Beschlussvorlage - 0528/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt,

 

1.      der Darlehensgewährung an die G.I.V. im Jahr 2004 zuzustimmen,

2.      der Neufassung des Gesellschaftsvertrages in der Fassung des Vorschlages der Verwaltung zuzustimmen ,

3.      den Bericht über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2004 zur Kenntnis zu nehmen,

4.      den Lagebericht des Geschäftsführers mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2004 zu genehmigen,

 

5.      den Jahresabschluss 2004 festzustellen,

 

6.      dem vorgeschlagenen Ergebnisverwendungsbeschluss zuzustimmen und

 

7.      dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

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Sachverhalt

Die Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we), an der die Stadt Hagen mit 1,114 % unmittelbar und 97,926 % mittelbar beteiligt ist, hält am 05.07.2005 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierfür ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

1.      Darlehensgewährung an die G.I.V. im Jahr 2004
- Splitting der von der G.I.V. an der ha.ge.we. gehaltenen Geschäftsanteile -

2.      Neufassung des Gesellschaftsvertrages

3.      Bericht über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2004

4.      Genehmigung des Lageberichtes des Geschäftsführers mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2004

5.      Feststellung des Jahresabschlusses 2004

6.      Ergebnisverwendungsbeschluss

7.      Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004

 

Bei dem Tagesordnungspunkt 2 empfiehlt die Verwaltung, dem Beschlussvorschlag der Gesellschaft nicht zu folgen und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form zu beschließen. Bei den übrigen Tagesordnungspunkten bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.


 
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (HGW) findet am 05. Juli 2005 um 16.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neumarktstr. 1 a/1 b, 58095 Hagen, statt.

 

Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung umfasst folgende Punkte:

 

 

 

1.       Darlehensgewährung an die G.I.V. im Jahr 2004
- Splitting der von der G.I.V. an der ha.ge.we gehaltenen Gesellschaftsanteile -

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.

Der zwischen der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH und der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH am 23.12.2004 abgeschlossene Vertrag, protokolliert zur Urkundenrollen-Nr. 1174/2004 des Notars Wolf Hohenstein in Hagen, wird vollinhaltlich genehmigt.

 

2.

Der Aufsichtsrat der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zum Zwecke der Umsetzung der Sicherungsvereinbarung gemäß Ziffer II. des Vertrages vom 23.12.2004, den Geschäftsanteil der G.I.V. mbH in Höhe von 19,0 Mio. DM in einen solchen von 18.560.000,00 DM und einen solchen von 440.000,00 DM zum Zwecke der Verpfändung des Geschäftsanteils von 440.000,00 DM an die Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH aufzuteilen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zu folgen.

 

 

 

 

2.      Neufassung des Gesellschaftsvertrages

 

Der Aufsichtsrat der ha.ge.we hat bisher noch nicht abschließend über den Entwurf des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Sofern bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Rates der Stadt Hagen der Beschluss vorliegt, wird die Verwaltung diesen bekannt geben. Die Beschlussfassung ist in der Sitzung am 17.06.2005 zu erwarten. Die Verwaltung wird über das Ergebnis berichten.

 

Unabhängig hiervon ist der Entwurf der Gesellschaft als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung sind in diesem Entwurf jedoch einige Punkte noch weiter zu ändern. Zu diesem Zweck ist eine Synopse beigefügt, aus der die Änderungsvorschläge der Verwaltung zu den §§ 9, 10 und 14 (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) hervorgehen.

 

Darüber hinaus sollte an geeigneter Stelle des Gesellschaftsvertrages eine Regelung zu Sonderrechten der Stadt Hagen eingefügt werden, wie sie als Anlage beigefügt ist. Eine solche Bestimmung stärkt die Gesellschafterrechte der Stadt, dient aber auch den Interessen der Gesellschaft, da durch die Einräumung von Teilnahmerechten die Möglichkeit eröffnet wird, den Aufsichtsrat jederzeit zu beraten und so zeitaufwändige Rückfragen zu vermeiden und Kosten durch externe Rechtsberatung zu minimieren.

 

 

 

 

3.      Bericht über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2004

 

 

 

 

4.      Genehmigung des Lageberichtes des Geschäftsführers mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2004

 

 

 

 

5.      Feststellung des Jahresabschlusses 2004

 

 

 

 

6.      Ergebnisverwendungsbeschluss

 

 

 

 

7.      Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004

 

Zu den Tagesordnungspunkten 3 - 7 hat der Aufsichtsrat folgende Beschluss gefasst:

 

1.      

Den Bericht der Geschäftsführung (Lagebericht) zu genehmigen und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

 

2.      

Den Bericht des Aufsichtsrates zu genehmigen und ihm für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.

 

3.      

Den Jahresabschluss 2004 mit einer Bilanzsumme von 100.053.523,29 € festzustellen.

 

4.      

Den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 282.505,42 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Analyse des Jahresabschlusses 2004 der ha.ge.we wird in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Es bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken, den Jahresabschluss zu genehmigen, den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen sowie dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 

An der letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung der ha.ge.we am 14.07.2004 hat Frau Genevieve Bada-Huschka teilgenommen.

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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16.06.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

 

 

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30.06.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen