Beschlussvorlage - 0919/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Sekundarschule Mitte / Remberg wird ab dem Schuljahr 2014/2015 dreizügig als gebundene Ganztagsschule in teilintegrierter Form am Standort der jetzigen Hauptschule Remberg errichtet.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2014/2015 die erforderlichen 75 Anmeldungen  zur Sekundarschule Mitte / Remberg auch tatsächlich erreicht werden.

Für die ergänzende Erstausstattung erhält die Sekundarschule  Mitte/Remberg einen einmaligen Betrag von 100.000 € aus Mitteln der Bildungspauschale.

 

Die Hauptschule Remberg wird, vorbehaltlich der Errichtung der Sekundarschule Mitte/Remberg  ab dem Schuljahr 2014/2015 auslaufend geschlossen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2011 ff wurde die Verwaltung mit der Errichtung zweier Sekundarschulen, eine davon auf dem Remberg, beauftragt. Im folgenden werden die dafür notwendigen, schulorganischen Maßnahmen und deren Taktung dargestellt, die Grundlage für das weitere Vorgehen bilden. Dies alles erfolgt unter dem Vorbehalt, dass in dem für die Sekundarschulen vorgezogenen  Anmeldeverfahren die erforderliche Schülerzahl von mindestens 75 erreicht wird. Kommt diese Mindestzahl nicht zustande, so würde die dann weiterhin benötigte Remberg-Schule am regulären Anmeldeverfahren teilnehmen. 

 

 

 

 

Begründung:

 

Ausgangslage

Mit dem Abschlussbericht zur  Schulentwicklungsplanung 2011 ff  hat der externe Gutachter für den Bereich der Sekundarstufe I als perspektivische Maßnahme u.a. die Gründung von Sekundarschulen vorgeschlagen. Auf Grundlage der erfolgten Elternbefragung (Vorlage 0440/2013) hat der Rat der Stadt Hagen durch Beschluss vom 11.07.2013 (Verwaltungsvorlage Nr. 0540/2013) die Verwaltung mit den vorbereitenden Arbeiten für die Errichtung von zwei Sekundarschulen an den Standorten Remberg (Mitte) und Altenhagen zum Schuljahr 2014/2015 beauftragt.

 

 

Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung

Mit dem Bericht über die  Schulentwicklungsplanung 2011 ff  ist für den Bereich  der Sekundarstufe I  der bereits begonnene und sich fortsetzende Schülerrückgang deutlich geworden. Die zukünftig benötigten Kapazitäten der einzelnen Schulformen wurden bereits in der Vorlage 0540/2013 aufgeführt. Während im Bereich der Gymnasien und Gesamtschulen weiterhin „stabile“ Schülerzahlen prognostiziert werden, sind Schülerrückgänge bei den Realschulen, und bereits deutlich erkennbar, im Bereich der Hauptschulen zu verzeichnen. Durch die Gründung von Sekundarschulen wird perspektivisch ein Teil der SchülerInnen, der sich bisher zu Realschulen und Hauptschulen orientiert hat, diese neue Schulform wählen. Mithin ist die Errichtung von Sekundarschulen nicht zuletzt mit einer Reduzierung des bestehenden Real- und Hauptschulangebotes verknüpft.

 

 

Schulorganisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der Sekundarschule Mitte / Remberg

Die Sekundarschule Mitte / Remberg wird ab dem Schuljahr 2014/2015, beginnend mit der 5. Jahrgangsstufe, dreizügig als gebundene Ganztagsschule in teilintegrierter Form am Standort der jetzigen Hauptschule Remberg errichtet.  Die Errichtung steht unter dem Vorbehalt, dass im Anmeldeverfahren die notwendige Anmeldezahl von 75 SchülerInnen erreicht wird. Dazu wird im Frühjahr 2014 für die beiden geplanten Sekundarschulen ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchgeführt.

