Beschlussvorlage - 0524/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung der 4. Verbandsversammlung des RuhrverbandesHier: Wahl der Delegierten nach § 12 Abs. 3 Ruhrverbandsgesetz/ Wahlen der StimmgruppenDringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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16.06.2005
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Als Delegierter der Stadt Hagen für die Stimmgruppe der kreisfreien Städte werden dem Städtetag NRW folgende Personen vorgeschlagen:
a)
als Vertreter der Verwaltung: _________________________________
b)
als politischer Vertreter:
______________________________________
Die endgültige Entscheidung, aus welcher “Gruppe” der Delegierte der Stadt Hagen entsandt wird, trifft der Städtetag NRW.
Der Beschluss
wird dem Rat der Stadt Hagen in seiner nächsten Sitzung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3
zur Genehmigung vorgelegt.
Sachverhalt
Die 3. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes endet mit der
konstituierenden Sitzung der 4. Verbandsversammlung am 02.12.2005.
Für diese 4. Versammlung laufen zur Zeit die Vorbereitungen
für die Zusammensetzung.
Maßgeblich für die Stimmenzahl der einzelnen Städte und
Gemeinden sind die sog. Beitragsteileinheiten. Diese beträgt laut Schreiben des
Ruhrverbandes vom 09.03.2005
1.398.352,-- €.
Die Stadt Hagen hat ein durchschnittliches Beitragsaufkommen
der Jahre 2002 bis 2004 in Höhe von 12.328.909,-- €. Somit stehen ihr 8
Direktdelegierte zu. Die verbleibende Restbeitragsteileinheit beträgt:
1.142,093,-- €.
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung vom 28.04.2005
folgende Personen als Direktdelegierte gewählt:
Frau Christiane Herms
Frau Petra Priester-Büdenbender,
Herrn Hans-Joachim Bihs,
Herrn Martin Erlmann,
Herrn Dr. Stephan Ramrath,
Herrn Rüdiger Ludwig,
Herrn Hans-Otto Marscheider und
Herrn Claus Thielmann.
Mit der verbleibenden Beitragsteileinheit hat sich die Stadt
Hagen der Stimmgruppe der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Städte und
Gemeinden angeschlossen.
Innerhalb dieser Stimmgruppe können die Städte und Gemeinden
mit den höchsten Beitragsteileinheiten weitere Delegierte stellen. Insgesamt
können 29 Delegierte bestellt werden.
Der Städtetag NRW hat in Zusammenarbeit mit dem Städte- und
Gemeindebund NRW die Aufteilung dieser Delegierten vorgenommen.
Dabei sollen die Mitglieder mit den höchsten
Beitragsteileinheiten je einen Delegierten vorschlagen. Auf die kreisfreien
Städte entfallen insgesamt 4 Stimmen, auf die kreisangehörigen Gemeinden 25.
Die Stadt Hagen ist mit ihrer Beitragsteileinheit neben
Bochum, Duisburg und Essen eine der 4 kreisfreien Städte, die einen weiteren
Delegierten vorschlagen kann.
Der Städtetag NRW bittet um einen entsprechenden Vorschlag
bis zum 24.06.2005.
Insgesamt müssen bei den 29 Delegierten mehr als 50%
Ratsmitglieder vertreten sein, doch besteht “gleichzeitig ein deutliches
kommunales Interesse daran, dass auch ein hoher Anteil an Gemeindebediensteten
vorgeschlagen wird”. Die abschließende Koordination übernimmt der
Städtetag.
Obwohl die Stadt Hagen im Endeffekt nur einen Delegierten
vorschlagen kann, ist es somit evtl. zweckmäßig, je einen Vertreter der
Verwaltung und einen politischen Vertreter vorzuschlagen. Die endgültige
Auswahl kann dann der Städtetag vornehmen, je nachdem wie die anderen 28
Mitglieder vorgeschlagen haben.
Begründung der Dringlichkeit
Da dem Städtetag NRW der Vorschlag bis zum 24.06.2005
vorliegen soll, ist die Ratssitzung vom 30.06.2005 für diese Meldung zu spät.
Das Schreiben des Städtetages datiert vom 26.05.2005 und ging somit erst nach
der letzten Ratssitzung vom 25.05.2005 hier ein.
Dem Rat der Stadt wird der Beschluss in seiner nächsten
Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird um einen entsprechenden
Beschluss gebeten.
