Beschlussvorlage - 0529/2005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW beschließt der Haupt- und Finanzausschuss,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die ordentliche Generalversammlung der Fleischversorgung Hagen eG zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt,

 

1.      über den Jahresabschluss 2004 zu beschließen und diesen festzustellen,

2.      den Beschluss über den Verlustvortrag auf neue Rechnung zu fassen,

3.      die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu entlasten,

4.      bei den Wahlen zum Aufsichtsrat den eingereichten Vorschlägen zuzustimmen,

5.      der Änderung der Satzung in § 40 (Aufhebung der Nachschussverpflichtung) zuzustimmen,

6.      der Auflösung der Genossenschaft per 31. August 2005 zuzustimmen,

7.      den Antrag über die Fortsetzung der Genossenschaft abzulehnen,

8.      der Bestellung des Liquidators zuzustimmen.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Fleischversorgung Hagen eG, an der die Stadt Hagen mit 0,595 % beteiligt ist, hält am 21.06.2005 ihre Generalversammlung ab. Hierfür ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die Tagesordnung umfasst die Punkte:

 

1.      Eröffnung und Begrüßung

2.      Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2004 und Vorlage des Jahresabschlusses 2004

3.      Bericht gemäß § 33 GenG

4.      Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit

5.      Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrates hierzu

6.      Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2004

7.      Feststellung des Jahresabschlusses 2004

8.      Beschlussfassung über die Verwendung des Verlustes

9.      Entlastung
a) der Mitglieder des Vorstandes
b) der Mitglieder des Aufsichtsrates

10. Wahlen zum Aufsichtsrat

11. Änderung der Satzung in § 40 (Aufhebung der Nachschussverpflichtung)

12. Beschlussfassung über die Auflösung der Genossenschaft zum 31. August 2005

13. Bestellung der Liquidatoren

14. Verschiedenes

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den ausdrücklich unterbreiteten Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.


 
Die Fleischversorgung Hagen eG hält am Dienstag, 21. Juni 2005, 15.00 Uhr in der Schlachthofkantine, Schlachthofstr. 3, 58089 Hagen, ihre Generalversammlung ab. Hierzu ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

 

1.      Eröffnung und Begrüßung

 

 

 

 

2.      Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2004 und Vorlage des Jahresabschlusses 2004

 

 

 

 

3.      Bericht gemäß § 33 GenG

 

Hinweis der Verwaltung:

 

§ 33 des Genossenschaftsgesetzes enthält Vorschriften über die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht.

 

In Abs. 3 dieser Vorschrift heißt es wörtlich:

“Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtgemäßen Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust besteht, der durch die Hälfte des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben und die Rücklagen nicht gedeckt ist, so hat der Vorstand unverzüglich die Generalversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.”

 

 

 

 

4.      Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit

 

 

 

 

5.      Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrates hierzu

 

 

 

 

6.      Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2004

 

 

 

 

7.      Feststellung des Jahresabschlusses 2004

 

 

 

 

8.      Beschlussfassung über die Verwendung des Verlustes

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 6 - 8:

 

Die Bilanz der Genossenschaft schließt mit einer Summe in Höhe von 149.502,98 € (2003: 408.806,96 €) ab. Das Anlagevermögen reduzierte sich um 19.650,19 € bedingt durch planmäßige Abschreibungen sowie einer Restwertabschreibung. Beim Umlaufvermögen ist eine starke Verminderung um 220.606,08 € festzustellen (2003: 266.929,26 €; 2004: 46.323,18 €), da die sonstigen Vermögensgegenstände reduziert wurden. Auf der Passivseite fällt insbesondere auf, dass die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten vollständig abgebaut wurden durch Tilgung der Darlehen. Bei dieser Position war 2003 noch ein Betrag in Höhe von 208.080,75 € enthalten. Die Eigenkapitalquote beträgt 34,65 % (2003: 13,77 %).

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von -11.892,83 € (2003: +14.973,00 €) ab. Nach Berücksichtigung einer Steuererstattung (Stromsteuer) beläuft sich der Jahresfehlbetrag auf 4.501,74 € (2003: Jahresüberschuss von 4.252,24 €). Das Rohergebnis hat sich um 36.307,37 € verringert, während die Aufwendungen leicht von 361.181,93 € (2003) auf 351.548,88 € (2004) gesunken sind.

 

Da der Jahresabschluss 2004 der Verwaltung nur als Fax vorliegt, wird darauf verzichtet, diesen dieser Vorlage als Anlage beizufügen.