 

Parallel dazu wird die Hauptschule Remberg ab dem Schuljahr 2014/2015 auslaufend geschlossen. Sie wird dann voraussichtlich noch 15 Klassen  mit  304 SchülerInnen der Jahrgangsstufen 6 bis 10 haben, wozu auch die sog. internationalen Förderklassen gehören. Sofern die prognostizierten Zahlen eintreffen,  wäre vorstellbar, mit Beginn  des Schuljahres 2015/2016 das Angebot der internationalen Förderklassen in die Hauptschule Hohenlimburg zu integrieren. Aktuell, mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 ist abweichend von den bisherigen Erfahrungen einen starken Schüleranstieg bei den internationalen Förderklassen festzustellen.

Die „regulären“ Klassen der Hauptschule Remberg sollten zumindest bis Ende des Schuljahres 2016/2017 am Remberg verbleiben. Anschließend sollen die dann voraussichtlich verbleibenden 4 Klassen an einer  anderen Hauptschule weiter beschult werden.

Im Hinblick auf eine verbindliche Schulträgerentscheidung wird empfohlen, zunächst die  tatsächliche Schülerzahlenentwicklung bis zum Schuljahr 2015/2016 abzuwarten. Dies gibt insbesondere die Möglichkeit zu überprüfen, wie sich die Zahl der internationalen Förderklassen entwickelt und ob diese perspektivisch an eine andere Schulform als die der Hauptschule angebunden werden.

Sollte die erforderliche Anmeldezahl bei der Sekundarschule Mitte / Remberg nicht erreicht werden, würde die Hauptschule Remberg am regulären Anmeldeverfahren teilnehmen, da gesamtstädtisch betrachtet, die Vorhaltung der dortigen schulischen Ressourcen notwendig sind.

 

Im Hinblick auf die  Realschule Emst, für die der Rat am 11.07.2013 die auslaufende Schließung ab dem Schuljahr 2013/2014 beschlossen hat (Vorlage Nr. 0545/2013), wird ein solcher Vorbehalt nicht benötigt, da aufgrund des Schülerrückgangs in diesem Bereich ohnehin auf eine Realschule verzichtet werden kann.

 

 

Raumressourcen und Ausstattung für die Sekundarschule Mitte / Remberg

Der Standort der Hauptschule Remberg wurde vor einigen Jahren zu einem Ganztagsbetrieb ausgebaut. Der Schulkomplex verfügt damit grundsätzlich  über die erforderlichen Räumressourcen für eine 3-zügige Sekundarschule einschließlich eines Mensabereichs. Unbenommen davon können sich notwendige   Anpassungsinvestitionen auf Grundlage des pädagogischen Konzepts bedingt durch die neue Schulform ergeben.

 

Im Hinblick auf die Ausstattung wird davon ausgegangen, dass das vorhandene Inventar und die Ausstattung grundsätzlich weiter genutzt werden kann. In Teilbereichen, so z.B. für die Erstausstattung der neuen Schulform, müssen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Hierzu schlägt die Verwaltung, analog zur Errichtung der letzten Ganztagsschulen, einen einmaligen Pauschalbetrag von 100.000 € aus der Bildungspauschale vor.

Die finanziellen Auswirkungen werden insgesamt in einer gesonderten Vorlage dargestellt. Vorgesehen ist eine Finanzierung aus Mitteln der Bildungspauschale.

 

 

 

Weiteres Verfahren und Genehmigung

Die erforderlichen Antragsunterlagen, wozu auch der Errichtungsbeschluss des Rates gehört, werden spätestens bis zum 30.11.2013 bei der Bezirksregierung Arnsberg vollständig eingereicht. Die Genehmigung der Sekundarschule erfolgt  durch die Bezirksregierung mit Zustimmung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Sie ist Voraussetzung für die Durchführung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens.

 

 

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Auswirkungen

 

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gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Dr. Christian Schmidt

Erster Beigeordneter

 

 

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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08.10.2013 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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06.11.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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14.11.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen