Beschlussvorlage - 0522/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Langfristige Liquiditätsbeschaffung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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17.10.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Hagen beabsichtigt, im Rahmen der langfristigen Liquiditätsbeschaffung Schuldscheindarlehen aufzunehmen.
Vorteile des Schuldscheindarlehens:
? Breite Streuung der Gläubigerstruktur
? Spezielle Kreditbedingungen sind Verhandlungssache, z. B. Bereitstellungs- oder Tilgungsmodalitäten
? geringere Nebenkosten im Verhältnis zur börsennotierten Anleihe
Nachteile des Schuldscheindarlehens:
? Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist in der Regel nicht möglich
? Je nach Marktlage möglicherweise höhere Zinsbelastung von bis zu 0,25 Prozentpunkten gegenüber einem Kredit mit Festzins
Begründung
Nach § 89 GO NRW i.V.m. § 30 Abs. 6 GemHVO hat die Stadt ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen.
Aufgrund der derzeitigen Marktsituation erhält die Stadt Hagen nur noch sehr selten Angebote am Kreditmarkt für Liquiditätskredite mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren. Die Kreditlinien der derzeit bekannten Gläubiger werden zunehmend eingeschränkt.
Angesichts der zukünftig zu erwartenden geänderten Kreditvergabepraxis der Banken scheint eine Erweiterung der Kreditgeber über den Kapitalmarkt geboten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die beratende NRW Bank eine weitergehende Diversifizierung der langfristigen Portfolioanteile durch die Inanspruchnahme von Schuldscheindarlehen.
Diese sind ein marktübliches Finanzierungsinstrument, dem sich zunehmend auch die Gebietskörperschaften wieder zuwenden. Es handelt sich bei den Schuldscheindarlehen um bilaterale und nicht börsennotierte Darlehensverträge, die direkt an institutionelle Investoren ohne Einschaltung der Börse verkauft werden.
Damit wird eine neue Gläubigerstruktur erschlossen. Liquiditätskredite werden jedoch auch weiterhin den Hauptpfeiler der Kommunalfinanzierung bilden.
Begriffsdefinition:
Bei einem Schuldscheindarlehen wird einem Kreditnehmer, ohne dass dieser den organisierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen muss, durch große Kapitalsammelstellen als Kreditgeber ein Darlehen gewährt. Diese Kapitalsammelstellen bestehen aus Pensions- und Sterbekassen, Stiftungen, Versicherungen, etc.. Ein Schuldscheindarlehen ist kein Spekulationsinstrument.
Schuldscheindarlehen sind anleiheähnliche, langfristige Großkredite, i.d.R. ab einem Volumen von 10.000.000 . Die Kredite werden gegen Schuldscheine von Banken, Versicherungen u.a. Kapitalsammelstellen an Industrieunternehmen und die öffentliche Hand gegeben. Der Schuldschein beinhaltet dabei die Verpflichtung zur Rückzahlung und zur Entrichtung der Zinsen. Er dient als Beweis für die Vergabe des Kredites. Schuldscheindarlehen werden nicht an der Börse gehandelt.
Es handelt es sich bei dabei um keine Wertpapiere im Sinne von Schuldverschreibungen von Banken oder des Staates.
Die Investoren erwarten von der Kommune Transparenz und die Offenlegung des Emittentenprofils, der Jahresabschlüsse sowie eine möglichst halbjährliche Berichterstattung. Ein externes Rating ist nicht erforderlich. Die ausgewählten Investoren nehmen ihre eigene Bonitätsanalyse vor. Gegenüber einer Anleihe werden Kosten gespart, wie z.B. Emissionskosten.
Verzinsung:
Die Verzinsung bestimmt sich nach dem Kapitalmarktsatz für erstklassige Anlagen. Die Zinsen für Schuldscheindarlehen orientieren sich nach dem Kapitalmarkt, in der Regel nach dem LIBOR oder dem EURIBOR. Dabei liegen die Margenaufschläge derzeit unwesentlich über den Kreditbedingungen für Kredite mit Festzins.
Der Zinssatz liegt in der Regel je nach Laufzeit etwa 0,10 bis 0,25 Prozentpunkte über dem Zinssatz einer vergleichbaren Fremdfinanzierung.
Fälligkeit:
Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Liquiditätskredite endfällige Schuldscheindarlehen auszugeben.
Verfahren:
Es ist marktüblich, über eine beauftragte Bank mit einer Emissionsspanne an die Investoren heranzutreten oder einzelnen Investoren direkt ein Angebot zu unterbreiten.
Der marktgerechte Preis des oberen Endes der Emissionsspanne bzw. des Direkt-angebots wird mit einer vergleichenden Ausschreibung eines Liquiditätskredites zum Zeitpunkt der beabsichtigten Auftragserteilung an das vermittelnde Kreditinstitut ermittelt. Liegen Angebote für Liquiditätskredite vor, die mehr als 25 Basispunkte unter dem angestrebten Coupon des Schuldscheindarlehens liegen, sind diese vorrangig zu nutzen. Im umgekehrten Fall, dass das Ausschreibungsergebnis für vergleichbare Liquiditätskredite eine Differenz von 25 oder weniger Basispunkten zum angestrebten Coupon des Schuldscheindarlehens ausweist, gilt der Zinssatz für das Schuldscheindarlehen als marktgerecht und der Vermittlungsauftrag darf erteilt werden.
Liegen keine vergleichbaren Angebote für Bankkredite vor, ist das Schuldscheindarlehen mit Blick auf die gewünschte Portfoliodiversifizierung zu wählen.
Aus diesem Grunde soll Punkt 2 des Handlungsrahmens um die Regelung zum Schuldscheindarlehen ergänzt werden.
Anlagen
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(wie Dokument)
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17.10.2013 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis, Schuldscheindarlehen auszugeben und beauftragt die Verwaltung, ein entsprechendes Konzept aufzustellen und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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CDU | 5 |
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SPD | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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FDP | 1 |
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Die Linke | 1 |
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | |||
Dagegen: | |||
Enthaltungen: | |||
2. Der überarbeitete Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement wird beschlossen.