Beschlussvorlage - 0810/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen beauftragt den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) mit der Entfernung der betroffenen 6 Pflanzbeete.

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Sachverhalt

Vorbemerkungen:

 

Die Kapellenstraße wurde 1985 und 1986 zwischen dem Gellertweg und dem Lönsweg mit Elementen der Verkehrsberuhigung ausgebaut.

Es gilt hier das StVO- Schild 274.1-50 - Zone 30-.

Seinerzeit wurde in der Straßenplanung gerade die neue Richtlinie EAE 85 (Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen Ausgabe 1985) eingeführt. Diese Richtlinie machte Vorgaben für verkehrsberuhigte Bereiche, die sehr restriktiv in den Straßenraum eingriffen und die entsprechenden Straßen bzw. Straßenabschnitte gewollt teilweise extrem einengten. Beispiele für diese „Ära“ der Straßenplanung sind in Hagen das „Remberg-Viertel“, Kerngebiet Wehringhausen oder auch Bereiche in Altenhagen und Boelerheide.

Diese Art der Straßenplanung erforderte von den Verkehrsteilnehmern einen Umdenkungsprozess, da ein „normales“ Befahren der Straßen nicht mehr möglich war. Entsprechend kontrovers waren die Diskussionen beim Ausbau solcher Maßnahmen.

Letztlich wurde aber auch der Ausbau der Kapellenstraße in der zur Zeit noch vorhanden Art und Weise am 13.05.1986 von der Bezirksvertretung Hagen Nord beschlossen.

 

 

Im Verlaufe der Zeit zeigte sich, dass durch die extremen Einengungen oftmals der gewünschte Effekt einer Verkehrsberuhigung dadurch konterkariert wurde, dass durch Brems- und Anfahrvorgänge eine erhöhte Geräuschwirkung auftrat. Teilweise wurden auch Rangierfahrten mit Rücksetzmanövern notwendig. Ein weiterer Effekt war die Beschädigung der eingebauten „Hindernisse“ (Baumbeete, Schwellen, oder andere Einbauten) mit den entsprechenden Folgekosten.

Von daher wurde nach und nach die Straßenplanung verkehrsberuhigter Bereiche etwas „behutsamer“ vollzogen und die Planung gerade extremer Hindernisse ausgesetzt.

 

 

Maßnahmen:

 

In der Kapellenstraße befinden sich einseitige Einengungen durch dreieckförmige Baumbeete und einige kleine Pflanzbeete, die direkt gegenüber liegend angeordnet wurden, um den Fahrbahnquerschnitt deutlich einzuengen. Mittlerweile wurden bereits 4 dreieckförmige Beete entfernt.

Bei den gegenüberliegenden Pflanzbeeten zeigt der Fahrbahnquerschnitt Breiten von 3,20 m und beidseitige Pflanzbeete zu je 1,15 m.

Diese Engstellen sollen durch Entfernung jeweils eines Beetes entschärft werden, wobei der Rückbau „alternierend“- also ein Beet auf der rechten Seite, danach auf der linken Seite u.s.w.- erfolgen soll. Die neue Fahrbahnbreite wäre somit an diesen Stellen ca. 4,35 m.

 

Betroffen sind insgesamt 6 Beete.

 

 

Dabei handelt es sich um folgende Einbauten

 

?         vor Haus Nr. 37, rechts,

?         vor Haus Nr. 41, links,

?         vor Haus Nr. 40 a, rechts

?         vor Haus Nr. 57, links

?         vor Haus Nr. 50, rechts und

?         vor Haus Nr. 72, links

 

immer in Fahrtrichtung Osten (Grimmestraße) gesehen.

 

 

 

Kostensituation:

 

Der Rückbau eines Beetes erfordert Finanzmittel von ca. 800,- € netto, wobei eine Wiederherstellung der Fahrbahn bzw. der Fahrbahnoberfläche nicht eingerechnet wurde, da die Beete nur aufgeklebt sind und (mit hoher Wahrscheinlichkeit) keine Pflanzgrube vorhanden ist.

Entsprechend stellt sich das Gesamtkostenvolumen der Maßnahme mit ca. 6.000,- € brutto dar.

Die Einbauten verursachen einen erheblichen Unterhaltungsaufwand für den Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH). Daher ist mit dem WBH besprochen und abgestimmt, das Entfernen der Beete im Rahmen der „laufenden Unterhaltungslast“ auszuführen. Es müssen keine weiteren Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

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Auswirkungen

 

 

gez.

 

(Thomas Huyeng, Beigeordneter)

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.10.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen