Beschlussvorlage - 0915/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Änderung des Zuwendungsbescheides zum Programm Soziale Stadt Wehringhausen bei der Bezirksregierung zu beantragen, um die in diesem Jahr nicht verausgabten Mittel für das Projekt B7>17 zur Verfügung stellen zu können. 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Aus den für das Programm Soziale Stadt Wehringhausen für dieses Jahr bewilligten Mitteln in Höhe von 85.738,00 Euro wird aufgrund der eingetretenen Projektverzögerung ein großer Teil in diesem Jahr nicht mehr kassenwirksam. Aus diesem Grund sollen 40.000 Euro zur Finanzierung des Projekts B7>17 verwendet werden.

 

 

Begründung

 

Die Verwaltung hat im Juni mit der Berichtsvorlage 0579/2013 über den aktuellen Sachstand des Projekts B7>17 berichtet. Nach einem zwischenzeitlichen Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg und dem zuständigen Ministerium MBWSV) wurde eine Förderung der Machbarkeitsstudie aus den in diesem Jahr nicht mehr kassenwirksam werdenden Mitteln des Projekts Soziale Stadt Wehringhausen in Aussicht gestellt. Hierzu ist es erforderlich, dass die Stadt Hagen einen Antrag auf Änderung des Zuwendungsbescheides Nr. 02/60/12 vom 20.12.2012 bei der Bezirksregierung Arnsberg einreicht. Damit würden 40.000 Euro aus Landesmitteln sowie 5.000 aus städtischen Eigenmitteln in das Projekt B7>17 umgeschichtet. Diese Mittel werden aus den Programmansätzen für das Fassadenprogramm entnommen. Diese Mittel würden ansonsten verfallen, da sie nicht in das Folgejahr übertragen werden können. Aus den beteiligten Kommunen des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie vom Kreis selbst werden insgesamt weitere 5.000 Euro eingebracht, so dass insgesamt 50.000 Euro zur Finanzierung einer Machbarkeitsstudie zur Verfügung stünden. Nach der Bewilligung des Änderungsantrages wird die Verwaltung eine öffentliche Ausschreibung des Projektes durchführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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