 

Der/Die Vertreter/in der Stadt Hagen kann aus Sicht der Verwaltung den Jahresabschluss feststellen und dem vorgeschlagenen Vortrag des Verlustes zustimmen.

 

 

 

 

9.      Entlastung
a) der Mitglieder des Vorstandes
b) der Mitglieder des Aufsichtsrates

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Es bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken, die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu entlasten.

 

 

 

 

10. Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Lt. Auskunft der Geschäftsführung ist eine Wiederwahl der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Es bestehen keine Bedenken, die Mitglieder des Aufsichtsrates wiederzuwählen. Die Stadt Hagen ist in diesem Gremium nicht vertreten.

 

 

 

 

11. Änderung der Satzung in § 40 (Aufhebung der Nachschussverpflichtung)

 

Lt. Auskunft der Geschäftsführung sollte diese Vorschrift bereits 2000 geändert werden. Bedingt durch einen Formfehler ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, bei der erneuten Abstimmung über die Vorschrift der Satzung dieser Änderung zuzustimmen.

 

 

 

 

12. Beschlussfassung über die Auflösung der Genossenschaft per 31. August 2005

 

Aufgrund der wirtschaftlichen Situation wird die Genossenschaft die Schlachtstätte schließen. Dadurch entfällt der Gegenstand des Unternehmens, der in § 2 der Satzung wie folgt definiert ist: “Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaftliche Betrieb eines Schlachthofes sowie alle damit verbundenen weiteren Maßnahmen.” Zur Schließung kommt es, da ein Betrieb Ende August die Schlachtungen am Hagener Schlachthof einstellen wird.

 

Seitens der Stadt Hagen wurden der Genossenschaft immer wieder Hilfestellungen gegeben, insbesondere in der Form, dass durch Abschluss eines neuen Pachtvertrages die jährlichen Pachtzahlungen reduziert wurden und auf noch ausstehende Pachtzahlungen in nicht unbedeutender Höhe verzichtet wurde. Trotz dieser Maßnahmen sowie der Bereitschaft zur Übernahme einer Bürgschaft wird es der FVH nicht möglich sein, den Schlachtbetrieb aufrechtzuerhalten, wenn der oben genannte Kunde seine Schlachtungen einstellt.

 

In seiner Sitzung am 16.12.2004 hat der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung beauftragt, den Genossenschaftsanteil der Stadt Hagen zu veräußern bzw. zu kündigen. Die Verwaltung hat die Genossenschaft entsprechend unterrichtet. Durch die Auflösung wird dieser Ratsbeschluss nunmehr hinfällig werden. Ob noch ein Auseinandersetzungsguthaben vorhanden ist, das zur Auszahlung kommt, kann von Seiten der Verwaltung z. Zt. nicht gesagt werden.

 

Laut einem Schreiben der Genossenschaft vom 09.06.2005 soll auf der Generalversammlung ein Antrag gestellt werden, der den nach der Einstellung des Schlachtbetriebes noch verbleibenden Betrieben die Fortsetzung der Genossenschaft ermöglicht. Aus Sicht der Verwaltung greift nach dem Beschluss über die Auflösung der Genossenschaft § 46 der Satzung, wonach die Liquidation nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes erfolgt. Die Fortsetzung der bestehenden Genossenschaft ist also somit nicht möglich, sondern es bedarf die Gründung einer neuen Genossenschaft. An dieser wird die Stadt Hagen keine Anteile halten. Aus diesem Grund wird der/die Vertreter/in der Stadt Hagen auch beauftragt, diesen Antrag abzulehnen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass dieser Antrag trotz seiner grundlegenden Bedeutung nicht auf der durch die FVH der Stadt Hagen übersandten Einladung enthalten ist, sondern erst durch das Schreiben vom 09.06.2005 der Verwaltung bekannt wurde.

 

 

 

 

13.   Bestellung der Liquidatoren

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Es bestehen keine Bedenken, die vorgeschlagenen Liquidatoren zu bestellen.

 

 

 

 

14.   Verschiedenes

 

 

 

 

 

An der letzten ordentlichen Generalversammlung am 05.10.2004 hat kein/e Vertreter/in der Stadt Hagen teilgenommen, da die Unterlagen durch die FVH zu spät bei der Verwaltung eingereicht wurden. An der vorletzten ordentlichen Generalversammlung am 16.09.2003 hat Herr Friedhelm Lange teilgenommen.

 

 

 

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die Generalversammlung der FVH findet am 21.06.2005, die nächste Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 30.06.2005 statt. Daher ist ein Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zu fassen.

 

Dem Rat der Stadt Hagen ist der Beschluss in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

Reduzieren

Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

16.06.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen