Beschlussvorlage - 0818/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat nimmt das Integrierte Klimaschutzkonzept Hagen als wichtigen Teil der städtischen Gesamtaktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Bildung und wirtschaftlichen Entwicklung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes und dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems, sofern die finanziellen und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten dafür geschaffen werden können.
  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in einem ersten Schritt, das Klimaschutz-Maßnahmenprogramm in den kommenden 3 Jahren mit Hilfe von geförderten Personalressourcen umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Verwaltung hat einen Gutachter beauftragt, die aktuellen Klimaschutzkonzeptionen der Stadt Hagen auf Basis bestehender Beschlüsse und Maßnahmenprogramme (s. Drucksachen-Nr. 0238/2007; 0574/2011; 0969/2012) systematisch zusammenzufassen und unter den Aspekten CO2-Bilanzierung, Emissionsminderungspotentiale und Akteursbeteiligung zu bewerten und zu einem integrierten Klimaschutzkonzept zusammenzufassen. Die Klimaschutzkonzeptionen sind eine aktuelle Entscheidungsgrundlage für die Stadt Hagen hinsichtlich ihrer zukünftigen lokalspezifischen Klimaschutzaktivitäten. Das komplette Handlungsprogramm ist dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlage).

 

Aus Sicht der Gutachter fehlen der Stadt Hagen z. T. noch entscheidende Ressourcen, um die bundespolitischen Klimaschutzziele und die Zielvorgaben des Klimaschutzgesetzes NRW (Verabschiedung am 23. Januar 2013) zu erfüllen. Der Gutachter empfiehlt der Stadt Hagen deshalb, im Zuge einer erweiterten Akteursbeteiligung die CO2-Einsparungspotentiale mit Unterstützung eines mit BMU-Mitteln für 3 Jahre geförderten Klimaschutzmanagers zu erschließen.

 

 

 

Begründung

 

Mit Hilfe des integrierten Klimaschutzkonzeptes wird die Stadt Hagen in die Lage versetzt, vorhandene Einzelaktivitäten im Bereich Energie und Klimaschutz zu bündeln und die lokalen Akteure zusammenzuführen.  Dadurch ergeben sich Synergieeffekte und neue Projektansätze zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung der CO2-Emissionen. Das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Hagen ist eine wichtige Grundlage der städtischen Gesamtaktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Bildung und wirtschaftlichen Entwicklung. Durch die Umsetzung des Konzeptes wird ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen geleistet.  Ziel der Klimaschutzkonzeptionen ist es, die vorhandenen Entscheidungsgrundlagen im Bereich des Klimaschutzes an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen und damit eine Handlungsbasis zu schaffen, mit der die Stadt Hagen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.  Hierbei sind auch die Ziele des Klimaschutzgesetzes NRW zu berücksichtigen, welche u.a. vorsehen

 

-          die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in NRW bis zum Jahr 2020 um mindestens 25% in Relation zum Basisjahr 1990

-          bis zum Jahr 2050 um mindestens 80% in Relation zum Basisjahr 1990

 

zu senken. Entsprechend den Vorgaben des BMU besteht das Klimaschutzkonzept der Stadt Hagen aus 6 Teilen:

 

  1. Gesamtstädtische CO2-Bilanz
  2. Sektorspezifische CO2-Minderungspotentiale
  3. Bisherige Akteursbeteiligung
  4. Maßnahmenprogramm mit Prioritäten
  5. Umsetzungskonzept für Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit
  6. Konzept für Fortschreibung und Erfolgsbilanzierung.

 

Das bestehende Maßnahmenprogramm der Stadt Hagen hat ein quantifiziertes Emissionsminderungspotential von 61.434 Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020. Da nicht alle Maßnahmen in ihrer CO2-Minderungswirkung beziffert werden konnten, ist der genannte Emissionsminderungswert als Minimalgrenze zu verstehen. Lt. Gutachten sind es vor allem die privaten Haushalte und das produzierende Gewerbe, die einen großen Beitrag zu den CO2-Emissionen leisten. Mit der Initiierung von Aktivitäten durch die Verbraucher können positive Effekte erzielt werden, die z.B. in den Bereichen

 

-          Senkung der Energiekosten in Betrieben und damit Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

-          der Kaufkraftstärkung bei den privaten Haushalten

-          der lokalen Wertschöpfung und damit des Gewerbesteueraufkommens

 

wichtige Beiträge für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung leisten. Aus Sicht der Gutachter ist die Stadt Hagen dazu in der Lage, Maßnahmen im Rahmen einer Initiative für den Klimaschutz umzusetzen. Dennoch hat sich bei der Sichtung der vorhandenen Unterlagen gezeigt, dass z. T. entscheidende Ressourcen noch fehlen bzw. die Stadt Hagen sich im Falle zentraler Erfolgsfaktoren noch entwickeln muss, um die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Vorrangig ist hier die Einrichtung eines effektiven Klimaschutzmanagements. Der Gutachter empfiehlt der Stadt Hagen deshalb, im Zuge einer erweiterten Akteursbeteiligung die CO2-Einsparungspotentiale mit Unterstützung eines externen Klimaschutzmanagers, der durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für 3 Jahre gefördert wird, zu erschließen.

