Beschlussvorlage - 0920/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Sekundarschule Altenhagen wird ab dem Schuljahr 2014/2015 dreizügig als gebundene Ganztagsschule in teilintegrierter Form am Standort der jetzigen Hauptschule Altenhagen/Realschule Luise-Rehling  errichtet.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2014/2015 die erforderlichen 75 Anmeldungen  zur Sekundarschule Altenhagen auch tatsächlich erreicht werden.

 

Für die ergänzende Erstausstattung erhält die Sekundarschule Altenhagen einen einmaligen Betrag von 100.000 € aus Mitteln der Bildungspauschale.

 

Die Realschule Luise-Rehling wird, vorbehaltlich der Errichtung der Sekundarschule Altenhagen, ab dem Schuljahr 2014/2015 auslaufend geschlossen.

 

Die Hauptschule Altenhagen wird ab dem Schuljahr 2014/2015 auslaufend geschlossen. Dies gilt auch, falls die Errichtung der Sekundarschule nicht zustande kommt.

Der Schulbetrieb der Hauptschule Altenhagen am dortigen Standort wird voraussichtlich zum Ende des Schuljahres 2015/2016  eingestellt.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2011 ff wurde die Verwaltung mit der Errichtung zweier Sekundarschulen, eine davon in Altenhagen, beauftragt. Im folgenden werden die dafür notwendigen, schulorganischen Maßnahmen und deren Taktung dargestellt, die Grundlage für das weitere Vorgehen bilden. Dies alles erfolgt unter dem Vorbehalt, dass in dem für die Sekundarschulen vorgezogenen  Anmeldeverfahren die erforderliche Schülerzahl von mindestens 75 erreicht wird. Kommt diese Mindestzahl nicht zustande, so würde die dann weiterhin benötigte Realschule Luise-Rehling am regulären Anmeldeverfahren teilnehmen. 

 

 

Begründung:

 

Ausgangslage

Mit dem Abschlussbericht zur  Schulentwicklungsplanung 2011 ff  hat der externe Gutachter für den Bereich der Sekundarstufe I als perspektivische Maßnahme u.a. die Gründung von Sekundarschulen vorgeschlagen. Auf Grundlage der erfolgten Elternbefragung (Vorlage 0440/2013) hat der Rat der Stadt Hagen durch Beschluss vom 11.07.2013 (Verwaltungsvorlage Nr. 0540/2013) die Verwaltung mit den vorbereitenden Arbeiten für die Errichtung von zwei Sekundarschulen an den Standorten Remberg (Mitte) und Altenhagen zum Schuljahr 2014/2015 beauftragt.

 

 

Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung

Mit dem Bericht über die  Schulentwicklungsplanung 2011 ff  ist für den Bereich  der Sekundarstufe I  der bereits begonnene und sich fortsetzende Schülerrückgang deutlich geworden. Die zukünftig benötigten Kapazitäten der einzelnen Schulformen wurden bereits in der Vorlage 0540/2013 aufgeführt. Während im Bereich der Gymnasien und Gesamtschulen weiterhin „stabile“ Schülerzahlen prognostiziert werden, sind Schülerrückgänge bei den Realschulen, und bereits deutlich erkennbar, im Bereich der Hauptschulen zu verzeichnen. Durch die Gründung von Sekundarschulen wird perspektivisch ein Teil der SchülerInnen, der sich bisher zu Realschulen und Hauptschulen orientiert hat, diese neue Schulform wählen. Mithin ist die Errichtung von Sekundarschulen nicht zuletzt mit einer Reduzierung des bestehenden Real- und Hauptschulangebotes verknüpft.

 

 

Schulorganisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der Sekundarschule Altenhagen

Die Sekundarschule Altenhagen wird ab dem Schuljahr 2014/2015, beginnend mit der 5. Jahrgangsstufe, dreizügig als gebundene Ganztagsschule in teilintegrierter Form am Standort der jetzigen Hauptschule Altenhagen/Realschule Luise-Rehling  errichtet. Die Errichtung steht unter dem Vorbehalt, dass im Anmeldeverfahren die notwendige Anmeldezahl von 75 SchülerInnen erreicht wird. Dazu wird im Frühjahr 2014 für die beiden geplanten Sekundarschulen ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchgeführt.

 

Die Hauptschule Altenhagen wird ab dem Schuljahr 2014/2015 auslaufend geschlossen. Sie wird im Schuljahr 2016/2017 voraussichtlich nur noch  4 Klassen mit  65 SchülerInnen der Jahrgangsstufen 9 und 10 haben.

