung entsprechende Förderschulen vor Ort. Außer-halb von Hagen stehen zur Verfügung die Förderschule Oberlin in Volmarstein in der Trägerschaft der Evangelischen Stiftung Volmarstein (Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung), die LWL-Schule am Leithenhaus in Bochum (Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation), die LWL-Schule Martin-Bartels in Dortmund (Förderschwerpunkt Sehen).
Neben dem Förderschulangebot vor Ort bzw. außerhalb von Hagen hat die Schul-aufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers in der Primarstufe an Grundschulen Gemeinsamen Unterricht eingerichtet, sowohl im zielgleichen wie auch im zieldifferenten Unterricht. Die Fortführung des Gemeinsamen Unterrichts (zielgleich) in der Sekundarstufe I ist prinzipiell an allen Schulformen möglich. Zur Umsetzung des zieldifferenten Unterrichts in der Sekundarstufe I (Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung) hat die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers Integrative Lerngruppen eingerichtet.
Gemeinsamer Unterricht (zielgleich und zieldifferent) in der Primarstufe
Gemeinsamer Unterricht wurde in unterschiedlichem Umfang an nahezu allen Grundschulen eingerichtet. Die aktuelle Situation in den Jahrgangsstufen der Grundschulen kann der Tabelle (Anlage 1) entnommen werden. Danach nehmen 225 Schülerinnen und Schüler am Gemeinsamen Unterricht teil, die meisten in den Förderschwerpunkten Lernen (49,3%), Sprache (26,2%) und Emotionale und soziale Entwicklung (16,4%).
Gemeinsamer Unterricht (zielgleich) in der Sekundarstufe I
Gemeinsamer Unterricht wurde, in geringerem Umfang als in der Primarstufe, auch in allen anderen Schulformen eingerichtet. Die aktuelle Situation in den Jahrgangsstufen der Schulen der Sekundarstufe I kann der Tabelle (Anlage 2) entnommen werden. Danach nehmen 48 Schülerinnen und Schüler am Gemeinsamen Unterricht teil, die meisten in den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung (45,8%) und Sprache (29,2%).
Integrative Lerngruppen (zieldifferent) in der Sekundarstufe I
Neben den Hauptschulen wurden Integrative Lerngruppen mittlerweile auch an den anderen Schulformen eingerichtet. Die aktuelle Situation in den Jahrgangsstufen der Schulen der Sekundarstufe I kann der Tabelle (Anlage 3) entnommen werden. Danach nehmen 79 Schülerinnen und Schüler an Integrativen Lerngruppen teil, die meisten davon, aus der Vergangenheit heraus begründet, noch an der Hauptschule (70,9%).
Lehrerbemessung
Hierbei handelt es sich um eine schulfachliche Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde. Die Ressourcen an Lehrerstunden orientieren sich an den Grundbedarfen des jeweiligen Förderschwerpunkts der Schülerin bzw. des Schülers und werden entsprechend der Vorgaben umgesetzt. Mehrbedarfe verankern sich in den Integrativen Lerngruppen.
Entwicklung ab dem Schuljahr 2014/2015
9. Schulrechtsänderungsgesetz
Die Entwicklung wird geprägt werden durch die Änderungen, die sich aus dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes ergeben, das am 16.10.2013 im Landtag beschlossen wurde und zum 01.08.2014 in Kraft treten soll.
Danach fördert die Schule die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhalbe und selbständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.
Wesentliche Änderungen sind:
? Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und die Förderschwerpunkte nur noch auf Antrag der Eltern;
? bei einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung begründeter Vorschlag der Schulaufsichtsbehörde an die Eltern mit Zustimmung des Schulträgers mit mindestens einer allgemeinen Schule, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist;
? Antragsmöglichkeit der allgemeinen Schule nur in Ausnahmefällen:
? Schülerin oder Schüler kann nicht zielgleich unterrichtet werden, bei vermutetem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen allerdings frühestens im dritten Schulbesuchsjahr der Schuleingangsphase, ausgeschlossen nach dem Ende der Klasse 6;
? bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung mit einer einhergehenden Selbst- oder Fremdgefährdung;
? allgemeine Schule regelmäßig Ort der sonderpädagogischen Förderung, Wegfall Gemeinsamer Unterricht und Integrative Lerngruppe, Wahlrecht der Eltern zur Förderschule;
? Unterricht als Gemeinsames Lernen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischem Unterstützung im Klassenverband oder in der Lerngruppe;
? Abweichung von der Wahl der Eltern durch die Schulaufsichtsbehörde in besonderen Ausnahmefällen, wenn die personellen und sächlichen Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht erfüllt sind und auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können;
? Einrichtung von Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinen Schule durch die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers, es sei denn, die Schule ist dafür personell und sächlich nicht ausgestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet werden.
Die Umsetzung soll beginnend mit dem Schuljahr 2014/15 mit den Klassen 1 und 5 und danach sukzessive jahrgangsweise erfolgen.
