Beschlussvorlage - 1014/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenkonzeption zur "Inklusion in den Hagener Kindertageseinrichtungen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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13.11.2013
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Beschlussvorschlag
1. Die Rahmenkonzeption zur Inklusion in den Hagener Kindertageseinrichtungen wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der AG 3 nach § 78 SGB VIII Detailkonzepte zu den in der Rahmenkonzeption genannten Bausteinen zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorzulegen.
3. Eine erste Berichterstattung erfolgt im Sommer 2014.
Sachverhalt
Kurzfassung
Inklusion ist die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen und Lebenslagen für alle Menschen mit und ohne Behinderung so der Aktionsplan der Landesregierung NRW. Um eine wirkliche Chance für Inklusion in Kindertageseinrichtungen zu haben, ist ein schrittweiser, konzeptionell gestützter Umbau des Systems erforderlich. Entscheidend für die Entwicklung der vorliegenden Rahmenkonzeption ist daher gewesen, nicht das Ziel zu verändern oder gar zu schmälern, sondern vielmehr den Weg hin zu einer qualitativen inklusiven Kitalandschaft in Hagen zu beschreiben und die hierfür notwendigen Schritte aufzuzeigen. Diese Schritte sind im Folgenden detailliert weiterzubearbeiten und mit konkreten Finanzierungskonzepten zu hinterlegen.
Die Rahmenkonzeption wurde am 1.10.2013 von allen 33 Trägern der Hagener Kindertageseinrichtungen zustimmend zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung im Jugendhilfeausschuss legitimiert.
Das Landesjugendamt hat sich in einem Gespräch bezüglich der Rahmenkonzeption angeboten, den weiteren Prozess in Hagen zu begleiten.
Begründung
Inklusion ist die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen und Lebenslagen für alle Menschen mit und ohne Behinderung so der Aktionsplan der Landesregierung NRW.
In Bezug auf die Betreuung in Kindertageseinrichtungen haben im Jahr 2011 laut der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland auf Grundlage der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe rund 70.500 Kinder aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung Eingliederungshilfe gem. SGB VIII oder SGB XII in einer Kindertageseinrichtung oder in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten. Kinder, die beeinträchtigt sind und keine Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, sind dabei nicht berücksichtigt.
Die Landesregierung NRW sieht sich bei der Umsetzung der Inklusion im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder durch das erste KiBiz- Änderungsgesetz von 2011 auf einem guten Weg.
Mit dem 1. KiBiz- Änderungsgesetz wurde außerdem die Regelung in § 8 Satz 1 KiBiz geändert. Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Die bisherige Formulierung nach Möglichkeit wurde gestrichen. (Quelle: Aktionsplan der Landesregierung)
Entsprechend wirbt das Landesjugendamt Westfalen Lippe in seinen Veröffentlichungen zur Inklusion in Kindertageseinrichtungen damit, dass in Westfalen- Lippe bereits mehr als 90 Prozent aller Kinder mit Behinderung in Tageseinrichtungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung vom LWL gefördert werden. Damit ist ein zentraler Aspekt von Inklusion- der gleichberechtigte Zugang zu Kindertageseinrichtungen- umgesetzt.
Zur Steigerung der Betreuungsquote sollen auch die noch bestehenden 25 Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen bis 2015 in integrativ arbeitende Einrichtungen umgewandelt werden.
Eine Gesellschaft für Alle, so der Titel des Landesaktionsplanes ist zu unterstützen und man kann sich diesem Ziel auch im Bereich der Tagesbetreuung im Interesse der Kinder grundsätzlich nur anschließen. Die dahinterliegende Vorstellung Jede Kita kann den Bedarfen jedes Kindes sofort gerecht werden würde jedoch zu einer völligen Überforderung des bestehenden Systems führen. Der Weg zur Inklusion kann nur aus kleinen, auf einander aufbauenden Schritten bestehen.
Ein grundlegendes Hemmnis auf diesem Weg ist allerdings die Tatsache, dass die Umsetzung aller Maßnahmen zur Inklusion landesseitig unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel steht und bisher jegliche Konnexitätsrelevanz in Abrede gestellt wird.