Sofern die prognostizierten Zahlen eintreffen,  sollte  der Unterrichtsbetrieb der Hauptschule in Altenhagen dann mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 beendet werden. Als Nachfolgeschule käme die Hauptschule Geschwister-Scholl in Betracht, die zum Schuljahr 2016/2017 einschließlich der übernommenen SchülerInnen aus Vorhalle, jedoch ohne die SchülerInnen aus Altenhagen, voraussichtlich 5 gebildete Klassen mit 112 Schülerinnen hätte. Im Hinblick auf eine verbindliche Entscheidung wird empfohlen, zunächst die  tatsächliche Schülerzahlenentwicklung bis zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 abzuwarten.

 

Die Realschule Luise-Rehling wird ab dem Schuljahr 2014/2015 auslaufend geschlossen. Sie wird im Schuljahr 2016/2017 voraussichtlich noch 6 Klassen mit 170 SchülerInnen der Jahrgangsstufen 8 bis 10 haben. Mangels räumlicher Alternativen verbleibt der Schulbetrieb so lange wie möglich am dortigen Schulstandort. Eine organisatorische Anbindung, so z.B. als Teilstandort der Realschule Halden ist zu diesem Zeitpunkt zu prüfen.

Sollte die erforderliche Anmeldezahl bei der Sekundarschule Altenhagen nicht erreicht werden, würde die Realschule Luise-Rehling am regulären Anmeldeverfahren teilnehmen, da gesamtstädtisch betrachtet, die Vorhaltung der dortigen schulischen Ressourcen notwendig sind.

 

Im Hinblick auf die  Hauptschule Altenhagen wird ein solcher Vorbehalt nicht benötigt, da aufgrund des Schülerrückgangs in diesem Bereich ohnehin auf  Hauptschulkapazitäten verzichtet werden kann.

 

 

Raumressourcen und Ausstattung für die Sekundarschule Altenhagen

Der gemeinsame Standort der Hauptschule Altenhagen/Realschule Luise-Rehling  verfügt grundsätzlich über die erforderlichen Raumressourcen für eine 3-zügige Sekundarschule in Ganztagsform.

 

Da beide Schulen bisher in Halbtagsform geführt wurden, besteht für einige Bereiche die Notwendigkeit von räumlichen Anpassungen. Dazu gehören vorrangig der Ausbau eines Küchen- und Mensabereichs, sowie die Verbindung der Flurbereiche beider Gebäude auf zwei Etagen. Für die Schaffung des Küchen- und Mensabereichs sind nach erster Grobplanung der jetzige Hauswirtschaftsraum sowie der benachbarte Musikraum vorgesehen. Das Kostenvolumen für die vorgenannten Maßnahmen einschließlich der Herrichtung der dafür notwendigen Ersatzräume wurde überschlägig auf  450.000 € errechnet.

Perspektivisch soll ein großes Lehrerzimmer/Konferenzraum zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wurden überschlägig Kosten in Höhe von 120.000 € errechnet.

 

 

 

 

 

Im Hinblick auf die Ausstattung wird davon ausgegangen, dass das vorhandene Inventar und die Ausstattung grundsätzlich weiter genutzt werden kann. In Teilbereichen, so z.B. für die Erstausstattung der neuen Schulform, müssen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Hierzu schlägt die Verwaltung, analog zur Errichtung der letzten Ganztagsschulen, einen einmaligen Pauschalbetrag von 100.000 € aus der Bildungspauschale vor.

 

Die finanziellen Auswirkungen werden insgesamt in einer gesonderten Vorlage dargestellt, dieser Vorlage würden dann auch die oben schlagwortartig genannten Maßnahmen konkretisiert. Vorgesehen ist eine Finanzierung aus Mitteln der Bildungspauschale.

 

Weiteres Verfahren und Genehmigung

Die erforderlichen Antragsunterlagen, wozu auch der Errichtungsbeschluss des Rates gehört, werden spätestens bis zum 30.11.2013 bei der Bezirksregierung Arnsberg vollständig eingereicht. Die Genehmigung erfolgt durch die Bezirksregierung mit Zustimmung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Sie ist Voraussetzung für die Durchführung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens.

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Dr. Christian Schmidt

Erster Beigeordneter

 

 

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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08.10.2013 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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06.11.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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14.11.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen