Beschlussvorlage - 0437/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Seniorenresidenz auf dem Grundstück Thünenstraße 31 im Gebiet des V+E-Planes Nr. 21 KratzkopfEinvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 30 und 31 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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08.06.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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21.06.2005
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15.07.2005
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2005
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Sachverhalt
(Auf diesen Text klicken
und überschreiben: Hier bitte eine Kurzfassung zur Begründung/ zum Sachverhalt
eintragen (max. 1 Seite!). Bitte auch Seite 2 "Begründung"
bearbeiten. )
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf
Vorbescheid zum Neubau einer Seniorenresidenz mit 80 Wohn- und Pflegeplätzen
und den dazugehörigen ergänzenden Räumen auf dem Grundstück Thünenstraße 31,
mit folgenden Fragestellungen, vor:
·
Ist die beabsichtigte Nutzung planungsrechtlich im
WA-Gebiet des V+E-Planes zulässig?
·
Ist eine Befreiung für die geringfügige Überschreitung
des Baufeldes im Bereich der Verbindungshalle möglich?
Planungsrechtliche Situatuion:
Das o.g. Grundstück liegt im
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes
(V+E-Plan) Nr. 21 Kratzkopf mit der Festsetzung für diesen Bereich
–Allgemeines Wohngebiet-. Dieser Plan ist seit dem 11.9.99 rechtsverbindlich.
Jetzige Situation:
Im Geltungsbereich des Plangebietes
sind bereits gebaut worden:
·
südwestlich der Hermesstraße einige Reiheneigenheime,
·
nordöstlich der Hermesstraße mehrere Mehrfamilienhäuser (Punkthäuser),
·
nordöstlich der Thünenstraße ein Alten- und Pflegewohnheim
(Seniorenresidenz).
Die Flurstücke
504,505,509,510,521,522,527 und 529 sind derzeit noch unbebaut.
Es wird vorgeschlagen, das
Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB i.V.m. § 30 und § 31 BauGB zu erteilen.
·
Nach § 16 des V+E-Planes ist das Baugebiet im Sinne
eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
festgesetzt. Zulässig sind: Wohngebäude. Ausnahmsweise zulässig sind: sonstige
nicht störende Gewerbebetriebe.
Weitere Voraussetzungen sind zu
erfüllen:
·
Die Zustimmung der angrenzenden Eigentümer ist
erforderlich.
·
Der Durchführungsvertrag ist entsprechend zu ändern.
·
Eine Befreiung für die Überschreitung des Baufeldes im
Bereich der Verbindungshalle wird erteilt.
·
Bezüglich des bereits vorhandenen Kanals ist eine
Abstimmung mit der Stadtentwässerung erforderlich.

08.06.2005 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage
der Verwaltung Nr. 0437/2005 vom 12.05.2005 Neubau einer Seniorenresidenz auf
dem Grundstück Thünenstr. 31 im Gebiet des V+E- Planes Nr. 21 Kratzkopf zur
Kenntnis.
Der Sozialausschuss vertritt dazu die
Position, dass in überschaubaren und stadtteilbezogenen Formen eine
Pflegeplanung erfolgen und die Realisierung von Objekten sich an diesen
Kriterien orientieren soll. Das geplante Objekt entspricht nicht diesen
Vorstellungen.
Der Ausschuss empfiehlt deshalb den
nachfolgenden Gremien das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung der
Seniorenresidenz auf dem Grundstück Thünenstr. 31 nicht zu erteilen.
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Abstimmungsergebnis: |
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Einstimmig beschlossen |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
21.06.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Vorbehaltlich der Zustimmung des
Stadtentwicklungsausschusses wird das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung
einer Seniorenresidenz auf dem Grundstück Thünenstraße 31 unter folgenden
Voraussetzungen erteilt:
a)
Die Zustimmung der angrenzenden Eigentümer liegt vor.
b)
Die Anzahl der Plätze im Gesamtkomplex darf die Anzahl
von 200 nicht übersteigen.
c)
Stellplätze in ausreichender gesetzlicher Anzahl sind
vorzusehen.
28.06.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Mitte das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung einer Seniorenresidenz auf dem Grundstück Thünenstraße 31 nicht zu erteilen.
Der Rat der Stadt wird gebeten, sich im Rahmen
der Dringlichkeit mit dem Durchführungsvertrag des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 21 Kratzkopf zu befassen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Grzeschista aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.
15.07.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung einer Seniorenresidenz auf
dem Grundstück Thünenstraße 31 wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
a)
Die
Zustimmung der angrenzenden Eigentümer liegt vor.
b)
Die Anzahl
der Plätze im Gesamtkomplex darf die Anzahl von 200 nicht übersteigen.
c)
Stellplätze
in ausreichender gesetzlicher Anzahl sind vorzusehen.