Ein derart gravierender Systemwechsel ist jedoch nicht kostenneutral ohne Investitionen in bauliche Maßnahmen, Einrichtung und Ausstattung und Auswirkungen auf die Betriebskosten- zu realisieren.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass weiterhin das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (§ 5 Abs. 1 Satz 1 SBG VIII) ausschlaggebend für den Betreuungsort der Kinder ist, muss die Wahl der inklusiv betreuenden Einrichtung zur optimalen Förderung der Kinder, aber auch unter dem gesamtfiskalischen Aspekt, im Vorfeld durch einen Planungsprozess gestaltet werden.
Nach der Unterzeichnung der vom Landesjugendamt entwickelten Rahmenzielvereinbarung durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Hagen am 18.11.2010 wurde das Thema Inklusion zunächst in der AG 3 nach § 78 SGB VIII (Kindertagesbetreuung) besprochen. Es bestand Einigkeit zwischen allen Trägern der Hagener Kindertageseinrichtungen, dass für Hagen ein gemeinsames Konzept entwickelt werden muss.
Es folgten eine Bestandsaufnahme in den integrativ betreuenden Kindertageseinrichtungen und dem Heilpädagogischen Kindergarten und eine Bedarfsermittlung, an der alle im Bereich der Betreuung behinderter Kinder im Vorschulalter tätigen Fachstellen und Organisationen beteiligt waren. Zu beiden Planungsschritten liegen Dokumentationen vor, die bereits im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurden.
Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII wurde im Anschluss ein Arbeitskreis auf Leitungsebene der Träger mit dem Ziel der Entwicklung einer gesamtstädtischen Rahmenkonzeption für das Handlungsfeld Kindertagesbetreuung in Hagen gegründet.
Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt ein sehr umfassendes Ziel vor. Die am Prozess beteiligten Träger waren sich einig, dass dies nicht ohne Umgestaltungen und Mehraufwand umzusetzen ist. Um eine wirkliche Chance für Inklusion in Kindertageseinrichtungen zu haben, ist ein schrittweiser, konzeptionell gestützter Umbau des Systems notwendig. Von daher ist für die Entwicklung der Rahmenkonzeption entscheidend gewesen, nicht das Ziel zu verändern oder gar zu schmälern, sondern vielmehr den Weg hin zu einer qualitativen inklusiven Kitalandschaft in Hagen zu beschreiben und die hierfür notwendigen Schritte aufzuzeigen.
Die nun vorliegende Rahmenkonzeption stellt einen gelungenen Ausgangspunkt für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Sie ist zu verstehen als Beginn eines über die nächsten Jahre andauernden Entwicklungsprozesses, dessen Ziel die inklusive Kitalandschaft ist und sein muss.
Vor dem Hintergrund der besonderen Bedarfe behinderter Kinder und der damit einhergehenden Verantwortung für eine qualifizierte Förderung reicht es nicht aus einfach nur die Kinder auf die vorhandenen Einrichtungen zu verteilen, erforderlich ist vielmehr die Inklusion der Fachlichkeit in das bestehende Regelsystem.
Die in der Rahmenkonzeption dargestellten Bausteine
? Schrittweise Verlagerung der heilpädagogischen Gruppen auf verschiedene Standorte im Stadtgebiet zur wohnortnahen Versorgung von behinderten Kindern
? Neukonzipierung der Frühförderung
? Einrichtung eines heilpädagogischen Fachdienstes/ Clearingstelle
? Koordinierung des Gesamtprozesses
sollen im nächsten Schritt detailliert weiterbearbeitet und mit konkreten Finanzierungskonzepten hinterlegt werden.
Die Rahmenkonzeption wurde am 1.10.2013 von allen 33 Trägern der Hagener Kindertageseinrichtungen zustimmend zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung im Jugendhilfeausschuss legitimiert.
Das Landesjugendamt hat sich in einem Gespräch bezüglich der Rahmenkonzeption angeboten, den weiteren Prozess in Hagen zu begleiten.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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