Beschlussvorlage - 0915/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderantrag für das Projekt B7>17
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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24.09.2013
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Sachverhalt
Kurzfassung
Aus den für das Programm Soziale Stadt Wehringhausen für dieses Jahr bewilligten Mitteln in Höhe von 85.738,00 Euro wird aufgrund der eingetretenen Projektverzögerung ein großer Teil in diesem Jahr nicht mehr kassenwirksam. Aus diesem Grund sollen 40.000 Euro zur Finanzierung des Projekts B7>17 verwendet werden.
Begründung
Die Verwaltung hat im Juni mit der Berichtsvorlage 0579/2013 über den aktuellen Sachstand des Projekts B7>17 berichtet. Nach einem zwischenzeitlichen Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg und dem zuständigen Ministerium MBWSV) wurde eine Förderung der Machbarkeitsstudie aus den in diesem Jahr nicht mehr kassenwirksam werdenden Mitteln des Projekts Soziale Stadt Wehringhausen in Aussicht gestellt. Hierzu ist es erforderlich, dass die Stadt Hagen einen Antrag auf Änderung des Zuwendungsbescheides Nr. 02/60/12 vom 20.12.2012 bei der Bezirksregierung Arnsberg einreicht. Damit würden 40.000 Euro aus Landesmitteln sowie 5.000 aus städtischen Eigenmitteln in das Projekt B7>17 umgeschichtet. Diese Mittel werden aus den Programmansätzen für das Fassadenprogramm entnommen. Diese Mittel würden ansonsten verfallen, da sie nicht in das Folgejahr übertragen werden können. Aus den beteiligten Kommunen des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie vom Kreis selbst werden insgesamt weitere 5.000 Euro eingebracht, so dass insgesamt 50.000 Euro zur Finanzierung einer Machbarkeitsstudie zur Verfügung stünden. Nach der Bewilligung des Änderungsantrages wird die Verwaltung eine öffentliche Ausschreibung des Projektes durchführen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) |
| € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € | € |
Auszahlung (+) |
| € | € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | € |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
