Beschlussvorlage - 0989/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung Stephanstraße - Kleinbahnstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Andreas Henkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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07.11.2013
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Haspe beschließt, die Verkehrsfläche von der Haenelstraße, in südwestlicher Richtung abzweigend, mit
Stephanstraße
sowie die Verkehrsfläche zwischen Haenelstraße und Dammstraße gelegen, mit
Kleinbahnstraße
zu benennen.
Die Verkehrsflächen werden dem Schiedsamtsbezirk 9 zugeordnet.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach Ausbau und Umgestaltung der Verkehrsflächen im Bereich Voerder Str. / Eisenbahnunterführung regt das Fachamt an, aus Gründen der Rechtssicherheit, die Verkehrsflächen der Stephanstraße und der Kleinbahnstraße neu zu ordnen.
Begründung
Die Anbindung der Stephanstraße an die Haenelstraße ist durch umfangreiche Umbauarbeiten an der Kleinbahnstraße neu entstanden. Durch die durchgeführten Baumaßnahmen ist in der Örtlichkeit die alte Stephanstraße nur noch als Fußweg vorhanden. Das Fachamt schlägt daher vor, die verlegte Verkehrsfläche, von der Haenelstraße in südwestlicher Richtung abzweigend, im Lageplan gerastert dargestellt, nun mit Stephanstraße zu benennen.
Die Kleinbahnstraße ist in ihrer ursprünglichen Form am 19.8.1914 benannt worden.
Durch Umbaumaßnahmen an der Bahnunterführung ist die alte Kleinbahnstraße in dieser ursprünglichen Form, in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Um den Straßennamen Kleinbahnstraße zu erhalten, wird vom Fachamt vorgeschlagen die neu entstandene Verbindung zwischen Haenelstr. und Dammstr., im Lageplan gerastert dargestellt, mit Kleinbahnstraße zu benennen.
Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem die exakten Flächen (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) der zu benennenden Verkehrsflächen hervorgehen. Der als Anlage beigefügte Lageplan soll Bestandteil des zu fassenden Beschlusses werden.
Die Linienführung wird durch entsprechende Parzellierung gesichert.
Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,7 kB
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