Vorschlag zur Tagesordnung - 0743/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Optimierung des Ennepe-Fahrrad-Rundweges durch Einrichtung einer gesonderten Fahrradspur entlang der oberen Voerder Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Haspe
- Bearbeitung:
- Nicole Damaszek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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19.09.2013
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07.11.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Haspe beauftragt die Verwaltung die Einrichtung eines Schutzstreifens entlang der oberen Voerder Straße zu prüfen und die erforderlichen Kosten zu ermitteln.
Stehen Gelder für eine derartige Maßnahme zur Verfügung?
Wann könnte gegebenenfalls die Einrichtung erfolgen?
Die Bezirksvertretung Haspe bittet um einen entsprechenden Bericht bis zu ihrer nächsten Sitzung am 07.11.2013..
Sachverhalt
Begründung
Insbesondere am Wochenende ist der unter anderem entlang der Voerder Straße verlaufende Ennepe-Fahrrad-Rundweg stark frequentiert. Er ist Bestandteil des landesweiten Radverkehrsnetzes. Auf Ennepetaler Gebiet ist geplant, den Enneperundweg mit dem Einsatz erheblicher Mittel für den Zweiradverkehr attraktiver zu machen. Durch eine farblich gekennzeichnete unterbrochene (gestrichelte) Linie neben dem Gehweg der Voerder Straße kann auf einer Teilstrecke ein sicherer Fahrradweg bis zum Anschluss Fuß-/Radweg zur Hasper Talsperre (ehemalige Trasse der Linie 11 der Hagener Straßenbahn AG) entstehen. Die Stadt Hagen kann so mit einem relativ geringen Mitteleinsatz ebenfalls zu einer Optimierung auf Hasper Gebiet betragen.
Die Fahrbahn der oberen Voerder Straße eignet sich gut für die Einrichtung einer gestrichelten Fahrradspur (ggf. mit aufgemalten Fahrrad-Piktogrammen), da an dieser Strecke keine Parkflächen auf der Fahrbahn ausgewiesen sind.
Vorhandene Parkbuchten sind aus Sicht von Radwegeexperten kein Hinderungsgrund für die Einrichtung eines solchen Schutzstreifens. Der Schutzstreifen ist dahingegen eine optische Erinnerung an alle Verkehrsteilnehmen, dass Fahrräder die Fahrbahn nutzen.
Unter der Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksvertretung Haspe vom 21.11.2007 und der dann erfolgten Verwaltungsvorlage 0114/2008 sollte ein Radfahrstreifen auch mit dem Mindestmaß von 1,25 m berücksichtigt werden.
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Unterschrif

07.11.2013 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe vertagt diesen Tagesordnungspunkt bis zu ihrer nächsten Sitzung am 05.12.2013.