Möglichkeiten des Schulträgers mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde:
? Bestimmung von allgemeinen Schulen als Schwerpunktschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung und mindestens einen weiteren Förderschwerpunkt;
? Auflösung der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, auch wenn sie die Mindestschülerzahl erreichen, soweit gewährleistet ist, dass allein die allgemeine Schule Ort der sonderpädagogischen Förderung ist;
? Auflösung einer oder mehrerer Förderschulen mit den zuvor genannten Förderschwerpunkten zugunsten eines inklusiven Schulangebots;
? Einrichtung eines schulischen Lernortes für Schülerinnen und Schüler mit einem besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung als Teil einer allgemeinen Schule oder als Förderschule, wo diese befristet mit Ziel unterrichtet und erzogen werden, sie auf die baldige Rückkehr in den Unterricht ihrer allgemeinen Schule vorzubereiten deren Schülerinnen und Schüler sie bleiben.
Auswirkungen auf Hagen
Auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, die sich aus dem 9. Schulrechtsänderungsgesetzergeben, wird es in den nächsten Jahren zu deutlichen Veränderungen in den Hagener Schullandschaft kommen. Dieser Prozess wird aber sukzessive und über Jahre erfolgen. Dabei bleiben die bisherigen Strukturen des Gemeinsamen Lernens (Gemeinsamer Unterricht, Integrativen Lerngruppen) auslaufend bestehen, bis die Schülerinnen und Schüler ihre Abschlüsse erworben haben.
Im Bereich der zieldifferenten Förderung wurde im Bereich des Förderschwerpunktes Lernen in der jüngsten Vergangenheit den Elternwünschen auf Gemeinsames Lernen weitestgehend Rechnung getragen. Der Besuch der entsprechenden Förderschule erfolgte in der Regel auf Wunsch oder im Einvernehmen mit den Eltern. Diese Aussage korrespondiert auch mit dem erkennbaren Rückgang der Schülerzahlen bei den Förderschulen. Hier wird es in absehbarer Zeit zu einer Konzentration auf zwei statt vier Schulen kommen. Der Rat hat am 11.7.2013 bereits die auslaufende Schließung der Förderschule August-Hermann-Francke beschlossen. Es ist absehbar, dass der Fortbestand der Förderschule Pestalozzi ab dem Schuljahr 2014/15 als eigenständiges System aufgrund der Schülerzahlen nicht mehr möglich sein wird. Ob mittelfristig noch stärker Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen die allgemeine Schule besuchen werden, bleibt abzuwarten.
Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist in der bisherigen Struktur des Gemeinsamen Lernens nur minimal vertreten (sechs Schülerinnen und Schüler). Der Besuch der entsprechenden Förderschule erfolgt auch hier durchweg auf Wunsch oder im Einvernehmen mit den Eltern, so dass ein Konfliktpotential mit den Eltern so gut wie nicht vorhanden ist. Die Schülerzahlen der Förderschule Gustav-Heinemann-Schule sind stabil, zumindest ein Indiz, dass die Schule von den Eltern angenommen wird. Ob die zukünftige pflichtige Benennung mindestens einer allgemeinen Schule mit einem Angebot zum Gemeinsamen Lernen dazu führen wird, dass diese in einem wesentlich stärkerem Maße als bisher als Ort der sonderpädagogischen Förderung gewählt wird, bleibt abzuwarten.
Im Bereich der zielgleichen Förderung können die zuvor gemachten Aussagen prinzipiell auf die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation sowie Körperliche und motorische Entwicklung übertragen werden (21 Schülerinnen und Schüler). Hier wird es für die weitere Entwicklung aus Sicht des Schulträgers, auch vor dem Hintergrund der laufenden Schulentwicklungsplanung darauf ankommen, allgemeine Schulen als Schwerpunktschulen zu definieren, an denen Schülerinnen und Schülern mit den vorgenannten Förderschwerpunkten Angebote zum Gemeinsamen Lernen gemacht werden können, und zwar in allen Schulstufen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Hinblick auf die Schulgebäude gewisse Anforderung an Einrichtung und Ausstattung zu stellen sind.
Im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung sind die Schülerzahlen der Förderschule Wilhelm-Busch-Schule momentan stabil. Obwohl die allgemeine Schule zukünftig regelmäßiger Ort der sonderpädagogischen Förderung ist, wird es weiterhin eine deutlich erkennbare Gruppe von Schülerinnen und Schülern geben, die einen besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben. Von daher wird der Bedarf an Einrichtung besonderer schulischer Lernorte gegeben sein.
Im Förderschwerpunkt Sprache sind die Schülerzahlen der Förderschule Erich-Kästner (nur Primarstufe!) leicht rückläufig, aber noch gut über der Mindestschüler-zahl von 55 Schülerinnen und Schülern. In der Vergangenheit war festzustellen, dass in diesem Förderschwerpunkt gerade die Förderschule von den Eltern aufgrund des therapieimmanenten Unterrichts gezielt gewünscht wurde. Sollte sich dieses Wahlverhalten fortsetzen, könnte sich hieraus durchaus ein Bedarf an einem Fortbestand ergeben.
Die Verwaltung wird möglichst zeitnah Vorschläge zur Benennung von Schwerpunktschulen und zur Zukunft der Förderschule Pestalozzi machen.