 

Mit der organisatorischen und verwaltungsmäßigen Umsetzung des städtischen Maßnahmenprogramms ist seit Anfang April 2013 eine neue Mitarbeiterin im Umweltamt betraut. Zur Umsetzung der vom Rat beschlossenen Maßnahmeprioritäten in den u.a. Handlungsfeldern besteht nun die Möglichkeit, zusätzliche Potentiale durch die Nutzung von Fördermitteln des Bundes für die Beantragung von Klimaschutz-Teilkonzepten zur Umsetzung weiterer Maßnahmen sowie durch zusätzliches Fachpersonal seitens der Klimaschutzinitiative des Bundes für 3 Jahre zu beantragen:

 

-          Gebäude, Anlagen/Einrichtungen und Industrie

-          Verkehr

-          Lokale Stromerzeugung

-          Lokale Fernwärme/Fernkühlung, KWK

-          Raumplanung

-          Öffentliche Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen

-          Arbeit mit Bürgern und Interessengruppen.

 

Aufgabe des mit Hilfe von BMU-Mitteln geförderten Klimaschutzmanagers ist es, in den o.a. Handlungsfeldern die vom Rat beschlossenen Maßnahmenprioritäten  und Aktionen im Zuge einer erweiterten Akteursbeteiligung umzusetzen. Er nimmt somit als zentraler Ansprechpartner, Moderator und Projektinitiator die fachliche Begleitung, die Weiterentwicklung des städtischen Klimaschutzkonzeptes einschließlich der Erfolgskontrolle wahr. Auch die Qualifizierung der handelnden Personen vor Ort gehört zu seinen Aufgaben.

 

Das Bundesministerium für Umweltschutz (BMU) ist daran interessiert, auch finanzschwachen Kommunen in ihrer Klimaschutzarbeit zu unterstützen. Aus diesem Grund kann die Förderquote für Haushaltssicherungskommunen um 20% auf 85% erhöht werden. Die Finanzierung des Eigenanteils der Stadt Hagen wird aus den Mitteln für Klimaschutzmaßnahmen, welche von der Mark-E im Rahmen des KlimaFair-Förderprogramms der Stadt Hagen zur Verfügung stehen, sichergestellt.

 

Personalkosten:

Laut BMU ist das Fachpersonal nach TVöD (Entgeltgruppe E 12, Stufe 2) einzugruppieren. Die  Personalkosten für eine EG12-Stelle belaufen sich auf 52.681,50 € pro Jahr (Arbeitgeber-Brutto inkl. Zulagen + SV-Anteil; Stand August 2013). Bei einer Förderquote von 85% würde der Eigenanteil der Stadt Hagen, finanziert aus dem KlimaFair-Förderprogramm der Mark-E, demnach 7.902,22 € pro Jahr betragen.

 

Sachkosten

Keine (werden mit BMU-Mitteln finanziert).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5610

Bezeichnung:

Umweltschutzmaßnahmen

Produkt:

1.56.10.06

Bezeichnung:

Umweltplanung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414000

 

-44.779,28

-44.779,28

-44.779,28

Aufwand (+)

 

52.681,50

52.681,50

52.681,50

Eigenanteil

 

7.902,22

7.902,22

7.902,22

 

         Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

7.902,22

Zwischensumme

7.902,22

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

€ 7.902,22

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl) 1

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe 1

(Gruppe)

sind befristet bis:nach Ablauf von 3 Jahren

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Jörg Dehm Oberbürgermeister)

(Dr. Christian Schmidt,

Erster Beigeordneter)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.11.2013 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.     Der Rat nimmt das Integrierte Klimaschutzkonzept Hagen als wichtigen Teil der städtischen Gesamtaktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Bildung und wirtschaftlichen Entwicklung zustimmend zur Kenntnis.

2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes und dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems, sofern die finanziellen und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten dafür geschaffen werden können.

3.     Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Klimaschutz-Maßnahmenprogramm in den kommenden 3 Jahren mit Hilfe der Bundesförderung und des Klimafairförderprogramms von Enervie kostenneutral umzusetzen.

4.     Die Stelle ist befristet für 3 Jahre einzurichten.

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

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12.11.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.     Der Rat nimmt das Integrierte Klimaschutzkonzept Hagen als wichtigen Teil der städtischen Gesamtaktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Bildung und wirtschaftlichen Entwicklung zustimmend zur Kenntnis.

2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes und dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems, sofern die finanziellen und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten dafür geschaffen werden können.

3.     Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Klimaschutz-Maßnahmenprogramm in den kommenden 3 Jahren mit Hilfe der Bundesförderung und des Klimafairförderprogramms von Enervie kostenneutral umzusetzen.

4.     Die Stelle ist befristet für 3 Jahre einzurichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Erweitern

28.11.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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12.12.2013 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.     Der Rat nimmt das Integrierte Klimaschutzkonzept Hagen als wichtigen Teil der städtischen Gesamtaktivitäten zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Bildung und wirtschaftlichen Entwicklung zustimmend zur Kenntnis.

2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes und dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems, sofern die finanziellen und haushaltsrechtlichen Möglichkeiten dafür geschaffen werden können.

3.     Der Rat beauftragt die Verwaltung in einem ersten Schritt, das Klimaschutz-Maßnahmenprogramm in den kommenden 3 Jahren mit Hilfe der Bundesförderung und des Klimafairförderprogramms von ENERVIE kostenneutral umzusetzen.

4.     Die Stelle ist befristet für 3 Jahre einzurichten. Die Personaleinstellung erfolgt ebenfalls befristet für 3 Jahre.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen